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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1852-04-12 · Heft 16 (12.4.1852) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
16 (1852)
Issue
Heft 16 (12.4.1852)
Date
1852-04-12
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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XVI. Jahrgang. Allg cm eine No. IS. , Ein ' / unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. ‘ Redaktion: - I>r. Ludwig Philippfon, Dr. V. Meyer, Rabbiner zu Magdeburg. - v erantw ort ttch er Redakteur. Leipzig, den 12. April 1852. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Montags, und wird jährlich 78 Bogen in Quart inkl. des Titels, Registers u. s. w. umfassen. In Gemäßheit des Zweckes derselb en'die allgemeinste'Verbreitung zu geben, ist der Preis äußerst niedrig; mit S Thlr. für den Jahrgang; — 1 Thlr. 15 Ngr. (1 Thlr. 12 gGr.) für sechs Monate — 22'/r Ngr. (IS gGr.) für das Vierteljahr angesetzt worden. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungs-Expeditiynen nehmen Bestellungen an; der Hauptspedition für beide Letztere ' hat sich die königl. sachs. Zeitungs-Expedition allhier unterzogen. . Inhalt. Zeitungsnachrichten: Deutschland: Frankfurt a. M., v Dresden, München. Preußen: Berlin, Berlin. Fr ankreich: Paris. Kleine Berichte aus den Gemeürden: Rawicz, Greifenberg, Foltischeny, Bielitz. Kuriosum. Korrespondenz: Hamburg. Entgegnung wider die Auslassung deS Herrn Rabbinen Wechsler in No. 10 und 11 t>. Z. Belletristisches: Der unbekannte Rabbi. Eine Novelle. (Fortsetzung.) Zeitungsnachrichten. Deutschland. Frankfurt am Main, 25. März. Der Senat der freien Stadt Frankfurt hat heute -er ständigen Bürgerrepräsentation eine Verwahrung der, engem Deputation gegen den Verfassungsentwurf mitgetheilt, welchen der Senat .ausgearbeitet hat.. Diese Verwahrung bezieht sich theilS auf den Umstand , daß die Bürgerreprästutation nicht zuvor um ihre Meinung über diesen Entwurf gefragt wurde, theilS ist sie gegen den Entwurf selbst gerichtet, der als zu demokratisch und als' ein solcher bezeichnet wird, der durch die Zulassung der Juden zu den Regierungsbehörden dem Staate den Charakter eines „christlichen Staates" raube, was auch gegen die BundeSgefetz- Mung 'verstößt. : ES wird ferner die Meinung ausgesprochen, daß die Beendigung der Verfassungswirren blos dadurch zu bewerkstelligen sei, daß eine neue gesetzgebende Versammlung ohne Theilnahme der israelitischen Bevölkerung einberufen werde. Gegen die bürgerliche Gleichstellung der Israeliten mit den Christen und gegendie Zulassung derselben zu der Gesetzgebung würde die ständige Bürgerrepräsentation prinzipiell sich nicht erklären. — Auch die „A. A. Z." ist der Ansicht, daß man dem Verfassungsentwurf das Prognostiken, daß er zum Gesetz erhoben werden würde, nicht, stellen darf. Dresden, 30. März. (Privatmitth.) Die jüngsten Kammerverhandlungen werden Sie aus anderen Blättern erfahren haben. Die Sache ist bis jetzt noch nicht zum Resultate gelangte Die Regierung b eharrt darauf, daß den inlänbischen Judm durchaus keine der im Jahre 1849 verliehenen und durch das Gesetz vom 12. Mai 1851 bestätigten Rechte entzogen werden dürfen, auch die zweite Kammer, hofft man, wird damit übereinstimmen, und so können die ultrareaktionären Gelüste nicht durchdringen. Allerdings hinsichtlich des Jahrmarkthandels der ausw är t i gen Juden dürften Beschränkungen eintreten, die unbefangen genommen auch nicht ganz ungerechtfertigt sind, denn in der That kommt ein, meist widerlicher Theil der Juden anderer Länder nach Sachsen und macht den Juden durch übertriebene, marktschreierische Bekanntmachungen und Anpreisungen

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