Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 18 (1854)
- Issue
- Heft 36 (4.9.1854)
- Date
- 1854-09-04
- Page
- Seite 461 (sequence 11)
- Language
- German
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461 malS Leichensteine bei den Juden üblich gewesen wären. Daher kommt es denn auch, daß bis jetzt noch nirgends ein mit hebräischer Inschrift versehener jüdischer Leichenstein gefunden worden ist, der erweislich älter wäre, als das eilfte Jahrhundert, und der älteste noch vorhandene ist. bis jetzt, so weit uns bekannt ist, der zu WormS aus dem Jahre 1083. WaS aber denPeweiS betrifft, daß derLeichenstein deshalb aus. dem Jahre 397. stammen müsse, und nicht aus dem J. 1397 herrühren könne, weil bereits im Jahre 1353 die Juden aus Cöln vertrieben worden seien, mithin nicht mehr 1397 dort ihre Tobten bestatten konnten, so vermochten wir unS bei demselben um so weniger zu beruhigen, als ja bekannt genug ist, wie oft die Juden im Mittelalter, nachdem sie von einem Orte vertrieben worden waren, sich schon kurze Zeit nach der Vertreibung die freilich meistens mit großen Geldopfern erkaufte Erlaubniß zur Rückkehr in denselben zu verschaffen wußten, was in Cöln um so gewisser der Fall war, als historisch feststehl (vgl. Jost, Geschichte der Israeliten VH p. 272), daß daselbst die Juden im vierzehnten Jahrhunderte daS Schicksal hatten, vertrieben, dann wieder ausgenommen, hierauf wiederum vertrieben und später aufs Neue ausgenommen zu werden. Wir . bemühten uns daher, um über das Alter dieses Leichensteins in's Klare zu kommen, eine Abschrift von der auf demselben befindlichen Inschrift zu erhalten und als uns diese kürzlich zuging, überzeugten wir uns auf daS Unzweifelhafteste einerseits, daß der Berichterstatter die Inschrift des Leichensteins entweder gar nicht, gelesen oder nicht verstanden habe, und andererseits, daß seine Behauptung von dem hohen Alter. deS Leichensteins durchaus falsch sei. Wir erfuhren nämlich, daß der Stein nicht ganz die Größe der jetzigen Leichensteine habefast einen Würfel bilde und in kleiner Quadratschrist folgende Inschrift tragen -rtDN riath 'a 'a üra map, *jni .'t na iü8ib vpiin 'Tip nitti Hieraus geht zunächst hervor, daß dies nicht der Leichenftein „irgend eines obscuren, fern vom Lande seiner Verheißung gebetteten Hebräers," sondern der einer sonst , nicht weiter bekannten Israelitin sei, dann aber auch, däß derselbe keineswegs aus dem Jahre 397 herrührcn könne, wie der Correspondent aus Cöln behauptete, sondern daß er um tausend Jahre jünger sei. Denn, erstens ist die Inschrift in einem.Style abgefaßt, dessen man sich, wie ein jeder Kundige gewiß zugeben wird, schwerlich im vierten Jahrhunderte bediente) zweitens gehört der Name Perle zu denjenigen Frauennamen, welche erst feit dem eilften Jahrhunderte in Gebrauch kamen (vgl. Zunz, Mamen der.Juden p.j 7l> unfc .78) und endlich drittens — was am schlagendsten ist — war, wie man sich aus den chronologischen Tabellen in Meier Kornicks System der Zeitrechnung überzeugen kann, im Jahr 397 der dritte Jjar nichtwie die Inschrift besagt, an einem Montage, sondern am Sonnabend, während im Jahre 1397, wie die Inschrift es angiebt, der dritte Jjär wirklich auf einen Montag fiel. Weit entfernt indeß, mit unserer Widerlegung den vom Berichterstatter gelieferten Nachweis von dem frühen Aufenthalte der Juden in Cöln in Abrede stellen zu . wollen, räumen wir vielmehr ein, waS schon. Schudt in seinen jüdischen Merkwürdigkeiten nachweist, daß nämlich die Juden bereits im zweiten Jahrhunderte mit den Römern dorthin eingewandert seien und in jenen Zeiten, daselbst das Bürger- und Städtrecht gehabt haben, und indem wir in dem Leichensteine keines-/ wegs mit dem Cölner Berichterstatter ein Mal aus der Zeit des fallenden Cäsarenreiches zu finden vermögen, erkennen wir in demselben doch ein historisches Dokument, welches uns den Beweis liefertdaß trotz der bereits im Jahre 1353 in Cöln stattgehabten Vertreibung der Juden diese sich doch im Jahre 1397 dort wiederum niedergelassen hatten, und darf aus dessen Fundorte wohl geschlossen werden, daß damals der jüdische Friedhof an der Stelle des jetzigen erzbischöflichen Gartens belegen gewesen sei. vr. M.. Wiener, Oberlehrer in Hannover. , Anzeigen. | Die Stelle eines vom Großherzoglich Mecklenbür- | E gisch-Schwerinischen Landesrabbinat zü üpprobirenden <? Predigers und Religionslehrers ist sofort oder Mi- 2? chaelis d. I. in Hiesiger Gemeinde zu besetzen. — | I Das Gehalt ist mit 285 Thlrn. Pr..Cour, firirt, 8 § und wollen hierzu. Befähigte und darauf Restecti- 8 rende sich mit den entsprechenden Zeugnissen porro- ^- frei wenden an $ I den Vorstand der israel.? I Gemeinde daselbst. 1 | Waren in Mecklenb.-Schw., im August 1854. E An der hiesigen israelitischen Schule ist die Stelle eines zweiten Lehrers sofort zu besetzen. Daraüf Restectirertve wollen sich mit Meldungen, so wie zur Einsicht der Bedingungen an den Unterzeichneten wenden. Göh am Niederrhein, August. G. Gottheil, Lehrer.