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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1852-07-26 · Heft 31 (26.7.1852) · p. Seite 365

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
16 (1852)
Issue
Heft 31 (26.7.1852)
Date
1852-07-26
Page
Seite 365 (sequence 5)
Language
German
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365 litische Familien in den schleswig'schen Städten z. B. Flensburg, Husumm s.: w. bei dieser Gelegenheit das 'Bürgerrecht gewonnen haben," (was heißt das? müssen diese auch fort? oder behält man die Begüterten, die das Bürgerrecht zu gewinnen Vermögen hatten, und jagtnur die ärmeren, schwerbedrückten, wenn auch, leichtbeladenen fort? so unverständlich ist, Wer entschuldigen will, was nicht zu rechtfertigen ist—) „und daß anderntheils die Magistrate von den Bürgerkollegen (aha!) gedrängt werden, den ferneren Aufenthalt nicht zu gestatten in Städten, wo nach den noch bestehenden (!) Gesetzen Israeliten nicht wohnen dürfen.= Der Magistrat und das Ministerium können in solchen Fällen nicht wider das Gesetz entscheiden" (so— und warum hat man denn den Juden überhaupt gestattet, das K.rennende Friedrichsstadt zu verlassen? Dieselbe Nothwendigkeit, die über allen mittelalterlichen Gesetzen steht, welche den Juden gestatten mußte, das brennende Friedrichsstadt zu verlassen, muß ihnen auch gestatten, das v erb rann t e FciedrichSstadt zu verlassen, denn der Tod durch Feuer oder Hunger ist immer Tod! —) „und wird es die Sache der demnächsteinberuftnen Provinzialstände sein, der allerdings' zu wünschenden Freizügigkeit der Israeliten kräftig das Wort zu reden." (Nun, diese Provinzialstände sind nicht so unbekannt, um nicht zu wissen, was die Juden von ihnen zu erwarten haben!) Frankfurt am Main, 8. Juli. Der S. M. meldet von hier: Der - hohe; Senat der freien Stadt soll dem Vernehmen nach beschlossen haben, die Vcrfassungsangelegenheit vorerst aus sich beruhen zu lassen. Dagegen würde bei der im Oktober zu ernennenden „gesetzgebenden Versammlung" die israelitische Bürgerschaft zur Mitwirkung bei den Wahlen nicht eingeladenvielmehr stillschweigend übergangen werden. — Wir glauben an diese Version nicht, die keinen Schritt weiter brächte, da natürlich die israelitische Bürgerschaft hierüber Beschwerde führen, und so die Frage doch wieder vorgebracht werden müßte. Richtiger scheint uns die Angabe der N. Pr. Z., bei der freilich wieder das Drohende abgeschwächt werden Euß., welches dieses Blatt, namentlich en jüdischen Angelegenheiten, seit Jahren liebt. ES meldet: Nachdem der Senat kürzlich seine Antwort auf die Note der Bundesversammlung dahin erthe'ilt hatte, daß er nicht im Stande fei, in Betreff der durch das Gesetz eingeführten Gleichstellung irgendwelche Schritte zu thun, und daß er nunmehr die VerfaffungSangelegeyheit der Entscheidung der Bundesversammlung überlassen müsse, erfolgte dieser Tage eine weitere Bundesnote des Inhalts, daß man von Seiten des Bundes bei den Aussprüchen der frühern Note bestehen -müsse und nunmehr die Einleitung der betreffenden Schritte entgegensehe. Dem Vernehmen nach wurde eventuel die Entscheidung eines Bundeskommissarius in Aussicht gestellt.. — Daß die N. Pr. Z . hierbei Manches ausspricht, was sie wünscht, ist einleuchtend. Frankfurt am Main, 8. Juli. Schon wieder haben wir eine-Veranlassung zu zeigen, wie die berliner „Kreu^eitung" mit Zahlenangaben verfährt. Ihr Korrespondent hatte ihr gemeldet, daß die antijüdische Adresse an den Senat am 3. Juni bereits: 8640 Unterschriften zählte. Die „Schlesische Zeitung" bemerkt nun, daß so viele stimmberechtigte Bürger in Frankfurt gar nicht eristiren, die Judenwelche den- 10ten Theil derselben' auömachen, eingeschlossen. Die Wahrheit sei, daß die Adresse heute erst etwas mehr als 400 Unterschriften zählt! Das -nennt man Aufschneiderei! (Nach der „Frkst. Postzejtung" hat die „'Kreuz z eitun g" seit dem 1. Juni 1500 Abonnenten verloren.) Aus Maiern, jm Juni. Aus den stenographischen Berichten, s 131 ste öffentliche Sitzung der Kammer der Abgeordneten.) (Schluß.) Fink (Referent): Ich glaube, daß gerade im gegenwärtigen Zeitpunkt und unter den jetzigen .Verhältnissen, wo durch ein Gesetz die zivilrechtlichen Ausnahmsbestimmungen gegen, die Juden aufgehoben worden sind, ein Gesetz nothwendig ist, welches den gewerbsmäßigen Güterhandel verbietet; denn wir dürfen es uns nicht verleugnen, daß gerade die Juden diesem Geschäfte vorzugsweise ihre Thätigkeit zugewendet haben, und wenndemnach die zivilrechtlichen Ausnahmsbestimmungen bezüglich deS Güterhandels gefallen sind, so wird es doppelt nothwendig, dem Güterhandel durch ein Gesetz Schranken zu setzen, um diese Händler erreichen zu -können rc. rc. , v 'Gegen B o y ö, welcher in der Verpallerung eines GutSkomplereS nichts Unmoralisches finden kann, ent-

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