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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1856-04-21 · Heft 17 (21.4.1856) · p. Seite 226

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
20 (1856)
Issue
Heft 17 (21.4.1856)
Date
1856-04-21
Page
Seite 226 (sequence 4)
Language
German
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Ähnlichkeit' mit der von Lord Lhndhurfi 'im Obdrhause tingebrächten/ - Die 'Umstände, durch Milche der' Abjüratio'ns - Eid nothwendig WVer wünschenswetthgewovdenseien mchj? mehr Worhändew-^ undev hege 'M'ÜMrzWtzustg / daß, wenn' dieses Eidesformel noch ' dicht bestände- und M-'ZÄnMetn ^einstele'^ ihre Einführüng-'vorzüschlägenselbst 'eiw'so eifriger Verfechterder Beibehaltung des AbjUratrönS^Eideswie Sir A"Thesigereinen solchen Vorschlag 'bekämpfen würde.' Nach dem ' Tode des Prätendenten^ habe -mau Wen Abjürations^ Eid' in der Weise abgeändert, 'daß er aus die Nachkomrstest' desselben anwendbar fers da-'es 'jetzt über keine Nachkommen des Prätendenten Mhr 'gebe, so 'Mejeder Grund wegden 'Eid- oder doch wenigstens' die auf die Nachkömmestwes Prä^ tendenten' bezügliche -Stelle desselbenstdch länger fortbtstehen zil lassen- -Was den in der Eidesformel dorköwwenden AusdruckMrs den wahren' Glauben eines Christen" 'betreffe, 'so 'würde'derselbe allerdings beizubehalten sein/ 'wenn Was Parlament dawit die Ablegünss eines religiösen' VekenNtnisses bezweckte? Nun habe Über jette Redensart' keineswegs' diesen' Sinst.' Hätte' in an die Juden von der ' Ausübung bürgerlicher Functionen ausschließen wollen, so hätte das durch ein mit Einwilligung der drei Zweige der Gesetzgebung erlassenes besonderes Decret geschehen müssen. Gegenwärtig habe Wan nicht das Recht, sich des AbjurationS^Eides zu bedienen, um Nicht -Ehri- ' sten den Weg zu bürgerlichen Functionen zu versperren. Der ursprüngliche 'Zweck * des Eides sei ein gartz anderer gewesen.' Er wolle keine Anklage' gegen diejenigen' erheben, welche die Bill aus religiöser Üeberzeugung bekämpfen; doch ' glaube er, daß auch' eine bedeutende Anzahl der sogenannten consetvativest Mitglieder des Hauses für die zweite Lesüng der Bill stimmen werde. Sir F. Th e - si g er schlägt - als''Amendement wiW'Wer'tatzüttss'Wer^zweii. len' Lesüng bis'jiber sechs Monate dor/ MenN der-Antragsteller behaupte, es lie^e deshalb kein Grund zur'Beibehaltung deS AbjurationS - Eides' vorweil es keine Nachkommen Ws Prätendenten mehr gebe, so fei dieses Argument nicht stichhaltig, indem außer Acht gelassen werde, daß der AbjurationS-Eid- und zwar dieser allein, unter den drei üdn den Parlaments - Mitgliedern zu 'leistenden Eiden die Anerkennung der' 'protestantischen Thronfolge enthalte.- Auch habe sowohl Ldrd I- Russell,' wie Lord Lyndhurst im Jahre 1853' die Beibehaltung - der diesen Gegenstand betreffenden Stelle der Eidesformel vorgeschlagen und darauf aufmerksam gemacht, wie gefährlich es sei/ leichtfertig damit umzugehen. ' Das Recht der Kö-, nlgrn-''-'Mtto'M'MfMst englischen Thron -stütze 'sich Ms den prö'testanlifchen-Glauben' ihter Vörsährkn, -kein'e'sweA auf ihre -ipeMen Rechtsansprüche,'und'w/nn ck W did Ä tt of Settlement' äüfhebe/ fo^würde ein käthölischestAbkNstrstrling Karl'sl. -äs jure Mdnakch^eswkitifchen Reichessein. Er halte -es M sehr MWAst/'deMtigelFragettÄn^üregen. Der eingeftändene Zweck der Biss sei dte ÄüsmerzüngUdet Worte,-aufwest 'wahren Glauben diiles- ChriMM Darist -äb'ed^-erßlichk'-'er--Mew-diEen Angriff ^Lüf dew christliches Charakter des -PavlUmdntS'?'Daß' die Jüdess'NÜr zufälliß durch jene Worte vosti PMamente aüSgWßdDtt''ffMr, müsse er m Abrede Pellew Sie - seien wielmehr Ms^üls Fremde ausgeschlossen gewesen- Und wenn wt' auch M» räume, daß die Worte-,,aüfden' Wahren Glaubest eines Christrw^ mihrüstglich nicht Men' die Juden' gerichtet M wesen ' seien', ' so hätten doch die tztoßew Uhher-der' Ätt of Settlement dem ÄbjüraLiöns -'Eide eine -solche'Fassung gegeben, daßer erstens-die klare Anerkennung'des gewiss seN- ProLestantest zükvArsteudtn Rechtes Ms M TMnfolW enthalte, sodänn aber auchass jene Anerkennüsttz die fntrliche Erklärung knüpfe,- daß der Eidleistende' fich zück christlichen- Glaubest Mestne. Es lasse sichinithin -detÄgMlaut des Eides als eine Erklärung der Legislatur betrachten, daß das Unterhauseiste - christliche Versamtulung sein solle. Der Lord Adv vcäte bemerktman dürfe sticht aus dem Auge ^verlierest-daß der Eid zü' einenl - bestimmten Zwecke eingeführt worden fei, und daß dieser Zweck nicht mehr bestehe. Wenn Man ' sage, der protestantischen Thronfolge könne Gefahr durchs einen Prätendenten drohen , der vielleicht auftreien werde, wenndie Bill - durchgehe, so gebe es seines Wissens keinest solchen Prätestdentett- Auch stehe die 'protestantische Throstfölge feiner Üeberzeugung nach fester da,'M'je?'-wberhäÄp'i-legö'''ir ist derartigen Dingen ^wenig Gewicht auf Eideda dieselben im' schlimmsten Falle nur eine schwache Schützwihr bildeten. Auch sei es gar nicht schwer, eirwFörvM ausfindig zu' machen, durch welche die strotestasttische-Thtd'nfölge anerkannt wetde/ und Hrdrn M. GiSson sei iS LlöS darüm' zu-'thun, den Md in so weit zu beseitigest- ÄS er auf sten gegenwärtigen Zustüttd weS'LändeS Wicht Mehr paffe? NÜpidrbehauptet-- eS' widetstriite' din GrÄstvisätzen der inglrschN Verfassüirg/ irgend Jemanden? welcher die Göttlichkeit des ChristenthumS -MM,' ins -MterhauS zuzulassen, und iw der Aüsnahttre der Wdtte „auf den wahren Glauben iisteS CHÄstin" liegedie stillschweigende Arwrkennststg des SsttzeSbüß MS PatlamestA Mitglred ein-Ghrist sein - müjst? - Er Höffe--daß das^stwS

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