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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1856-09-15 · Heft 38 (15.9.1856) · p. Seite 518

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
20 (1856)
Issue
Heft 38 (15.9.1856)
Date
1856-09-15
Page
Seite 518 (sequence 10)
Language
German
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818 oder ob er früher' erschlagen. und dann stMngulirt wurde, wie es allgemein heißt, welches auch die Freilassung aller Arrestanten zu bestätigen scheint. Äußerndem bieten sich mehrere christliche Zeugen an, man Will aber Niemanden hören. Schande genug! kein einziger der reichen Juden, versuchte Schritte gegen diese Gewaltthat zu thun l Als der berüchtigte Straßenräuber Muntage, der so viele Mordthaten begangen, verhört wurde, hatte man List, aber keine körperliche Strafe gebraucht, um ihn zum Geständniß zu bewegen und ihn zu acht Jahre schwerem Kerker verurteilen zu können, und Einer, der angeklagt war, aber noch nicht bewiesen — gestohlene Güter gekauft* zu haben, wird zu Tode gepeitscht, weil er Jude ist! Der jüdische Banquier K., durch Familienrücksichten veranlaßt, hat. sich wohl der -Sache angenommen, ahep da er isolirt war, mit sehr wenigem Erfolg, denn, er erwirkte nur, -daß der ruchlose Commissair, mit hem Bemerken, weil das Volk mit ihm nicht zufrieden ist, des Dienstes entlassen,, wurde, sonst geschah chiesem Menschen nichts, er spatziert in den Straßen zum Hohn der Menschheit herum. Li. Rußland. Petersburg, im August. (B. H.) Es sind neue Strafbestimmungen hinsichtlich der jüdischen Schmuggler in Polen erlassen worden. Die betroffenen Juden werden zu Geld-, Zuchthaus-, Leibesstrafen und zur Entfernung von der Grenze, 21 bis 100 Werst weit, zum tzril nach dem Gouvernement Tomsk und beim fünften Wiederholungsfall, mit Eril zur Ansiedelung in Sibirien, bestraft. In den Gouvernements, in wel/ chen Juden im Kaiserreiche sich ansiedeln dürfen — es sind dies die kleinrussischen Provinzen — wurden seit 1850 zur Erledigung von Geschäften, welche genaue Kenntniß jüdischer Vorschriften und Gebräuche erforderten, den Generalgouverneuren sachkundige Juden beigegeben. Nach einer neueren Verfügung soll in Zukunft ein solcher Sachkundiger in jedem Gouvernement, wo Juden ihren Wohnsitz nehmen dürfen, zu den einschlägigen Angelegenheiten zugezogen werden. Mit eingehender Beaufsichtigung von Strafarrestsachen, die bisher jahrelange Verschleppungen erlitten, ist der Gehülst des Ministers der inneren Ange.legcnheften speciell beauftragt worden. (Diese Nachricht wird wahrscheinlich nicht in Zweifel gezogen werden.) ""c; :: .'.’-'-r, Frankreich. n: Paris, im August. (Privatmitth.) Ein Sturm meinem Glast Wasser!' Dieses, bekannte Sprichwort der Franzosen ist jetzt insonders. auch auf uns hier anwendbar. Man hat gegen die Aussprüche der Constrenz der Großrabbinen einen Stürm heraufzubeschworen gesucht. Eine Gesellschaft,' welche sich konservativ nennt, hat ein.Rundschreiben', an aste Rabbinen des Landes gegen die Constrenz des Landes erlassen, ein Herr Gradls schreibt Briest gegen ste, und was dergleichen mehr ist. Der „Uriivers Israelite“ ist auf Seiten der Angreifer, die „Ärchir ves“ vertheidigen dje Constrenz; . ebenso hat Herr Nordmann, Rabbiner zu Hegenheim, eine.männliche und sch hu geschriebene Antwort auf das Circulair der Erstere'n erlassen'. Es ist hierbei nur Zwiefaches zu bemerken. ' Eine Dis cussion, selbst vom entgegen? gesttztesten Standpunkte, kann nur' nützen, aber sie muß in einen gründlichen Weist und mit der Absicht einer wirklichen Forschung geführt werden. Bis jetzt haben wir hier von allen Seiten nur Phrasen gehört, und nichts ist lächerlicher, als die Behauptung des Herrn Gradis : in einer Religion ist entweder Alles inspirirt oder Nichts. Zuzweit fehlt eigentlich dem ganzen Sturme der Gegenstand, gegen den ergerich^ tet wäre. Die Großrabbiner haben im Gründe'nur eine Meinung ausgesprochen, und dieses Rechk wird ihnen selbst Herr Gradis nicht absprechen z ste haben nichts befohlen, nichts verordnet, ja nicht einmal angeordnet, sie haben Alles bis jetzt in bequemster Weist den Gemeinden überlassen und der Autorität, der Localrabbinen zugestanden. An irgend einem Ergebniß aus dem ganzen Vorgang muß ich daher immer nöH zweifeln. Türkei. Jerusalem, 15. August. (Privatmitth.), Der zweite Besuch des Herrn Albert Cohn in der heililigen Stadt ist ein für das Schicksal unserer Brüder an der Wiege und dem- Stammsitz unserer Religion nützliches Ereigniß. , i - Die Einzelheiten des von unseren Glaubensgenossen mit dem Hakam-Baschi an der Spitze, , dem

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