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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1851-12-01 · Heft 49 (1.12.1851) · p. Seite 587

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
15 (1851)
Issue
Heft 49 (1.12.1851)
Date
1851-12-01
Page
Seite 587 (sequence 11)
Language
German
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587 Muhamedaner verfolgt, weil ein grüner Shawl in ihrer Kopfbedeckung war. Nur die Flucht konnte sie vom Tode retten. Ein Derwisch riß auf öffentlichem Markte einem Juden den grünen Talar vom Leibe; als ec von Mahmud Ali Pascha darüber zu Rede gestellt wurde, gab er das schreckliche Verbrechen an und glaubte für seinen Zelotismus noch Lohn zu erhalten. Doch der Pascha befahl ihn auf eine grüne Wiese zu führen, dort zu bewachen und streng zu verbieten, ihn die Wiese verunreinigen zu lasten. Doch die Gewalt der Natur war mächtiger als das Gebot. Auf diese schreckliche Entheiligung der grünen Farbe ließ der Pascha ihm hundert Sohlenstreiche geben und gebot ihm bei seinem Leben, alle Ungläubigen, die grüne Kleider trügen, unangefochten zu lassen. Seitdem ist in Alexandria und fast in ganz Egypten die grüne Farbe den Muhamedanern nicht mehr heilig. (Fortsetzung folgt.) Anzeiger. In demselben werden Annoncen aller litt gegen 1’A Ngr. (1 gGr.) Gebühren für die gespaltene Zeile aus Petitschrift oder deren Raum so wie literarische, merkantile u. a. Beilagen ausgenommen. Die Verlagshandlung. Vakante Predigerstelle. Die hiesige israelitische Religionsgemeinde beabsichtigt recht bald einen Prediger zu engagiren. Derselbe muß zum Pcedigeramt durchaus befähigt sein und genügende Zeugnisse sowot über seine Tüchtigkeit und Qualifikation als Rabbiner, als über seine wissenschaftliche Bildung überhaupt beibringen, wie auch sich über seinen tadellosen, religiösen Wandel gehörig ausweisen können. Diejenigen Herren Rabbinen, welche auf diese Stelle reflektiren, wollen sich unter Beifügung ihrer Zeugnisse, in portofreien Briefen, bis spätestens Ende Dezember d. I. an die Unterzeichnete Stelle wenden, die ihnen auf Verlangen das Nähere mittheilen wird. Köln, 3. November 1851. Der Vorstand. Für die hiesige Gemeinde wird zu Ostern k. I. ein approbirter Religionslehrec und Vorbeter gesucht. Auch muß derselbe deutsche Vorträge halten können und den Chorgesang zu leiten verstehen. Hierauf Reflektirende wollen sich in frankicten Briefen bei Unterzeichnetem melden. Malchow im November 1851. Marens M. Löwenthal, Vorstand. Konkurrenzeröffnung. Die Stelle eines Religionslehrers und Predigers bei der hiesigen israelitischen Gemeinde, mit einem jährlichen Gehalte von 285 Thalern Pr. Krt., wird Ostern k. I. vakant und soll zu der genannten Zeit wieder besetzt werden. Bewerber um dieselbe wollen sich baldigst, unter Anschluß ihrer Qualisikations- und Moralitätsatteste, portofrei an den Unterzeichneten wenden, um die näheren Bedingungen zu erfahren. Waren (in Mecklenburg), im November 1851. Der Vorstand der israel. Gemeinde. Offener Kantor- und Lehrerposten. Ein verheirathetec Kantor und Religionslehrer jüdischen Glaubens, der gleichzeitig im Stande ist Knaben für die mittleren Klassen des Gymnasiums vorzubereiten, findet zu Weihnachten e. hier ein Unterkommen. Der feste Gehalt beträgt außer einer Wohnungsentschädigung jährlich 300 Thlr. Qualifikationsfähige Bewerber belieben sich unter portofreier Einsendung ihrer Zeugnisse an den Unterzeichneten Vorstand zu wenden. Namslau, den 11. November 1851. Der Vorstand der israelitischen Gemeinde. Für die hiesige Gemeinde wird auf nächsten tr*nD ein Rellgions- und Elementarlehrer, der zugleich Schächter und Vorbeter sein muß, gesucht. Der Gehalt beträgt jährlich 80 Thlr. und freie Station. Hierauf Reflektirende wollen sich in portofreien Briefen melden beim Vorstand der israelitischen Gemeinde zu Bolz um bei Hildesheim. Ein geprüfter Lehrer, der im Hebräischen, Deutschen und Französischen unterrichtet, gottesdienstliche Dortrage hält und gleichzeitig befähigt ist, das Amt eines Vorsängers und das Einüben und Dirigiren eines Chores zu übernehmen, sucht mit dem 1. Mai k. I. eine angemessene Stelle. Hierauf Reflektirende wollen sich unter Chiffre IV. franko an die Expedition dieses Blattes wenden. (Handlungslehrling.) Ein Sohn anständiger Eltern, der hinreichende Schulkenntnisse besitzt und die Handlung zu erlernen wünscht, kann in meinem Tuch- Manufaktur- und Eisenwaarengeschäft, welches am Sonnabend geschlossen bleibt, placirt werden. Selbstgeschriebene Offerten werden erbeten. Egeln bei Magdeburg. M. I. Blumenthal.

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