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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1854-12-18 · Heft 51 (18.12.1854) · p. Seite 649

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
18 (1854)
Issue
Heft 51 (18.12.1854)
Date
1854-12-18
Page
Seite 649 (sequence 11)
Language
German
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649 Es kommt nun Stein's Antrag, Geschichte der jüdischen Cultusreform betreffend, zur Verhandlung, bei welcher von mehreren Mitgliedern die Ansicht geltend gemacht wird, daß bei einem solchen Werke auch die früheren Perioden, namentlich die der zweiten Tempelzeit, wo der Synagogen- Cultus noch sehr einfach war, berücksichtigt werden müßten. Die Conferenz eignet sich schließlich jenen Antrag in folgender Fassung an: Die Conferenz fordert zu einer gemeinfaßlichen Darstellung der Geschichte des Synagogen-Cultus von der Gründung der Synagoge bis zur Gegenwart auf. — Die Sitzung wird um 8 Uhr Abends geschlossen. Am 9. Vormittags 9 Uhr wurden die Versammlunlungen fortgesetzt. — Aub erklärt, in Beziehung auf den Antrag GrünebaumS, der nächsten Conferenz ein Religionsbuch für Gymnasien und höhere Bürgerschulen vorzulegen. Ueber Hecht's Antrag, in Betreff der Abfassung eines allgemeinen Lesebuches, erklärt die Conferenz: sie erkenne die Wichtigkeit eines solchen Buches an, und werde, obgleich schon einige derartige Schriften vorhanden find, ein neues umfassendes mit Freuden begrüßen, welches, mit Benutzung der vorhandenen Schriften, wissenschaftlicher und realer Ausbildung genüge. Sie behält sich vor, auf diesen Antrag in einer späteren Versammlung zurückzukommen. Die Versammlung schließt sodann, die nicht zur Verhandlung gekommenen Anträge, resp. die nicht bezüglichen einem besonderen Referenten zu übertragen, welcher über dieselben der nächsten Conferenz einen ordnenden Bericht vorzulegen habe. — Als Referent wird sodann einstimmig Süßkind ernannt. Man schreitet hierauf zur Wahl deS Ausschusses in Betreff des Cultus, welcher auf die Zahl von drei Mitgliedern bestimmt wird und werden dazu ernannt: Stein, Aub und Präger. Zur Redactionscommisston werden der Vorsitzende und der Schriftführer bestimmt. Die Bestimmung des Ortes für die nächste Conferenz wird der erwähnten liturgischen Commission übertragen, und als Zeit für die Berufung die zweite Hälfte des Monats Siwan festgestellt; die Dauer der Conferenz soll in der Regel 3 Tage sein. Als Commission für Entwerfung der Bestimmungen des Lesevereins werden ernannt: Aub (als Vorsitzender), Cahn und Süßkind. Ein Referat Süßkind's Wer drei Gebetbücher von reformistischer Bedeutung (Westend-Synagoge zu London, Aachen und in neuester Zeit Breslau) kommt zur Verhandlung, und wird der Referent ersucht, diese Arbeit für die nächste Conferenz, auf weitere einschlägige Schriften auszudehnen.^ Die Conferenz beschließt Hierauf, in dem Berichte davon Kunde zu geben, daß schon die erste Versammlung den erfreulichen Beweis geliefert habe, wie das periodische Zusammenkommen der Rabbiner, sowohl zu persönlicher Annäherung, wie zu wissenschaftlichem Jdeentausche, für sie und ihre resp. Gemeinden von hohem Nutzen werden könne, indem die Verhandlungen, bei mannichfaltig divergirenden Ansichten, stets vom Geiste des Ernstes, der Eintracht und der Liebe beseelt gewesen, und auch das Zusammensein außer den Sitzungen durch Gemächlichkeit und Frohsinn bewiesen habe, von welch' frohem Hoffen und Streben die Versammelten durchdrungen seien. Anzeigen. Zu Ostern 1855 wird die Stelle eines Religionslehrers, Vorbeters und Schächters bei der hiesigen Gemeinde vacant; außer freier Wohnung und Beköstigung ist das fire Gehalt 120 Thlr., und trägt die Stelle im Ganzen circa 150 bis 160 Thlr. ein. — Die hierauf Restectirenden haben sich der Approbation beim hiesigen Landesrabbinat zu unterwerfen und wollen sich mit Einsendung ihrer Zeugnisse über ihr moralisches Betragen und ihre Fähigkeiten bei dem Unterzeichneten melden. Der Vorstand der israelitischen Gemeinde. Ludwigslust, im November 1854. Zu Ostern 1855 wird hier die Stelle des Religionslehrers, Vorbeters und Schächters vacant. Bewerber haben sich an den Unterzeichneten Vorstand zu wenden. Nienburg an der Saale. K B. Meyer. Bekanntmachung. Ein unverheiratheter Schächter und Vorsänger erhält sofort in hiesiger Gemeinde Stellung. Der jährliche Gehalt beträgt mit Nebeneinkünften circa 130 —140 Thlr. bei freier Wohnung, und verbessert sich mit nächstem Jahre. Reflectanten wollen unter Einsendung ihrer Zeugnisse sich franko wenden an den Vorstand Louis Loser. Quedlinburg, im December 1854.

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