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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1856-11-03 · Heft 45 (3.11.1856) · p. Seite 608

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
20 (1856)
Issue
Heft 45 (3.11.1856)
Date
1856-11-03
Page
Seite 608 (sequence 4)
Language
German
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608 ber fo tteffnd& .;§um orifitfc^ f batgejieffte Krankheitsform RischuS von. jeherenbemifch ist .und von. Zeit M: Zeit mit großer Jntensivitätauftritt, konnte man sich trotz beS Gesetzes' nicht rso.schnell an ben Gebanken gewöhnenein Jude; könne Bürger sein. Der größte Lump,, wenn er. nur Christ war, hatte sich bisher bem achtbarsten Juden gegenüber.in die Brust werfen und v mit wegwerfenbem Stolz sagen' können: ,,Wir sind Bürger!" Und jetzt sollte man sich auf Einmal, und. ohne Widerstreben, diesesMönen/PrivilegiumS entschlagen? Und ein gerade im Amt befindlicher städtischer Beamter sollte auf seinen Namen die unauslöschliche und für seine Zukunft (v.h.bei künftigen Wahlen) bedenkliche Schmach laden, daß unter seinem Regiment. baS Unerhörteligeschehell,st.die- .Juden Bürg er geworden seien? Dasmenschliche Herz ist schwqch-iUnd Heroismus ist nicht Jedermanns Sache.! Will man< billigseinso muß-,Mn! ordentlich Mitleid mit solchem Jammer habem Das Judenfeindspielen galt von jeher, sür^einebequeme Staffelleiter zu städtischen Aemtern und! war.ein) wohlfeiles Mittel, -sich bei der ^Bürgerschaft beliebt zu machen, wenn man es nicht durch wirkliche. Verdienste konnte. In der,StabteM e inin g eny deren'Bürgermeister als Landtagsabgeordneter bei den Verhandlungen über das^ Gesetz den abgestandensten Judenhaß ausgekramt, wies der Magistrat das Bürgerrechtsgesuch des einzigen dort geborenen und wohnhaften, sehr achtbaren jüdischen Familienvaters, dessen Familie seit vier Jahrzehnten in der- Stadt ansässig ist, ab, weil er nicht heimaths berechtigt sei, und ergriff, als beim Rekurs an das. .Staatsministerium, Abtheilüng des Innern, dieses das Heimathsrecht deS Juden anerkannte^ den Oberrecurs an das GesammtmiNisterium,' richtete aber auch-s hier nichts aus; indem, auch diese höchste AdministrlrtionSbehörde für das Recht deS Juden entschied. .^Dieser Fall ist rücksichtlichder Stadt Meiningen darum von princkpieller Bedeutung, weil nach Art. 3. deS Gesetzes gegen Beschlüsse der Gemeinden , in denen noch keine Juden heimathSberechtigt sind, über Versagung des Gemeinderechts kein RecurS stattfindet. Ist also erst das- Heimathsrecht Eines Juden anerkannt, so kann auch bei-Bürgerrechtsgesuchen nicht beimathsberechtigter Juden gegen die Versagung des Gemeinderechts Recurs an die Oberbehörde ergriffen werden. '.■;■■■ n/ -In' der- Stadt Hildburg h a u sen hatten schon nach dem Judengesetz - von 1814 diejenigen -Judenwelche das Staatsbürgerrecht erworben hatten, was fast bei.allen der Fast war- Anspruch auf das Ortsbürgerrecht. Dennoch ist eöin.den 42 Jahren, die seit dem Erlaß jenes Gesetzes verstrichen sind, Keinem gelungen, das.Ortsbürgerrecht zu erlangen, weil die städtischen Behörden, sich stets dagegen sträubten-! und die Oberbehö.rde wohl gewöhnlich.für. das.Recht der Juden-entschied, aber ihnen nicht energisch durch Zwang dazu verhalf, sie vielmehr, in. der Regel auf die zu erwartende neue - Gesetzgebung, vertröstete, resp.- sie auf den Re chtsweg. verwies. Hätten die Hildburghäuser Juden diesen. Weg beschriften, so würden sie längst das Ortsbürgerrecht erlangt haben. Sie thaten es indeß nicht und sind demzufolge noch heute nicht Bürger. Denn, jetzt, wo sie es in Gemäßheit des n eu e n Gesetzes werden sollen, beginntder dortige Magistrat dem Vernehmen nach das alte-Spiel.des passiven Widerstandes von Neuem.: Der dortige, erste; Bürgermeister-- ein junger angehender.Rechtsanwalt, Sohn des verstorbenen Dorfzeitungsschreibers judenfeindlichen Angedenkens, sucht, wie.es scheint, seine Sporen an den Juden zu verdienen und soll sogar geäußert haben, er werde sein Amt niederlegen (sie!)-- wenn er dazu gezwungen werde, die Juden zu Bürgern zu machen. Wir aber rachen den dortigen Juden, dieses Unglück zu riskiren, 'in ihrem Eifer nicht wieder zu erlahmen, vielmehr ihr — wie der rechtskundige, hochweise Bürgermeister selbst wissen muß — sonnenklares Recht mit aller Energie und Ausdauer zu verfolgen. Dann kann es - ihnen nicht fehlschlagen. - Wenn irgendwo, so gilt hier, das -Wort: Hilf Dir.-selbst, -so hilft ^Dir Gott! s Um diesen ersten Brief nicht mit einem so unerquicklichen Gegenstände zu schließen, fügew wir Einiges über ein literarisches llnternehmen biy-daS zwar dem Kreise des Judenthums nicht-unmittelbar angehört, aber von einem jüdischen Verfasser herrührt, unddeshalb in dieser Zeitung/Erwähnung i verdient. Von. unserm Landsmann,. dem Lehrer - S.. Steinhard in Hildbürghausen, der schon seit einer.Reihe von Jahren als geographischer SchrLftstellev thätig war, Mitarbeiter an der - im .Cotta-schen Verlag erscheinenden/Leitschrift: Das-Ausland., .an der Leipziger - Jllustrirten/ Zeitung, an?> den Grenzboten und andern -angesehenen Journalen ist, und von dem im vorigM'^ahre m-Mpzig si-,Hktzzm. M./Bildev -MS

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