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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1856-03-10 · Heft 11 (10.3.1856) · p. Seite 144

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
20 (1856)
Issue
Heft 11 (10.3.1856)
Date
1856-03-10
Page
Seite 144 (sequence 4)
Language
German
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m d. h.d'aß die strenggläubigen und konservativen Kreise selbst von der Ueberzeugung ergriffen werden , daß keine Religionsparteiauch die der überwiegendsten Majorität ohne Gewissensfreiheit -,auskommm" kannindem die unbedingte Herrschaft gewisserbestimmt formülirter kirchlichen Glaubenssätze in der menschliches^Gesellschaft seit lange unmöglich geworden: Zweitens, daß die Glaubens - und Gewissensfreiheit iw Deutschland von jeher freilich mehr als ein politischer Act,'-denn als ein Staatsariom zur Herrschaft zu kommen scheintdaß wir dMnäch auch ein solches Motiw nicht außer: Acht lassen-müssen. vhviY;.; .Als solchen:: „politischen Act"-motivirte der Regierungs-Commissarius die Auftechterhaltung des Art. 12. der: preußischen Verfassung in der Commission, nachdem wir zuvor schon in unsrer letzten Entgegnung gegen Wagener dieses Motiv hervorgehoben. >Vo.r, Kurzem, ist eine Broschüre eines hohen österreichischen Staatsmannes erschienen: .,-Zum künftigen Frieden. Eine Gewissensfrage", von C. L. Grafen Fi- .quelmvnt. Es wird -aus ihr .Folgendes,berichtet: „DieMMorästonen, in welche sich lverfrühere Staats- Minister und österreichische Gesandte am Hofe zuPetersburg über das Verhaltniß des Sta ates.'zu den religiöse n Ge hoff e nsch aft e n ausläßt, _ find von großer Bedeutung. Graf Fiquelmont spricht zwar nur „von dem Verhältnisse der russischen Kirche zur katholischen";, aber der Sprung ist nicht weit, wenn man dieses Verhältniß umkehrt, wie aus den nachfolgenden Sätzen hervorgeht: „Das Hauptaugenmerk der Männer" (schreibt der Herr Graf S. 15.), „welche berufen sind, die Staaten zu regieren, wird in religiöser Beziehung stets auf die Erhaltung des Friedend zwischen den Mitgliedern verschiedener Genossenschaften gerichtet sein müssen. Es wird demzufolge auch ihre erste Pflicht sein, sowohl auS der Gesetzgebungals aus der Politik Alles zu beseitigen, was die Gläubigen der verschiedenen christlichen Confessionen unter einander in einen Zustand ununterbrochener Feindseligkeit zu versetzen geeignet wäre." An einer anderen Stelle (S. .18.) heißt es: „Möchten diese Männer doch' beherzigen, daß kein religiöses Dogma den. freien Willen, jenes dem Menschen von Gott gegebene Moralgesetz, zu Nichte machen kann! Es ist das christliche Gesetz. Kein Christ, was immer für einer Confession , kann also das Recht haben, Anderen seinen Glauben aufzudringen. Sobald nicht die vollständigste Toleranz vorhanden ist, giebt eS keinen freien Willen mehr; wo aber der freie Wille aüfgehört hat, da ist es mit dem gesammten Ehristenthume zu Ende- Und du beginntwieder der Fatalismus des Herdenthums." — ' v;, ,'r, Wir glauben nicht, daßdie 'einfache logische Folgerung diese Sätze' nicht auch auf die Bekenner des JudeNthums äüsdehnen muß ] deren es ja eine Million im Kaiserstaate giebt:' l - nvi » V In diesen Tagen erhielten 'wirv0nHerrN'E:A.Z^e^ n'etti in München zwei'Broschüren zügesendet, die eine betitelt:' „Katholicismus und Materialismus-u ein Wort für ’ Emancipation der römisch - katholischen' Wissenschaft von der modernen Schule -des Wahns"; -dieandere: „Die christliche Staatsidee und das JudenthUmdie römisch - katholische Kirche und der Rechtsstaat/- Niemand, wer einen Blick in diese Broschüren wirft, -wird herkennen, daß der Verfasser ein strenggläubiger römischer Katholik ist. Hören wir ihn aber in der zweiten Broschüre: „Die Idee deschristlichen Staats-hat in der neuesten Zeit und namentlich in den letzten-bayerischen Landtagsverhandlungen eine Erörterung erfahren, die das dabei berührte Interesse des Katholiken um so mehr in Anspruch Nimmt, als ja das Heiligthum seines Glaubens mit seinem Gemüthe naturnothwendig sympathisirt. < „Da die dabei kundgegebenen Ansichten unS eben so wenig Beruhigung für die Gegenwart, als Trost füvl'die Zukunft zu gewähren vermögen, so können wir nicht umhin, die Idee des christlichen Staates vom katholischen Standpunkte aus noch nachträglich öffentlich zu besprechen, zumal am Vorabende eines neuen Landtages ■*- Vei unserer Beurtheilung müssen wir jedoch gleich vorausschickend bemerken, daß für uns weder in der Zulassung der Juden zur Volksvertretung, noch in einer gänzlichen oder beschränkten Emancipation derselben überhaupt jene Befürchtungen liegen, die uns darüber gewöhnlich in einem logischen Spiele ganz kunstgerecht dargestellt werden. „Wir finden nämlich bei einer solchen Berechtigung der Juden die Religionen der Christen weder in Frage, noch in Lächerlichkeit gestellt; die Einheit und Integrität der katholischen - Kirche eben so wenig dadurch bedroht und gefährdet, als die der andern Religions-Genossenschaften, oder gar die des Königreiches selbst. - -,Wir' trauen überhaupt einer Volksvertretung - keine so hohe Kraft zu, um beliebig eine Religion aufzüheben oder zu vernichten;• denn, sonst wäre dieses dem Judenthum und^ vielleicht auch dem katholischen Christentum schon längst widerfahren.! : „Im Gegentheile glauben wirdaß ein Staat einen um so größern'Beweis von' der Fülle seiner christlichen

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