Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 16 (1852)
- Issue
- Heft 40 (27.9.1852)
- Date
- 1852-09-27
- Page
- Seite 484 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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484 als er in der That von Nichts wußte. Auch rückte der Rabbi auf Mendel ein, mit ihm das Studium, der Kabbala vorzunehmen; aber Mendel war klug genug, ihn darauf hinzuweisen, daß dieses während des VräutigamsstandeS nicht zulässig sei und sie Beide verderben könnte, da jetzt seine Gedanken zu sehr auf einen irdischen Gegenstand gerichtet seien. Die Hochzeit war vorüber. Bei der nächsten Anspielung rückte Mendel mit der unumwundenen Erklärung hervor, daß er gar nicht wüßte, was in jener Nacht geschehen, daß er vielmehr vor habe, recht tüchtig dem Gesetzesstudium sich wieder zu ergeben, und dazu die Hilfe seines Schwiegerpapa's beanspruche; er wolle nicht nur „zwei Stunden täglich", er wolle den ganzen Tag „lernen". Dieser wurde aus der Sache nicht klug, that aber das Seinige, und Mendel wurde zuletzt doch ein tüchtiger.. Gelehrter und der Nachfolger des Rabbi Meyer. Man kann sich denken, daß der Sched bald wieder seine lustige Höhe und Schmale erreichte, und niemals wieder in Gefahr kam, in die Breite zu wachsen. Anzeigen. Konkursausfchreibung. Zur Besetzung der bei der hiesigen Israelitengemeinde erledigte Stelle eines Religionsweisers und Predigers an dem dentsch-israelitischen Bethause wird im Grunde k. k. kreisämtliche Ermächtigung vom 25. August 1852 Z. 11216 der Konkurs unter folgenden Bedingungen ausgeschrieben: 1) Die Stelle wird provisorisch auf drei Jahre, das ist vom 1. Nov. 1852 bis Ende Okt. 1855 verliehen. 2) Bewerber haben nebst der Qualifikation zur Rabbinatsfunktion Zeugnisse über zurückgelegte philosophische Studien, so wie auch über die ErziehungSkunde beizubringen, ihre bisherige Verwendung, so wie auch sonstige literarische Leistungen legal nachzuweisen und sich einiger Probepredigten zu unterziehen. 3) Mit dieser Stelle ist vorläufig ein firer Gehalt von 500 st. K. M. aus dem Tcmpelfonds nebst üblichen Sporteln, welche beiläufig auf 500 st. K. M. jährliHangerechnet werden können, verbunden. 4) Bewerber, welche auch die Verpflichtung zur Ertheilung des Religionsunterrichts an der hiesigen deutschisraelitischen Normalhauptschule zu übernehmen geneigt sein sollten, können mit dieser Stelle^auch jene in Erledigung gekommene Religionslehrersteüe an der hiesigen deutschisraelitischen. Hauptschule mit einem jährlichen firen Gehalte von 500 st. K. M. aus der Schnlkafse in Verbind düng setzen. Die auf diese Stelle Restektirenden haben ihre mit den erforderlichen Behelfen versehenen Gesuche längstens bis Ende Oktober l. I. anher zu überreichen, oder portofrei einzusenden. Vom Vorstande der Israeliterrgemeinde. Lemberg, den 31. August 1852. Dem Kantor und Schächter hiesiger jüdischer Gemeinde beabsichtigen wir einen unverheiratheten Adjunkt eum 8pe sueeecienlli beizugeben, der bei Uebernahme gedachter Funktionen sich auch der Leitung des hier bestehenden Synagogenchors zu unterziehen und an der hiesigen jüdischen Religionsschule in den Ansangsgründen zu unterrichten hat. Das Gehalt ist neben freier Station vorläufig auf 100 Thlr. festgesetzt. Qualifizirte Bewerber wollen sich unter frankirter Einsendung ihrer Zeugnisse an den Unterzeichneten Vorstand wenden. Die Stelle kann sofort angetreten, werden. Nordhausen, den 21. September 1852. Der Vorstand der hiesigen jüdischen Gemeinde. 1) Eine Erzieherinstelle sucht sofort oder zu Michaelis 3. e. eine junge Dame, mos. Konfession, die neben den gewöhnlichen Unterrichtsgegenständen in der franz., in der engl. Sprache, in der Musik und Handarbeit gründlichen Unterricht ertheilt, von freundlichem Aeußern und gutem Leumund ist; und 2) sucht eine zuverlässige Dame von gesetzten Jahren eine Stelle in einer Familie, in der sie theilweise die Leitung der Wirthschaft übernehmen, theilweise der Frau vom Hause als Gesellschafterin dienen könnte. Beide hier Empfohlene sehen weniger auf großen Gehalt als auf humane Behandlung. Nähere Auskunft giebt 0. Berg, Lehrer und Prediger in Bützow in Mecklenburg. Das israelitische Pensionat von R. Frank in Düsseldorf, im schönsten und gesündesten Stadttheile, empfiehlt sich zur Aufnahme von Zöglingen, mit der Versicherung, denselben die sorgfältigste Pflege, Erziehung und Ausbildung angedeihen zu lassen. Der Prospektus ist direkt oder durch den Redakteur d. Bl. Herrn vr. Philippson in Magdeburg zu beziehen. In Baumgärtners Buchhandlung zu Leipzig ist erschienen und durch alte Buchhandlungen zu beziehen: Kleiner Katechismus ' der iftaelitifdpen Religion. Von I>r. Ludwig Philippson, Rabbiner. .Preis 2ljz Ngr. Gebunden: 3 Ngr. 8 Pf. Verlag von Baumgartners Buchhandlung in Leipzig.— Druck von I. B. Hirschfeld.