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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1851-11-17 · Heft 47 (17.11.1851) · p. Seite 561

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
15 (1851)
Issue
Heft 47 (17.11.1851)
Date
1851-11-17
Page
Seite 561 (sequence 9)
Language
German
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561 Aus In der Stadt Vercelli besitzt die .israelische Gemeinde eine ausgezeichnete Stiftung, welche Opera pi kos heißt. Eli Emanuel Foa hinterließ im Jahre 1796 seine ganze Habe der Gemeind« zur Errichtung einer Schule. Die Liquidation der Besitzthümer zog sich sehr in die Länge, brachte aber eine Summe von 256,009 Frcs. (66,6662/3 Thlr.), mit welcher ein Kollegium gegründet und 1828 eröffnet wurde. Es werden hebräische Sprache, Religion, italienische Sprache und Literatur, Geographie, Geschichte u. s. w. gelehrt. Die armen Kinder erhalten nicht allein gratis Unterricht, sondern noch vom dten bis 18tcn Jahre eine Pension von 230 Frcs. (61 '/a Thlr.), und zwar auch wenn sie später ein Gewerbe lernen, aber an den Festtagen das Kolleg besuchen. Auch Mädchen erhalten Religionsunterricht daselbst. Nicht minder besteht eine Singklasse, um einen Chor in der Synagoge zu bilden. Holland. Haag, 12. Oktober. (Arch. isr. de Fr.) Am 28. d. wird sich in unsrer Hauptstadt ein Kongreß von Abgeordneten aller israelitischen Gemeinden des Königreichs versammeln, um über Reformen mehrerer Zeremonieen zu berathen, um sie unsrer Zeit mehr anzupaffen. Die Kosten des Kongresses sind mit 3000 Fl. (1200 Thlr.) vom Staate, 6000 Fl. (2400 Thlr.) von den jüdischen Gemeinden übernommen. London, im November. Da wir bereits die englischen und französischen Israeliten erwähnt haben,' welch« als Aussteller in der Weltindustrieausstellung durch Medaillen ausgezeichnet worden, so rhun wir dies heute nach der .lew. Chron. auch in Bezug niederländischer Glaubensgenossen. Es sind deren 3, Professor Bleekrode wegen Zinnoxyd, Enthoven für einen eisernen Krahn, und Brandon für Stearinlichte. — An der Universität zu Delft, wo Bleekrode Professor der Chemie ist, doziren noch zwei Israeliten, Lobatto, Professor der mathematischen Wissenschaften, Keizer, Professor der orientalischen Sprachen. Jüngst wurde auch der Sohn des Oberrabbinen zu Leuwarden, Deen, zum Professor an der Universität zu Groningen berufen. Rußland. Bon der russischen Grenze, 31. Oktober. (Lloyd.) Bor wenigen Tagen wurde in Berdyczew der Ukas, welcher den jüdischen Frauen das Tragen der eigenen Haare anbefiehlt, unter Trommelschlag zum zweiten Male mit der Bemerkung publiziit, daß jenen Jüdinnen, die eigenes Haar nicht tragen wollen, auch das Tragen einer fremden Perrücke oder haarähnlicher Bänder verboten sei und sie gehalten seien, die Tracht der Bäuerinnen anzunehmen, ohne irgend welchen Kleiderluxus entwickeln zu dürfen. Es ist als gewiß anzunehmen, daß die israelitischen Frauen sich diesem nicht fügen und den Ukas in seiner ersten Gestalt lieber annehmen werden. Die subalternen Exekutionsbehörden sehen sehr streng auf die Einhaltung der Klcidergesetze und Ahndungen wegen diesfälliger Vergehen sind an der Tagesordnung. Abhandlungen verschiedenen Inhalts. Notizen aus dem vorigen Jahrhundert. (Gesammelt von L. Weyl in Witkowo.) I. Etwas inBetreff der Beerdigung jüdischer Leichen. 1) Moses Mendelssohn ist ein Gegner der, in seiner Nation üblichen, frühen Beerdigung der Leichen gewesen. Worüber folgender Beleg. Im Jahre 1772 erließ der Herzog von Mecklenburg-Schwerin «ine Verordnung, in welcher er den Juden seines Lande« die frühe Beerdigung ihrerLcichen untersagte, indem er ihnen gebot, jeden Tobten mindestens drei Tage lang unbegraben zu lassen. Da schickte die israelitische Gemeinde von Schwerin an Moses Mendelssohn eine Deputation ab, welche den berühmten Gelehrten und einflußreiche» Mann bitten sollte, sich für die mecklenburgische Judenschast zu verwenden und dahin zu wirken, daß der herzogliche Befehl zurückgenommen würde. Doch der Philosoph von Dessau wollte unter keiner Bedingung hierauf eingehen; vielmehr riech er seinen mecklenburgischen Glaubensgenossen, sich der landesherrlichen Verordnung zu unterwerfen, oder nach dem Beispiele der Vorfahren auf den Begrabnißplätzen Gewölbe (Leichenhäüser) 47*

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