Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 21 (1857)
- Issue
- Heft 12 (16.3.1857)
- Date
- 1857-03-16
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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2t Jahrgang. Allgemeine 12. Zkitmrg des Zudknthumö. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Heraus ge geben von Rabbiner Dr. Ludwig Philipps«« in Magdeburg. Leipzig, den 16. März 1857. Diese Zeitung etscheint wöchentlich einmal, Mon-tagS, und wird jährlich 78 Bvgen in Quart incl. des Titels, Registers u. s. w. umfassen. In Gemäßheit des Zweckes, derselben die allgemeinste Verbreitung zu geben, ist der Preis äußerst niedrig: mit 3 Thlr. für den Jahrgang; — 1 Thlr. 15 Ngr. (1 Tdlr. 12 gGr.j für sechs Monate — 22 '/r Ngr. (18 gGr.) für das Vierteljahr angesetzt worden. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungs. Expeditionen nehmen Bestellungen an; der Hauptspedition für beide Letztere hat sich die königl. sächs. Zeitungs-Expedition allhier unterzogen. Aufforderung. ES ist von jeher unser Grundsatz gewesen, auS der deutschen jüdischen Presse nichts in unserm Blatte abdrucken zu lassen, um einem Jeden das Seine zu lassen. Wir fordern daher im Namen der Ehre und des Rechts die anderen deutschen jüdischen Zeitschriften, sowohl die originalen, als auch die uns als Nachahmer und Schatten folgen, auf, weder unsere, mit so vielen Kosten und Mühen aus einer, über alle Welttheile ausgebreiteten Correspondenz geschöpften Artikel nachzudrucken, noch zu umschreiben, und sie für Originalartikel auszugeben! Die Redaktion der Allg. Zeit. d. Jud. Inhalt. Leitende Artikel: Der preußische EhescheidungSgcsetzcntwurf. — Die Donaufürftenthümer. — Die Türkei. — Rußland. — Das jüdische Schulwesen in Rußland. III. — Roch einmal Wagener. — Literarischer Wochenbericht. ZerlüngHnachvichLertr Deutschland: Alzey, von der untern Weser. Öösterreichisch er Kaiserstaat: Aus Mähren. Leiterr-e Artikel. Magdeburg, 9. März. Der preußische Ehescheidungsgefel^cntwurf. Das Haus der preußischen Abgeordneten hat den vom Ministerium ihm vorgelegten Entwurf eines neuen EhescheidungSgesetzes, durch welchen eine ziemliche Anzahl gesetzlicher Ehescheidungsmotive aus dem preußischen allgemeinen Landrecht gestrichen und dafür die Trennung von Tisch und Bett eingeführt werden sollten, mit einer Mehrheit von 29 Stimmen verworfen. Man hat es uns verargt, daß wir während der Verhandlungen von Seiten des Judenthums geschwiegen, des Judenthums, das bei diesem Gesetze eben so wie der Katholicismus, aber in entgegengesetzter Weise interessirt ist. Denn während der Katholicismus die Ehescheidung gänzlich verwirft, stellt das Judenthum, auf Grund der heiligen Schrift, weiter reichende Scheidungsgründe auf. Unsre Leser erinnern sich, daß ein ähnlicher Gesetzentwurf dem Abgeordnetenhause bereits 1855 vorlag, und damals erhoben wir in einem Aufsatze, der zuerst in der Berliner „Nationalzeitung", dann in diesen Blättern (Jahrgang 1855, Seite 226.) abgedruckt stand, unsre Stimme gegen denselben laut genug. Dies zu wiederholen, hielten wir nicht für nöthig. Die Verwerfung jenes Entwurfes durch das jetzige Abgeordnetenhaus erscheint aber noch von einem allgemeineren Standpunkte bedeutsam. Sie erweist, daß die sogenannte „kleine, aber mächtige Partei" größer, aber