Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 21 (1857)
- Issue
- Heft 18 (27.4.1857)
- Date
- 1857-04-27
- Page
- Seite 243 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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243 goldenen Epauletten mit dem silbernen Portepöe in einer Stellung, zu der sie nur nach vorgegangener Taufe gelangen konnten. Mehrjährige, von guten Erfolgen gekrönte Dienstleistungen oder private Thätigkeit bringen in Rußland dem Arzte, welchen Glauben er immer habe, den Titel „Hofratb" ein, der die Vorrechte persönlichen Adels verleiht, und seinen Träger auf eine Sprosse der Rangleiter stellt, von der man nach einem Decennium oder längerer Dauer zur Höhe eines Staatsrakhs steigt, eine Distinction, zu der Juden keine Berechtigung hatten, die aber nun, wo sie als Aerzte offenes Gebiet finden, bis zu dieser Stufe gelangen dürfen, sobald der liberale Erlaß des Kaisers in Fleisch und Blut übergeht und die Hoffnungen, die sich auf die Munificenz der gegenwärtigen Regierung bauen, sich bewahrheiten. Der Titel eines Staatsrathes hat in Rußland um so mehr Bedeutung, als er den Kindern desselben jene Vorrechte zuführt, die dort Kinder von erblichem Adel auszeichnen und sie befähigt, nach zurückgelegten Studien mit OfficierSrang in die Armee zu treten. Freilich findet hier das Judenkind ohne Doctordiplom seine Grenze, dagegen wenn der Sohn eines titulirten Arztes in den Beruf seines Vaters getreten, ein schleuniges Avancement und alle Rücksicht. —- Ausländische Aerzte, die früher in Rußland, wenn sie in jenem Lande ihre Praxis suchten, mit großer Schwierigkeit zu kämpfen hatten, sind jetzt blos gehalten, an irgend einer beliebigen Universität ein zweites Rigorosum zu machen, um ihre Kunst frei ausüben zu können, mit der einzigen, auch auf inländische Aerzte mosaischer Religion fallenden Beschränkung , daß sie sich nur in jenen Gouvernements niederlassen, die den andern Juden offen stehen; eine Beschränkung, deren Aufhebung Rußland ehren würde. —" „Brody, 24. März. Nach dem neuesten, mir vorliegenden Berichte aus Rußland, hat Kaiser Alexander den dortigen Israeliten den Ankauf unbeweglicher Güter gestattet. Bis jetzt durften die Juden in Rußland blos Urboden (Steppen) ankaufen, auf dem sie die Rechte fremder Colonisten, das ist Steuer- und Militairfreiheit, für einen gewissen Zeitraum genossen; fertige, bebaute Güter aber durften sie bis jetzt nicht erwerben. Nun hat der Czar diese Beschränkung aufgehoben und steht ihnen sonder Zweifel mit dem Rechte deS Güterbesitzes auch der Besitz von Leibeigenen zu, die in Rußland von den Gütern beinahe unzertrennlich sind. Seit dem Regierungsantritte des gegenwärtigen Herrschers von Rußland zeichnen sich in der That alle seine Ukase durch einen humanen Charakter aus, der ihm die Liebe der Unterthanen aller Schichten zuführt, und er gewinnt durch diese, was sein Vorgänger weniger leicht durch Strenge erzielte. —" „St. Petersburg, 23. März. Auch die innern Zustände werden durch häufig erscheinende Ukase reorganisirt. Am 3. März (A. St.) erschien ein Ukas, welcher die Bestimmungen des Ukafts von 1853, die den Juden verbieten, Grundeigenthum zu erwerben, aufhebt, und den Juden nach Erfüllung gewisser Bedingungen gestattet, selbst Herrschaftsgüter an sich zu bringen. Im Nachhange zu diesem Ukas erschien eine Staatsbestimmung, welche den Juden erlaubt, falls sie ihre Glaubensgenossen in ihren Besitzungen ansiedeln, von denselben den Grundzins erheben zu dürfen. —"*) *) Wir geben diese Mittheilung, so wie sie uns geworden, ohne jedoch unsren vollen Glauben an den Inhalt der hier citirten Zeitungsnachrichten aussprechen zu können, da unmittelbare Nachrichten aus Rußland den ganzen Umfang der fraglichen Bestimmungen durchaus nicht bestätigen, es auch kaum glaublich ist, daß den russischen Juden Güter mit Leibeigenen zu besitzen gestattet wird. Die Redact. An zeigen. i rv 2 Restauration und Gastwirthschaft von §. Hirscliel, Dresden, Töpfergasse No. 13. 1. Etage, empfiehlt freundliche Wohnung und Nachtquartier. Die Gemeinde Bnai Jeshurun zu New-Uork sucht einen N-np b^m ‘jm, welcher fähig ist, ein Chor zu unterrichten und zu leiten, so wie auch alle Theile des öffentlichen Gottesdienstes (laut 722W1 ^bis mit Würde und vollkommener Sachkenntniß zu dirigiren. Salair fürs erste Jahr nicht über Tausend Dollars. Die Wahl wird im Laufe Junius stattfinden. Candidaten, welche ihrer Fähigkeit sich bewußt sind, werden eingeladen, sich — auf eigene Kosten — hier spätestens bis Ende Mai zur Prüfung zu stellen, und mit ihren Zeugnissen sich zu melden bei D. Sawson, Vorsteher, Nro. 267. Washington Street, New-Dork. 18* *