Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 18 (1854)
- Issue
- Heft 5 (30.1.1854)
- Date
- 1854-01-30
- Page
- Seite 55 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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55 des Lernens, und zwar beweist er dies nur aus lauter Trugschlüssen, — und doch will er selbst belehren. Der Inhalt feiner Untersuchungen ist daher namentlich, daß. es kein Kriterium der Wahrheit giebt, und daS letzte Resultat: alle Bildung und Wissenschaft zu vertilgen, nur den Trieben der Natur, den Gewohnheiten der Nation zu leben, zu sein, was der Zufall aus Einem macht, ohne einen höhern Zweck des Daseins sich vorzustellen n) — in der That die philosophische Brücke in — das Mittelslrer. Indem der freundliche Leser dieser Skizze bis hierher gefolgt ist, gestatte er uns nun noch die wie von selbst sich ergebenden Schlüsse zu folgern. (Schluß folgt.) Zeitungsnachrichten. Deutschland. Altona, 5. Januar. (Fr. I.) Am 3. Januar starb der Präses des Aeltesten-Collegiums der hiesigen deutsch-israelitischen Gememde,. W. S. Marburg, Chef des Banklerhauses W. S. Marburg und Vater des Advocaten Dr. Marburg, der Mitglied der ehemaligen schleswig - holsteinischen Landesversammlung gewesen. Herr W. S. Marburg war in jeder Hinsicht ein ausgezeichneter Mann, und seine Mildthätigkeit wie seine hohen Privattugenden werden ihm ein dauerndes Andenken unter seinen Mitbürgern sichern. Er war der Gründer der allgemein geachteten Firma W. S. Marburg, die schon seit länger als einem halben Jahrhundert sich eines großen Ansehens erfreut. Herr Marburg hinterläßt ein Vermögen von mehreren Millionen Mark Banco. München, 9. Januar. (Privatmitth.) Wir haben heute eine zwar einfache, aber doch sehr seltene und ebenso erfreuliche Mittheilung zu machen. Die am 12. Oktober vorigen JahreS dahier verlebte königliche General-Lottoadministrators- und RathS- Wlttwe Frau Franziska v. Schafner hat in ihrem am 21. Mai 1849 errichteten Testamente den Armen der israelitischen Gemeinde in München ein Legat von Einhundert Gulden zugedacht, 1*) Sext. Empi adv; Elhic. II, 1. Etypot, Pyrri.I, 23. 25. welche durch den derzeitigen Rabbiner vertheilt werden sollen. Dieser Tage wurde das erwähnte Legat ausbezahlt und nach der Bestimmung der edlen Frau verfahren. Mir bringen diese wohlthätige Handlung, welche von dem vorurteilsfreien und ächt religiösen Sinn der Geberin einen thatsächlichen Beweis liefert, als ehrendes Andenken für die Abgeschiedene zur Oeffentlichkeit. München, 10. Januar. (Fr. I.) Unser altes Gewerbsgesetz hat in Folge der veränderten Zeitverhältnisse mannicbfache Klagen hervorgerufen, in Folge deren jetzt unterm 30. vor. MtS. eine neue VollzugSinstructlon erschienen ist, die jenes Gesetz Ntcht bloß wesentlich modificirt, sondern auch afle seit dem Erscheinen deS GewerbSgesetzes hierzu erlassenen Verordnungen aushebt. Neu und von großer Bedeutung ist unter Anderm folgende Pestlmmung: Reale Gewerbe können fortan auch von nicht ansässigen Personen äusgeübt werden. Diese Bestimmung ist besonders für Israeliten wichtig, die ist Baiern ein sog. Recht käuflich erwerben, jedoch die Aufnahme über die gesetzliche Matrikelzahl nicht erlangen. Preußen. Berlin, im December. Der St. A, Z. enthält vom königl. statist. Bureau die Resultate der Zählung im Decbr. 1852 hinsichtlich der Religionsverhältniffe. Wir heben Folgendes hervor: Ostpreußen 1849: 1,461,580 Ew., Worunt. 7,532 Jud. 1852: 1,531,272 - - 8,210 - mehr: 69,692 od. 4,77 o/o, 678 - od. 9,02% Westpreußen 1849: 1,025,713 Ew., worunt. 22,975 Jud. 1852: 1,073,476 - - 24,447 - mehr: 47,763 od. 4,6« %, 1,472 - od. 6,*i °/o Posen 1849: 1,352,014 Ew., worunt. 76,914 Jud. 1852: 1,381,745 - - 74,331 - _ mehr: 29,731 od. 2,20%, wr. 2,583 - od. 3,3«"/o Brandenburg 1849: 2,129,022 Ew., worunt. 19,761 Inh. 1852: 2,205,040 - - 22,712 - mehr: 76,018 öV. 3,5? °/o 2,951 - od. 14,93%