Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 16 (1852)
- Issue
- Heft 34 (16.8.1852)
- Date
- 1852-08-16
- Page
- Seite 401 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 90% known words query
- IRI
…/3224737-3225768-3225803--12590-3242774- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Volkszählung beträgt die"christliche Einwohnerzahl der Stadt Mitau 16,000 Seelen. Hebräischer Konfession wurden hier 755 Familien verzeichnet,, von denen 44 dem Kaufmannsstande, die übrigen 711 Familien aber dem Bürgerstande angehören. Unter ihnen befinden sich:. männl. . Seelen Seelen zusammen Bürgerlichen Standes 2040 2343 4383 Kaufleute 1. Gilde 5 - 4 9 / , - 2. Gilde 17 20 37 - 3. Gilde 144 129 273 Summa .2206 2496 4702. Darunter sind: 1 Bankier, welcher Kaufmann erster Gilde und Ehrenbürger ist, 5 Handlungschefs zweite er Gilde, 43 dritter Gilde und 48 handeltreibende Bürgerfamilien; 85 Grund- und Hausbesitzer, 45 Schneider, 30 Schuhmacher, 28 Mützenmacher, 18 Klempner, 6 Lackirer, 6 Glaser, 4 Uhrmacher/ 4 Graveure und Petschierstecher, 4 Parapluimacher, 4 Wattenmächer, 2'Kürschner und Pelzhändler, 4 Zigarrenfabrikanten, 2 Tischler, 2 Goldschmiede, 2 Nadler, 2 Färber, 4 Drechsler, 4 Bürstenarbeiter, 1 Schloffer, 1 Hutmacher, 2 Blumenmacher, 4 Optiker, 3 Pfeifenkünstler, 3 Buchbinder,'l Schildplattarbeiter, 1 Korbmacher und 1 Vergolder; 12 Groß- und Kleinfuhrleute, 12 Fleischer und 6 Garköche oder Herbergsinhaber. Außerdem nähren sich Viele als Käse-, Frucht- und Gemüsehöker, als Pferdehändler, Trödler, Mäkler, Hausirer, Lohndiener, Tagelöhner und Lastträger. Die mitausche Ebräergemeinde, deren Verwaltung wie überall höher» Befehls zufolge die Obliegenheit deS Magistrats geworden ist, besitzt außer der im April 1850 eröffneten Kronsschule, deren Lehrer von der hohen Krone besoldet werden, auch noch eine Gemeindearmenschule und 5 konzessionirte hebräische Privatschulen; desgleichen ein Armenhaus, eine Badeanstalt und 3 Synagogen. In Kurland wurden im Laufe vorigen Jahres auch noch nachstehende hebräische Kronsschulen eröffnet: 1) eine in Libau, 2) eine in Goldingen, 3) eine in Jakobstadt und 4) eine in Tuckum. Die letztere Schule jedoch, welche zuletzt eröffnet wurde, zählt bis hierzu leider nur 10 bis 12 Schüler, und zwar ist die Ursache.dieser geringen Frequenz nicht allein eingewurzelte Vorurtheile, sondern auch vielfältige Machinationen von Seiten der bisherigen Melamdim, welche diese neuen Lehranstalten mit scheelen Blicken betrachten. Dagegen beurkundeten die Bessergesinnten ihre freudige Theilnahme bei Eröffnung dieser Anstalt auf's Lebhafteste. Nachdem sich am Eröffnungstage' die Honoration aller Stände dieser Stadt versammelt hätten , leiteten die Kreisschüler die Tagesfeier durch Absingung des bekannten Liedes „Nun danket alle Gott" ein, und der Rabbiner setzte hierauf der Versammlung in einer Rede auseinander, daß das mosaische Gesetz das Aneignen fremder Bildung keineswegeS verböte, gegentheils zur Pflicht mache. Darnach sprach der Herr Schuleninspektor SadoffSky herzliche, ergreifende Worte über die Bedeutung und den -Zweck dieser Schule; dann schloß die Feierlichkeit mit einem aufrichtigen und kräftigen Gesänge der Nationalhymne. , - Mrtsu, 5. April. (Privatmitth.) In voriger Woche trafen die Mitglieder der allerhöchst verordneten Rabbinerversammlung in der Residenzstadt Petersburg ein, und zwar von jedem Gouvernement, in welchem den Hebräern bleibender Aufenthalt gestattet ist, ein Rabbiner. Dieselben werden nun daselbst zur Berathung und Begutachtung jüdischer An- - gelegenheiten Zusammentreffen. Für Kurland ist in Stelle des hiesigen Gouvernementsrabbiners, welcher diese' Reise Krankheits halber nicht antreten konnteder Rabbiner Moses Jsak zu Libau abgeordnet worden. Am 29. Dezember v. I. verstarb zu Riga der dortige Rabbiner, Ahron Elkan, welcher daselbst beinahe zwei Dezennien im Amte fungirt hat. Derselbe ist im Jahre 1780 zu Sklow geboren, war früher Rabbiner zu Kedan, hierauf zu Bauske, dann zu Goldingen in Kurland und seit 1832 in der livländischen Gouvernementsstadt Riga. Er besaß ausgezeichnete talmudische Gelehrsamkeit und seine rvnü galt weithin als Autorität. Obgleich' er kein Reformer war, so war er doch stets geneigt, in schwierigen Religionsfragen zum Leichtern (NVipb) zu entscheiden. So z. B. hat derselbe vor einigen Jahren eS gestattet,, daß Jemand, der sich in Amerika befand und seine Frau, öie sich hier in Rußland aufhielt, scheiden lassen wollte, daß derselbe den Scheidebrief (ttt) bei einem der dortigen Rabbinate anfertigen lassen, welches dann diesen per Post an das hiestg^abbinat zur Verabreichung 'an die Frau, gelangen lassen könne, und sich in dieser Entscheidung