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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1852-08-09 · Heft 33 (9.8.1852) · p. Seite 396

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
16 (1852)
Issue
Heft 33 (9.8.1852)
Date
1852-08-09
Page
Seite 396 (sequence 12)
Language
German
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.. . Ko nkurs. Bei der gefertigten Kultusgemeinde ist die Stelle eines Predigers und Religionslehrers erlediget, und wird zur Besetzung derselben hiermit ein Konkurs eröffnet. Die Bewerber haben ihre' Gesuche, mit den nöthigen -Zeugnissen versehen, längstens bis 30. September d. I. ein den gefertigten Vorstand portofrei eknzufenden, und ihren unbescholtenen moralischen, religiösen und politischen Lebenswandel, den Besitz der Hätora, so wievoUkommne homiletische Befähigung und Fertigkeit in Kanzelreden nachzuweisen. Mit dieser Stelle ist ein fixer Iahresgeha.lt von 1200 Fl. K. M. und außerdem 300 §1. St. M. WohnungS-Pauschale verbunden. < Pesth, 1. Juni 1852. Der Vorstand der pesther israel. Kultus- . gemeinde. Die hiesige jüdische. Gemeinde wünscht möglichst bald, spätestens aber zum 1. Oktober d. I. einen, wissenschaftlich und musikalisch gebildeten Lehrer anzustellen, welcher auch gottesdienstliche Vorträge zu halten vermag. Festes jährliches Gehalt 200 bis 250 Thlr.-,n Portofreie, von Zeugnissen begleitete Anerbietungen nehmen die Unterzeichneten entgegen. Neuwedell (Kreis ArnSwalde), Juni 1852. Im Aufträge: C. Casparius. Dr. Stern. Ein verheiratheter Religionslehrer (preußischer Staatsbürger), der zugleich und 2N1A ist, deutsche Vorträge halt und den Gottesdienst in zeitgemäßer Weise zu leiten versteht, auch die tüchtigsten Zeugnisse über seine Qualifikation, so Me über seinen sittlich-moralischen Lebenswandel aufzuweisen hat: sucht zu Ostern 1853 (n'^ ip'Hin T^N) ein anderweitiges Engagement. Hierauf reflektirende Gemeinden wollen sich gefälligst in portofreien Briefen unter Chiffre R. K. an die verehrl. Buchhandlung von L. Hancke mPlaü (Mecklenburg)wenden. Eine junge Dame, mos. Kons., die geneigt wäre die theilweise Leitung einer nur aus 2 Personen bestehenden Wirthschaft zu übernehmen und außerdem der Frau vom Hause als Gesellschafterin dienen möchte, kann unter annehmbaren Bedingungen zu Michaeli a. c. ein Unterkommen. finden, Nähere Auskunft giebt S. Berg, Lehrer u. Pred. der jüd. Gem. ztz Bützow in Mecklenburg. Ein Lehrling ist zu Michaelis oder Neujahr in einer Residenzstadt Thüringens in einer Schnittwaarenhandlung zu placiren, wo er das Geschäft gründlich zu erlernen Gelegenheit hat. Die Firma theilt auf frankirte Anfragen Herr Dr. PhilippsyN, der Redakteur d. Zeitung, mit. ' Ein Kommis, der die Führung der Bücher und der Korrespondenz perfekt versteht, und als Verkäufer ea gros und en detail bestens fungiren kann, sowol im Manufakturals' auch im Speditionsgeschäft routinkrt istsucht eine Stelle, an welcher er SuHhats vom Geschäft frei ist. Adresse zu erfahren «vom Herrn «Dr. Philippson in»Magdeburg.; In einer Manüfakturwaarenhändlung kann ein Lehrling mosaischen Glaubens sofort oder auch zu Michaelis d. 3. placirt werden. Portofreie Meldungen hieraus Reflektirender nimmt die Erped iti on d. Bl-, an. Konzessionirtes Institut für israel. Knaben. In demselben wird durch zeitgemäßen Unterricht für die geistige Entwickelung der Zöglinge Sorge getragen. Auch finden solche Knaben Aufnahme, welche als Lehrlinge in hiesige Handlungshäuser treten, oder hiesige Schulen besuchen , und erhalten diese die erforderliche Nachhilfe bei ihren Studien. Für daö körperliche Gedeihen der Zöglinge wird durch gesunde, nahrhafte Kost, so wie durch tägliche Bewegung im Freien unter meiner Aufsicht gesorgt. Die häusliche Konversation ist in deutscher und französischer Sprache.. Unterzeichneter hat sich zur besondern Aufgabe gestellt, die ihm anvertkaute Jugend durch liebevollen, väterlichen Ernst an sich zu fesseln. Nähere Auskunft ertheilen die Herren Dr. Schweitzer, v>. L. Posner, Bankier Feig und W. Wolfenstein Hierselbst. Berlin, Unterwafferstr. 9a: Lehmann, Pr. und R.-Lehrer. Die rituellen Vorschriften bei der Beaufsichtigung des Koscher-Weines an hiesigem Platze sind in letzterer Zeit so mangelhaft beobachtet worden, daß unsere Gemeinde — um fernere rituelle Mißbräuche. zu verhindern— beschlossen hat, diese Angelegenheit nunmehr selbstständig in die Hand zu nehmen. Zu diesem Zwecke haben wir die Einleitung getroffen, daß bis zum Herbst d. I. französische Koscher-Weine mit glaubhaften Attesten der betreffenden Rabbinate in dem besonders dazu errichteten, v o rläufi g a l l e i n i gen. Betz o t des Herrn Ferd. de la Rarre hier eintreffen. Bis zur Ankunft derselben sind in dem genannten Depot nur neuerdingS bezogene Koscher-Rh ein weine zu haben. Zur Beaufsichtigung der Weine, so wie des Ostermehls und Zuckers ha.ben wir unfern frühern Kantor und Schächter Herrn Simon Landecker autorisirt und demselben die dazu erforderlichen Gemeindesiegel behändigt. Wir werden dieser Angelegenheit unsere besondere Aufmerksamkeit widmen und stets dafür Sorge tragen, daß die rituellen Vorschriften auf's Strengste dabei befolgt werden. Stettin, im Juli 1.852. Der Derwaltungsvorstand und das Repräsentantenkollegium der israelitischen Gemeinde. gez. Rofenheiw, gez. Louis Letvy, Vorsitzender. Vorsitzender. Verlag von Baumgärtners Buchhandlung in Leipzig. — Druck von Z. B. Hirschfeld.

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