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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1852-08-23 · Heft 35 (23.8.1852) · p. Seite 421

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
16 (1852)
Issue
Heft 35 (23.8.1852)
Date
1852-08-23
Page
Seite 421 (sequence 13)
Language
German
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421 ten eins über Seelenharmonie an. Das Ganze aber beweist, daß man die Israeliten nicht so verschmäht, wie eS mancher, durch gewiffe Vorfälle veranlaßt, glauben mochte. Mehrere Toaste folgten nach. Mt Anbruch der Nacht illuminirten die Lenzburger Schloß und Stadt Lenzburg und die Sänger kehrten unter Musik und Jubel nach der Stadt zurück, und . schlossen den schönen Tag mit Abstngung des Liedes: Rufst du mein Vaterland. Ein Sänger. Anzeigen. *** Die hiesige jüdische Gemeinde wünscht einen zum Doktor promooirten Rabbiner, welcher eine ’nnln besitzt. Das Gehalt ist auf 400 Thlr. festgesetzt, und belaufen sich die Einkünfte, welche derselbe außerdem als Religionslehrer hat, auf etwa 200 Thlr. Kandidaten, welche darauf reflektiren, werden ersucht, sich bei dem Vorstande zu melden. Strasburg in Westpreußen, den 13. August 1852. Der Vorstand der Synagogengemeinde. Die Stelle eines Kantors und Religionslehrers — der aber zugleich befähigt und bereit sein muß, den Gesammtunterricht zu erlheilen, wenn es verlangt wird — bei der Gemeinde in Jever, Herzogthum Oldenburg, ist, sobald ein geeigneter Bewerber sich meldet, wieder zu besetzen. Gehalt 200 Thlr. nebst freier Wohnung. Gute Qualifikationszeugniffe, besonders auch über musikalische Vorkenntnisse sind Bedingung. Wer zugleich den Unterricht im Zeichnen übernehmen kann ist willkommen. Portofreie Anmeldungen bei dem Unterzeichneten, der auf Verlangen nähere Auskunft ertheilt. Gelegenheit zu Nebenverdiensten ist gegeben. B. Wechsler, Landesrabbiner in Oldenburg. Konkurs. Bei der mit der Kästenbaum'schen Lehranstalt vereinten vollständigen israelitischen Gemeinde-Unterreal- und Mädchenschule ist die Stelle eines Oberlehrers mit einer Besoldung von 600 fl. und einer eventuellen Vorrückung in die höheren Gehaltsstufen von 700 fl. und 800 fl., wie auch die einer Gouvernante und 5 Unterlehrer mit einer Besoldung von je 300 fl. und einer eventuellen Vorrückung in die höhere Gehaltsstufe von 400 fl., sammt einer Naturalwohnung oder an Quartierzinsentschädigung der 10 °/o Betrag des Gehaltes, zu besetzen. Die an die Schulvorstehung stylifirten und gehörig dokumentirten Gesuche sind bis Ende d. I. einzubringen. S. a. Ujhely in Oberungarn, am 1.. Juli 1852. Im Aufträge Julius Weinberger. Die hiesige jüdische Gemeinde beabsichtigt zum 1. März 1853 die Anstellung eines Religionslehrers, der gleichzeitig eine gediegene Predigt zu halten im Stande ist, mit dem festen Gehalt von 400 Thlr. Gleichzeitig soll die Besetzung der Stelle eines Kantors und Schächters miteiner geeigneten Persönlichkeit, der ebenfalls ein auskömmlicher Gehalt zugesichert wird, vorgen oinmen werden. Darauf Reflektirende wollen sich baldigst in portofreien Briefen an den Unterzeichneten Vorstand wenden. Grünberg in Schlesien, den 10. August 1852. Der Vorstand der hiesigen jüd. Gemeinde. Vakanz. ' Ein unverheiratheter, mit preußischem Bürgerrecht versehener, lind von einer preußischen Regierung geprüfter Lehrer, Vorbeter und Schächter, der gute hebräische Kenntnisse und deutsche Bildung besitzt, wo möglich auch deutsche Vorträge zu halten und Choralgesang zu leiten versteht, findet zum eine Stelle auf längere Zeit an unserer Gemeinde. Gehalt: 100 Thlr. fir, 120—130 Thlr. Akzidenzien und ganz freie Station. Baldmöglichst frankkrte Meldungen an den Vorsteher der israelitischen Gemeinde, P. Mendel. Wittstock, 10. August 1852. Konkurrenzeröffnung. Es soll hierorts eine jüdische Elementarschule mit 3 Lehrern und einer Jndustrielehrerin und mit Dotationen bis auf 300, 200 und 150 Thlr. für die Lehrer und 50 Thlr. für die Lehrerin schleunigst in'S Leben'gerufen werden. Zur ersten Stelle werden höhere wissenschaftliche und pädagogische Bildung, zur zweiten und dritten tüchtige Schulkenntniffe, verbunden mit gediegenen hebräischen Wissenschaften, zur Stelle der Lehrerin die Frau eines anzustellenden Lehrers vorzugsweise Berücksichtigung finden. Auch kann hier viel auf Privateinkommen gerechnet werden. Reflektirende belieben ihre Anmeldungen nebst Zeugnissen baldigst franko an den erstunterzeichneten Gemeinde- und Schulvorsteher gelangen zu lassen und demnächst einen Termin zur Abhaltung der Probelektion, wofür jedoch keine Reisekosten vergütigt werden, zu gewärtigen. Gollub, den 12. August 1852. Der jnd. Gemeinde- und Schulvorstand. Isidor Kuttner. Wolff Hirsch. Jakob Wallenberg. (£y In einer Manufakturwaarenhandlung kann ein Lehrling mosaischen Glaubens sofort oder auch zu Michaelis d. <J. placirt werden. Portofreie Meldungen Hierauf Restektirender nimmt die Expedition d. Bl. an.

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