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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1852-04-05 · Heft 15 (5.4.1852) · p. Seite 170

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
16 (1852)
Issue
Heft 15 (5.4.1852)
Date
1852-04-05
Page
Seite 170 (sequence 2)
Language
German
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170 weilen zu den früheren Gesetzen zurückzukehren; und zwar betritt die.Regierung auch hiefür den Weg der Gesetzgebung, da jene Verordnung in Kraft deS89 der ÄerMuH'SMuülbe^'er^ffen''' wotden ist." ' Welchen Eindruck dieser Regierungsantrag machte, schildert am Beste» ein in der „Schwäbischen Kronik" befindlicher Artikel, der die Situation so schlagend zeichnet, daß wir ihn hier gariz wiedergeben: „Der GesetzeSentwurf, welchen Herr Staatsrath v. Linden am 6. d. M. der Kammer der Abgeordneten vorgelegt, hat unter den Juden deS Landes eine Bestürzung hervorgerufen, welche nur mit derjenigen verglichen werden kann, die im Jahre 1828 unter ihnen herrschte, zur Zeit als in Folge eines Kampfes in der Kammer der Abgeordneten die Wagschale ihres bürgerlichen Rechtes lange hin und her schwankte, nur mit dem Unterschiede, daß der Schrecken gegenwärtig noch ein größerer und der Schmerz noch ein tieferer ist als damals. Denn im Jahre 1828 handelte es-sich um die Erwerbung von Rechten, die fie nie besaßen, jetzt aber um Verlust von bereits erworbenen Rechten, in deren Besitz die Israeliten ihre Ehre und ihr Glück fanden.- Dazu kommt noch, daß noch vor einem Menschenalter die Juden, auf welchen bis dahin der ganze Druck des Mittelalters gelegen war, die Zurücksetzung nicht so tief empfanden wie jetzt,, wo die überwiegende Mehrzahl mit ihren christlichen Mitbürgern auf einer gleichen Stufe der Bildung steht. Die Juden deS Landes begreifen wohl, in'welchem Zusammenhang ihre Sache mit den Grundrechten steht und auf welch eine unglückliche Weise sie mit in den Streit verflochten wurden, in welchen die königl. Staatsregierung mit der Kammer der Abgeordneten gerathen ist; aber bei aller Anstrengung vermögen sie sich die Verschiedenheit nicht zu erklären, welche zwischen dem Verfahren im Oktober 1851 und dem im März 1852 herrscht. Hat die Staatsregierung im Oktober v. I. bei der Aufhebung der Grundrechte es für recht und billig gefunden, die Rechte der Juden mittelst des §. 89 der Verfassung zu wahren, warum sollte sie, es jetzt für weniger recht und billig halten, diese Rechte vermittelst der versammelten Gesetzgebung ihnen zu sichern? Was hat sich seit dem Oktober v. I. begeben, das diese Aenderung rechtfertigte? Man sagt, daß einzelne Juden die ihnen eingeräumte Freiheit mißbrauchen und gemeinschädliche Gewerbe treiben. Allein „ein Mann sündigt und auf die ganze Gemeinde willst du zürnen?" Was können die Tausende von Israeliten, die auf eine redliche Weise von einem Handwerk, von dem ordentlichen Handel * oder von einem wissenschaftlichen Berufe sich nähren, dafür, daß einige Juden den Güterhandel auf eine dem Gemeinwohl stachtheilige Meise betreiben? Wird dieser Händel nicht, auch von.Christen auf eine ebenso verderbliche Weise ausgeübt? Man beschränke den Güterhandel so viel man wolle, lasse aber einer ganzen Genossenschaft nicht entgelten, was Einige ihrer Mitglieder verschulden, mit denen sie Nichts gemein hat als die Konfession. Württemberg war derjenige Staat, welcher, geleitet von den Ideen des Rechts undder Huckanitätmit einer freisinnigen Gesetzgebung hinsichtlich der Juden allen anderen deutschen Staaten vorangegangen ist. Durch den vorgelegten Entwurf würde es, wenn er Gesetzeskraft erlangte, weit hinter alle anderen Staaten zurücktreten. Oesterreich hat seine Verfassung ganz aufgehoben, die Gleichberechtigung der Juden aber aufrecht erhalten; Preußen die seine vielfach modifizirt, die Rechte der Juden aber unangetastet gelassen, und selbst der unter den Augen des Bundestages sich bewegende Senat von Frankfurt hat in dem Verfassungsentwurf, 'welchen er vor wenigen Wochen dem gesetz- . gebenden Körper vorgelegt, erklärt, daß er die Gleichberechtigung aller Staatsbürger vor dem Gesetze zu erhalten wünsche, da dieselbe weder mit dem Wohle des Staates noch mit der Gesetzgebung des Bundes in Widerspruch stehe, und doch find die Juden in allen diesen Staaten weit zahlreicher, ihr Einfluß somit weit bedeutender als in Württemberg, wo sie sich zu der christlichen Bevölkerung wie 1 zu 156 verhalten. Noch geben sich die Juden des Landes der Hoffnung hin, daß das über ihrem Haupte hängende Damoklesschwert abgewendet werde, daß es nicht herabfalle und Ehre und Freiheit ihnen abschneide; denn sie vertrauen auf die Weisheit und Gerechtigkeit eines Königs, welcher schon vor einem Menschenalter das Werk ihrer Freiheit begonnen hat und jetzt nicht wollen wird, daß es, nahezu vollendet, rückgängig gemacht werde." Stuttgart den 12. März. (122ste Sitzung der ' Kammer der Abgeordneten.) Eingelaufen ist eine Petition des vr. Dreifus, des R. K. Kaulla. und des! Kirchenraths Maier in Stuttgart, betreffend den zweiten Artikel des vorliegenden Gesetzesentwurfs wegen der Grundrechte. Sch oder beantragt die Verlesung der Petition, welche die Kammer um Verwendung bittet, dahin gehend, daß der bestehende Zustand der Gleichberechtigung der Israeliten fortdaure, oder wenigstens die Regierung die Einbringung eines Gesetzes im Sinne der Gleichberechtigung möglichst beschleunigen und dadurch die. Israeliten des Landes von ihrem tiefen Schmerz über den neuesten

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