Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 16 (1852)
- Issue
- Heft 31 (26.7.1852)
- Date
- 1852-07-26
- Page
- Seite 371 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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371 Verwundendes für. uns oder für unsere Religion in dieses . Lob. — Am letzten 27. Mai war eS der Abbä Nardi, der diese Rede zu halten hatte. Herr Nardi ist kein gewöhnlicher Abbe. Er ist Doktor der Philosophie, der Theologie und deS Rechts; er ist ordentlicher Professor deS geistlichen Rechts, und stellvertretender Professor der Statistik an der Universität; er ist, mit einem Worte, ein aufgeklärter Mann, ein Freund des Fortschritts, ein ausgezeichneter Schriftsteller, der das literarische Verdienst unserer Glaubensgenossen zu würdigen weiß, und der sogar vertraute Verbindungen mit Einem unter ihnen hat. Wie hat er über die israelitischen Wohlthäter gesprochen! Auf welche, Weise hat er der uninteressirten Großmuth unserer Glaubensgenossen Gerechtigkeit widerfahren lassen? Man.richte über seine Worte: „Ich werde nicht zaudern," sagt er (P. 22), „auch dich zu loben, o herrliche Henriette Consolo- TreveS, obgeich du einem Glauben angehörtest, d er au f fl eh ört h a t wahr z u sein. Oder verdient sie nicht unser Lob für eine so dauernde, so reiche, so allgemeine Wohlthätigkeit, wie sie immer durch Henriette und ihre erlauchte Familie auSgeübt worden, weil sie ihr allein durch die natürliche Religion und das natürliche Mitgefühl eingeflößt worden? Aber waS sag' ich natürlich, nein, sie konnte nicht sehr weit vom Evangelium sein, diese Seele, welche dessen vorzüglichste Vorschrift so vollkommen ausübte; und wir beten stillschweigend und vertrauend die Beschlüsse deS Ewigen an. Derselben Religion, gehörten Joseph Terni und der gelehrte Marco Samuel Ghirondi an, welche ebenfalls wohlthatig waren trotz ihres kleinen Vermögens." (Man muß bemerken, daß Ghirondi Großrabbine der israelitischen Gemeinde von Padua war, verstorben den 4. Januar d. I., bekannt durch seine Frömmigkeit und Orthodoxie. So etwas verschweigt Herr Nardi!) Eine solche Auslassung über, verstorbene Wohlthäter und was diesen das Theuerste gewesen, bekämpft nun Professor della Torre. Er frägtmit Recht, wie aufhören könne wahr-zu sein was einmal wahr ist? Was im Judenthume aufgehört habe wahr zu sein? etwa das Dasein GotteS, die Einheit Gottes, die Unsterblichkeit der Seele, die Vorsehung? die ' Nächstenliebe? Er frägt, ob den Inden etwa die Bibel abhanden gekommen, so daß. sie die Pflicht der Wohlthätigkeit nur durch die natürliche Religion auözuüben vermöchten? Er frägt, ob etwa die aufgeführten Wohlthäter eine Ausnahme unter den Juden sind, oder zur Regel gehörten? ob "eS nicht alle Tage Testatoren unter diesen zu. Gunsten der Christen, dagegen in Italien keinen einzigen unter, den Christen zu Gunsten der Juden gebe? Daß eS keine natürliche Religion war, welche der verstorbene Frau Henriette Consolo-TreveS „diese so dauernde, so reiche, so allgemeine Wohlthätigkeit" einfiößte, sondern gerade ihr ausgezeichnetes Juden, thum, erweist der Briefsteller aus folgender Stelle des Testaments, die die religiösen, israelitischen Gefühle der edeln Dame unwidersprechlich darthut: „Ich hinterlasse ein Kapital von 60Ö0 Thlrn., dessen Ertrag - jährlich unter zehn fromme und ehrliche, arme Greise, der Gemeinde zu Venedig angehörig, vertheilt werden soll, mit der Verpflichtung sich eine halbe Stunde alle Tage in einer der. israelitischen Petstuben dieser Stadt zu versammeln, um hier Psalmen und Gebete (ASkara) für die Ruhe meiner Seele und die der Verstorbenen meiner beiden Familen Consolo und TreveS zu beten." Will der Herr Abbe Nardi mehr Beweis von der jüdisch-religiösen Gesinnung der Dame haben?... Turin, im Juli. DaS von den Kammern soeben votirte neue Ehegesetz enthält daö ausdrückliche Verbot einer Ehe zwischen „ Christen und Nicht- Christen." Die Schweiz. Bern, 9. Juli. In diesen Blättern deS vor. Jahrg. ist durch eine nordämerikanische Feder ausführlich auseinandertzesetzt worden, wie der abzuschließende Handels- und Allianzvertrag zwischen den Vereinigten Staaten und der Schweiz dadurch verhindert wurde, daß die Schweiz seine Bestimmungen lediglich auf die Christen mit Ausschluß der Juden erstrecken lassen wollte, welche Unterscheidung die nordamerikanischen Staatsmänner zürückwiesen.. Neuerdings hat die Schweiz nach- und den betreffenden Passus ausgegeben, so daß 'jetzt die Ratifikation erfolgen soll. Wir glauben, der Satz, daß die Kultur von Osten nach Westen gehe, hat seine allgemeine Wahrheit verloren.