Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 16 (1852)
- Issue
- Heft 13 (22.3.1852)
- Date
- 1852-03-22
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/3224737-3225768-3225782--12313-3242476- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
XVI. Jahrgang. All g e IN eine No. 13. Zeitung des Zudenthums. unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. ■ - , . Reduktion: - Vr Ludwig Philippfon, Dr. V. Meyer, . .. Rabbiner zu Magdeburg. verantwortlicher Redakteur. Leipzig, den 22. März 1852. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Montags, und wird jährlich 78 Bogen in Quart inkl. des Titels, Registers u. s. w. umfassen. In Gemäßheit des Zweckes derselber» die allgemeinste Verbreitung zu geben, ist der Preis äußerst Niedrig: mit 3 Thlr. für den Jahrgang; — 1 Thlr. 15 Ugr. (1 Thlr. 12 igGr.) für sechs Monate — 22,1/*- Ngr. (18 gGr.j'für das Vierteljahr angesetzt worden. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungs-Expeditionen nehmen Bestellungen an; der Hauptspedition für beide Letztere hat sich'die königU sächs. Zeitungs-Expedition allhier unterzogen. In h a l t. Leitende Artikel: Die Lage. — Rissen Wider den Unglänbrn. Zeilungsnachrichten: De nt schlan V: Frankfurt a. M., .. Stuttgart, aus Württemberg,: Oldenburg, aus. Baiern. O est erreicht sch er Kai serftaat: Prag. Frankreich: Paris^ Großbritanien: London. Die Schweiz: : St. Gallen.; Korrespondenz: London. Leitende Artikel. Magdeburg, 14. März. Die Lage. Die nunmehr geschehene Aufhebung der Gleichstellung der Juden im Königreich Württemberg und Rückkehr zum Judengefttz von 1828 veranlaßt wol, einen Rückblick-auf die Lage der Dinge in diesem Augenblicke zu nehmen. Wir enthalten uns jeder Rückerinnerung > wir sehen nur auf den gegenwärtigen Stand. In Neapel und Portugal ist es bei der. stillen, ignorirenden Duldung zahlreicher Gemeinden in den Hauptstädten (Neapel und Lissabon) geblieben; in Spanien bei der, bald 400jährigen Ausschließung. Im Kirchenstaate sind unsere Glaubensgenossen nrch^ kurzer - Gleichstellung wieder in den Stütus v orPio IX. zurückgedrantzt. IN Modena stehen sie wieder in denmittelalterlichsten Verhältnissen, da sieauch "vom Militärdienste wieder auSgtfchloffen worden, in To S ka na find sie wie vordem nur geduldet, allein im Königreiche S a r d i n i e n ist die Gleichstellung aufrecht erhaltest tzeblieben. In chfr Schweiz drängen sich die Kantone, welche überhaupt sich vor unseren Glaubensgenoffen, uichss gänzlich.verschlpffev halten, zu den strengsten Ausnahmsbestimmungen, und gehen dabei bis zur schnödesten Verletzung alles Menschen- und Völkerrechts, Laß man wohl zur Frage berechtigt ist, auf welches Recht sie sich stützen wollen, wenn der Tag des Gerichts über die radikale Schweiz, hereinbrechen wird? In Deutschland herrscht in den meisten Staaten eine völlige Ungewißheit, waS Betreffs der Juden Rechtens sei. Denn die Grundrechte, sind aufgehaben, die alten Gesetze nicht wieder hergestellt, zu Beiden will mau sich nicht, bekennen, und so muß die Zukunft das Weitere bringen. Ausnahme hiervon machen Baiern, das die Emanzipation mie ausgesprochen, und durch rin jüngstes Gesetz in zivilrechtlicher Beziehung, aber nur in dieser, die Ausnahmebestimmungen entfernt hat, S a ch se n, daS die volle Gleichstellung für die sächsischen Juden gesetzlich festgestellt hat, Hannover, das nur vom Staatsdienste sie ausgeschlossen, P re usten, welches, zwar die Gleichstellung in der Verfassung noch ausgesprochen, durch Interpretation aber bereits Juden zu richterlichen und Lehrämtern, wenigstens an den Schulen, für unfähig erklärt hat, Mecklenburg und Württemberg, welche die ältere Gesetzgebung gänzlich wieder hergestellt' haben.. Im. österreichischen Kaiserstaäte wird nach allerhöchster Kundthuung die Emanzipation aufrecht erhalten. Dam e m ark hat die ausgesprochene. Gleichstellung völlig bewachrlj,: in Sch w eb en sind die: beschränkenden- Gesetze nicht , angcrührt «vrden^ Hingegen hat M-tz rMeg-em KalPMJvter«