Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 20 (1856)
- Issue
- Heft 44 (27.10.1856)
- Date
- 1856-10-27
- Page
- Seite 601 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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«01 schew-EiMBürgerrechten "!d er-Jüden undi; -stells sie in sovielen! Beziehungen 'den altadelichen Schweizern gleich?! Das ist : mehr - als eme stockaristokratische Seele ertragen kann.. Die. Züricher „Bürkli Zeitung", ein Blatt, dessen Redacteur seit mehr denn vierzig Jahren-das Lopfbürgerthum verfichtdaS -stch nun auch auf den Sohn vererbt.hat, meint,.bald werde man es erleben, daß ein Ries, Bernheim oder Braunschweig den Bundespräsiyentenstuhl einnehmen werde! — Die Bern er Regierung soll an. die dortige israelitische Gemeinde- 'die auS nichtschweizerischen Israeliten besteht, einen Pokal für die Synagoge zum Geschenk gemacht haben. — Noch ehe die genannten Bundes.h.esch.lüsse gefaßt, wurden, erthellte die Regierung von Luzer^ den Gebr. Sigmund und Julius Myler von Ober-Endingen die Bewilligung zur Niederlassung in der Stadt' Luzern Behufs Betreibung eines EngroS- GefchLEts^" Es' wohnen 'nün drei jüdische Familien in^W aMWischen Danton Luzern. ' ' ur'ün.un-.-.;;; M. G. DreifuS, Lehrer. - Ober Endingen , 13^ October. (Privatmitth.) Der "BundeSräth theilt den Ständen durch Kreis- Areihen^'vöm^ 1. October die bekannte Schlußnahme her Bundesversammlung bezüglich.. der Stellung der Israelitennn der Schweiz mit -folgender Weisung mit : „Indem wir die Ehre Haben, Ihnen diesen Besch lusinnitzittheilen, ersuchen wir die Regierungen derjenigen Cäntonein denen die Gesetze über die Rechtsverhaltniffe 'der Jsraeliten mit diesem Bundesbeschluffe im'WidWrüche? stehen, mit thunlicher Beförderung eine Revision' jener Gesetze im Sinne des Bundes- VoM^ehmen, und inzwischen die verfassungsmäßigen Rechte,' die im Art. 29. und 42. t»er Bundesverfassung enthalten sind, den schweizerischen Israeliten zukommen zu lassen. Wir machen Sie überdies auft die .erste Erwägung desBundeSbeschlusses aufmerksam- - woraus hervorgeht, daß die Freiheit, chelche' den Wntonen nach Art. 48. derBundesverfaffüng zusteht, 'sich nur auf die Verhältnisse her nichtcantonsangehörigen. israelitischen Niedergelassenen bezieht,-Md. daß somit diejenigen Cantone, welche israelitische Bürger--häben, dieselben nach Art. 4. der Bun- Mverfässüng' 'in' a l le N B e zieh üng e n d en üb rigen CantonSbürgern gleich zu st/llen haben, mit Ausnahme,. wioßch. .W,oh5> v.on - .selbst versteht, der khHliMMKßMltyjffe, -ss-L Mit sie MMdie Serschiedenheit des CultuS bedingt sind. Indem, wir Ihnen die. beförderliche Regulirung dieser längst pendenten Angelegenheit bestens empfehlen, benutzen wir k." Ich habe früher schon in einer Mittheilung bemerkt, daß Art.! 29. über freien Verkehr, Art. 42. über politische Gleichberechtigung spricht. Art. 48. über privatrechtliche Stellung und Gleichberechtigung schweizerischer Bürger in fremden Cantonen — die Clausel christlicher Confesston enthält. — Eine erceptionelle Stellung schweizerischer Israeliten außer ihrem Heimathcanton im Gebiete der Schweiz kann somit nur in Hinsicht auf freie Niederlassung und in allen hierauf bezüglichen Verhältnissen stattfinden. Israelitische Schweizerbürger sind nur die zu Endingen. In Bern die Familie des Herrn Professor Dr. Valentin, in Genf die Familie Kuhn und wenn ich nicht irre, Dr. Binswanger, Spitalarzt in Münsterlingen, Canton Thurgau. Aarau, 8. October. Der Regierungsrath hat heute von der bundesräthlichen Mittheilung des Bundesbeschlusses, betreffend die bürgerliche Stellung der Israeliten in der Schweiz, Kenntniß genommen und Behufs Vollziehung der Weisung der Bundesbehörde den Gegenstand zum Vortrage geeigneter Anträge an die Justizcommission*) gewiesen. : Der Regierungsrath hat der israelitischen Gemeinde Ober- Endingen zu den Baukosten ihres neuen Schulhauses das Marimum des gesetzlichen Staatsbeitrages mit 570 Franken zukommen lassen. . Auf Antrag der Polizeidirection werden die einer Prüfung unterworfen und darf nur ein patentirter bniv unter Assistenz eines patentirten Arztes die Beschneidung vornehmen. M. G. Dreifus, Lehrer. Dänemark. Friedrichöstadt, 10. October. (Privatmitth.) Mit Entsetzen mußte man vor noch nicht sechs Monaten auf den verwahrlosten Zustand unserer Jugend sehen, die — mit geringer Unterbrechung — durch 6 Jahre, sage sechs I a h r ekeinen Schulunterricht genoß. *) Der Justizdirector ist nahe bei Endingen zu Hause und kam früher wegen seiner Stellung in Zurzach mit den Israeliten viel in Berührung. 44**