Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 21 (1857)
- Issue
- Heft 16 (13.4.1857)
- Date
- 1857-04-13
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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21. Jahrgang. Allgemeine J\l? 10. Zeitung des Zudenthums. Ein unparteiisches Organ fiir alles jüdische Interesse. Herausgegeben von Rabbiner Dr. Ludwig Philippfon in Magdeburg. Leipzig, den 13. April 1857. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Montags, und wird jährlich 78 Bogen in Quart incl. des Titels, Registers u. s. w. umfassen. In Gemäßheit des Zweckes, derselben die allgemeinste Verbreitung zu geben, ist der Preis äußerst niedrig: mit S Thlr. für den Jahrgang; — 1 Thlr. IS Ngr. (1 Thlr. 12 gGr.) für sechs Monate — 22lk Ngr. (18 gGr.) für das Vierteljahr angesetzt worden. Alle Buchhandlungen, Postämter und ZeitungS-Expeditionen nehmen Bestellungen an; der Hauptspedition für beide Letztere hat sich die königl. sächs. Zeitungs-Expedition allhier unterzogen. Inhalt. Leitende Artikel! In Ehesachen. — Eine ernste Auffordtrung an die Herren Rabbinen, zumeist an die orthodoren. — Literarischer Wochenbericht. AeilrrngsnachrichtenrDeutschland:Hamburg. Oesterreichischrr ökaiserstaat: TemeSvar. Großbritannien: London. Türkei: Konstantinopel. Leitende Artikel. Magdeburg, 5. April. In Ehesachen. Wie leicht zu denken, hat der Artikel „von der untern Weser" in No. 12. dieser Zeitung viel Aufsehen erregt. Ohne zu wünschen, daß die Sache zu einem allzuweit gehenden Federkriege führe, find wir doch genöthtgt, da «S hier tief in das Leben greifenden Verhältnissen gilt, und eine sehr allgemeine Frage zu Grunde liegt, dem Gegenstände weitere Erörterung zu gönnen. ES folgen daher hier drei Correspondenzen. Die Redaction. Hannover, Ende März. (Eingesandte Erwiderung an Herrn — r, dem Correspondenten von der untern Weser, No. 12, d. Z.) Es ist eine stch täglich wiederholende Erscheinung, daß von einer gewissen Partei die Orthodoren auf Schritt und Tritt verfolgt (!), daß ihre Worte und Thaten stets vor das Forum der Oeffentlichkeit gezogen, bekritelt und bewitzelt werden, und Allem, was ste thun, die möglichst schlechteste Deutung gegeben wird. Man kann den Herren, die stch dieses zur Aufgabe gestellt, dieses Vergnügen gönnen; man kann ste unbeirrt und unbehindert in ihrer Weise fortfahren lassen, ohne ste gar zu fragen: was kümmert Ihr Euch um uns? wer giebt Euch daS Recht, über uns zu Gericht zu fitzen?*) Anders aber verhält eS stch, wenn Grundlehren deS Zudenthums angefochten, wenn man von dem Angriff gegen die Träger der Halacha, gegen die Rabbiner, zum Kampfe gegen die Halacha, d. i. die Gemara und in ihr gegen die Thora selbst übergeht. — So würden wir auch die Splitter und den Abfall der Jahresereignisse, die der geehrte Correspondent zum Zeitungsartikel aufgelesen, mit Stillschweigen übergangen haben, wenn derselbe nicht zu unverhohlen mit seiner Absicht hervorgetreten, wenn er nicht, wie ein guter Schütze, seine Pfeile auf die Rabbiner**) abdrückt, mit der festen Ueberzeugung, daß sie dennoch ihr Ziel nicht verfehlen und auf *) Da, wo eS die eigene Person betrifft, hat in der That Niemand das Recht; da aber, wo daS Factum tief in das Leben Anderer einschneidet und ihr Geschick auf lange hi» bestimmt, da darf das Recht, das Factum vor die Oeffentlichkeit zu ziehen, nicht bezweifelt werden. Mehr ist aber nicht geschehen — es sind ja nicht einmal Namen genannt worden! Redact. **) Doch nur auf gewisse Rabbiner. Redact.