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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1856-05-05 · Heft 19 (5.5.1856) · p. Seite 252

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
20 (1856)
Issue
Heft 19 (5.5.1856)
Date
1856-05-05
Page
Seite 252 (sequence 2)
Language
German
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252 Der Friedensvertrag. ^Abgesehen von demallgemeinen Interesse, .haben wir noch einen besondern Antheil am Art. <9. Derselbe lautet in den bisherigen Veröffentlichungen: ' „Art. 9. Se. Maj. der Sultan, der in seiner beständigen Fürsorge für das Wohl seiner Unterthanen, einen Fermam erlassen, welcher, ihr Schicksal ohne Unterschied der Religion oder Rare verbessernd, seine edelmüthigen Absichten gegen die christlichen Bewohner seines Reiches consacrirt, hat in der Absicht, einen neuen Beweis seiner Gesinnungen in dieser ^Beziehung zu geben-, beschlossen, den contrahirenden Mächten den erwähnten Ferman, aus der Initiative seines souverainen Willens hervorge- . gangen, mitzutheilen. Die contrahirenden Mächte constatiren ^den hohen Werth, dieser Mittheilung. Es ist wohl verstanden', daß sie in keinem Falle den genannten Mächten das Recht-geben kann,, sich, sei es collectiv oder einzeE, in die Beziehungen Sr. Maj. des Sultans zu seinen Unterthanen, noch in die innere Verwaltung seines Reiches dirrzumischen." ' ' ' ' - Es giebt diese Fassung Vieles zu denken. Nach der Lage /der Dinge kann es uns nur viel vortheilhafter erscheinen, daß der Hat, in welchem-'bie Gleichstellung aller Religionsparteien in der Türkei proclamirtworden, nich t in den'Friedensvertrag ausgenommen und von den Mäch-. ten garantirt worden. Denn da diese immer nur als „christliche Regenten"die"Stellung der Christen beachten wollen, ein größer Theil der contrahirenden Mächte auch in der That die Gleichstellung der Judennicht-befürworten kann/ weil sie sie in ihren eigenen Ländern nicht haben wollen*) — so ist es besser, der Wöhlmeinung und^ dem Interesse des Sultans allein die Lage der türkischen Juden anvertraüt zü sehen. Andrerseits ist zu beachten: wie fein diplomatisch die Wendung ist: „einen Ferman erlassen, welcher,/ ihr. Schicksal ohne Unter sch i e d der Religion oder Rate verbessernd, seine edelmüthigen Absichten gegen die christlichen Bewohner seines Reiches consacrirt rc." Die Juden sind mit leiser Andeutung im Zwischensätze abgefunden, die Christen im Hauptsatze namentlich hervorgehoben. (Man übersehe auch nicht den Ausdruck „Bewohner"!) Nun immerhin, das Leben hat mehr Macht, als alle -diplomatischen Aktenstücke.?) Ein Factum, das den Vorwurf, den man uns gemacht, daß wir uns nntunserm Gesuche an den französischen Monarchen gewandt haßen, so überaus lächerlich erscheinen läßt! Nedact. Aus Wien, 25. April. Die Lage der Delgrader Gemeinde. Aus guter Quelle kann ich Ihnen mittheilen, daß die Vorstellungen bei der serbischen Regierung nicht ohne Wirkung bleiben werden, daß die Angelegenheit dem Senate zur Begutachtung vorliegt, und man mit den Entscheidungen zufrieden sein wird. . Der eben veröffentlichte Friedensvertrag enthält in Artikel, 28. die Bestimmung, daß das Fürftenthum Serbien „seine unabhängige und nationale Verwaltung" behalte. Dann haben die Juden wenig Aussicht, daß der Hatyamoun des Sultans in Serbien auf sie Anwendung finden werde. Aus Temeswar, 23. April. - Große Leheinstrtute in Ungarn. Ich beeile mich, Ihnen ein Factum mitzutheilen, welches für die jüdische Bevölkerung dieser Provinz, als auch des benachbarten großen Kronlandes Ungarn von der größten Wichtigkeit ist. Es sind nämlich von Seiten des hohen Cultus- und Unterrichtsministeriums über die von den Israeliten der beiden Kronländer zu Schulzwecken zusammengebrachte Summe von 1,000,000 Fl. C.-M. Verfügungen getroffen, und sind dieselben bereits zur Kenntniß der betreffenden Landesregierungen gebracht worden. Wie ich aus sehr sicherer Quelle weiß, bestehen diese hohen Verfügungen den Hauptpunkten nach in Folgendem. Erstens: wird wahrscheinlich in Pesth, als dem Sitze der Landesuniversität, ein Rabbinerseminar ins Leben treten; zweitens: erhält die Hauptstadt einer jeden Statthaltereiabtheilung in Ungarn, so wie auch die Hauptstadt dieses Kronlandes, eine Bildungsanstalt für israelitische Lehrer (Präparandie) und werden die betreffenden Zöglinge entsprechende Stipendien erhalten; drittens; wird auch in der Hauptstadt einer jeden Statthaltereiabtheilung mit der Lehrbildungsanstalt eine, Musterhauptschule in Verbindung gebracht; viertens: erhält das israelitische Taubstummeninstitut in Wien einen jährlichen Beitrag von 3000 Fl. C.-M., wofür es gehalten ist, jährlich einige arme israelitische Zöglinge der beiden Kronländer aufzunehmen. Es ist dieses Ereigniß um so freudiger von Jedem, der Liebe für seinen angestammten Glauben und für seine Nation im Herzen trägt, zu begrüßen, als in Folge des

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