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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1852-10-18 · Heft 43 (18.10.1852) · p. Seite 519

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
16 (1852)
Issue
Heft 43 (18.10.1852)
Date
1852-10-18
Page
Seite 519 (sequence 11)
Language
German
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. zur Bestreitung der Reise- und Äerweilungskosten kein anderes Mittel besteht, als dieselben durch außergewöhnlichen Umschlag über alle Kontribuablen des Ressorts zu schaffen, dieses Mittel auch dadurch schon zu empfehlen sei, weil ein jeder nur einen sehr geringen Beitrag zu leisten haben wird. Denn obgleich die Feststellung des Qüotums der Reise- und Verbleibkosten für jedes zur Versammlung berufene Mitglied, den respekt. Kirchenräthen überlassen bleiben sollte, so würde dennoch billig dabei erachtet werden können, die Vorschriften dabei zum Maßstab zu nehmen, welche zu diesem Zwecke für die Staatsbeamten bei Art. 2 des königlichen Erlasses vom 15. Dezember 1849 (Staatsblatt No. 62) festgestellt, und folglich die Mitglieder der Versammlung in die 3. Classe zu nehmen. 7) Endlich sehe ich mich noch verpflichtet, wegen der Unmöglichkeit, daß die Wahlen vor dem 24. August abgelaufen sein können, die Frist von zwei Monaten, in meinem Zirkular vom 14. Juni vorgeschlagen, mit zwei Monaten und daher bis zum 14. Oktober nächstens zu verlängern. Der Justizminister, vorläufig beauftragt mit dem Departement der Kulte, (gez.) Nedermeyer van Rosenthal. Aus diesen beiden Zirkularen ergeht, daß zur Zusammenstellung der Konstituante, jedes Synagogal- Ressort ein Mitglied als Abgeordneter wählen mußte (zusammen 12) und die übrigen dreizehn bei direkten Wahlen durch alle Mitglieder der Kirchengenossenschaft im ganzen Königreiche gewählt werden sollten. Zu diesen Wahlen ist nun auch allenthalben auch auf die vorgefchriebene Weise geschritten worden, und ergeht aus folgendem ministeriellen Erlasse d. d. 1. November 1850, welche Mitglieder als Abgeordnete gewählt worden find, um die Konstituante (Vergsdering) zusammenzustellen. ' Viertes ministerielles Zirkular. Der Justizminister, vorläufig , beauftragt mit der Verwaltung des Departements für den Kultus. Gelesen die durch die verschiedenen Kirchenvorstände der nieder!, israelitischen Hauptsynagogen im Königreiche und von der nieder!, portugiesischen israelitischen Hauptsynagoge zu Gravenhage *) eingesendetett Angaben der Er- *) Daß auch die nieder!, portugiesisch israelitische Hauptsynagoge zu Gravenhage zutreten werde, hat man früher nennung der Abgeordneten durch die großen Kirchenräthe, und Protokolle der Wahlen durch die Mitglieder der Gemeinden zur Bildung der Versammlung erwähnt in den ministeriellen Verfügungen vom 14. Juni v. I. No. 12 und 10. August v. I. No. 9. Nach -Einsicht, daß aus diesen Stücken hervorgeht/ daß zu Abgeordneten ernannt sind: Für die niederl. israelitische Hauptsynagoge zu Amsterdam : Der Herr vr. G. E. Nykerk und der Herr, vr. A. C. CosMan: für Amersfoott der Herr B. E. Herschel; für Gravenhage Herr T. Polak Daniels; für die niederl. portugisch israelitische Hauptsynagoge zu Gravenhage Herr vr. A. De Ptnto; für die niederl. israelitische Hauptsynagoge zu Groningen Herr vr. Ali Cohen, Herzogenbusch Herr I. HartogensiS, Leuwarden Herr I. B. DrielSma, Maastricht Herr S. Bloemendal,' Middelburg Herr Viktor van Liffa, Nymwegen Herr L. I. Bodding, Rotterdam Herr D. M. Ezechiels, Zwolle Herr I. Philipson. Ferner zufolge vorläufiger Untersuchung der Protokolle der Wahlen, und mit Vorbehalt der nähern Untersuchung durch die Versammlung selbst, sind durch die Mitglieder der Gemeinden ernannt worden die Herren: Vr. M. I. van Gich zu Gravenhage, vr. M. H. Godefroi zu Amsterdam, vr. S. 3. Mulder zu Amsterdam, A. Lehren zu Amsterdam, E. B. Rübcns zu Amsterdam, I. E. Benjamins, zu Amsterdamvr. I. E. Goudsmit zu Leiden, P. A. Z. Jacobs zu Amsterdam, vr. E. I. Aßer zu Amsterdam, B. S. Bercnstein zu Gravenhage, S. van Lier zu Utrecht, vr. A. S. van Nierop zu Amsterdam, L. L. Jacobson zu Rotterdam. Hat gut gefunden zu verordnen: 1) Daß die Versammlung Mittwoch den 20. NMnibet 1850 zu Gravenhage zusammentreten soll; nicht berechnet, dieselbe wird nun reprafentirt durch den vr. A. De Pinto, woher die Kommission aus 26 Mitgliedern besteht.

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