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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1851-11-10 · Heft 46 (10.11.1851) · p. Seite 551

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
15 (1851)
Issue
Heft 46 (10.11.1851)
Date
1851-11-10
Page
Seite 551 (sequence 9)
Language
German
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SSI Als ich herunterstieg, war meine Gesellschaft fort und hatte mich allein im Walde zurückgelassen. Allein von der Höhe fleht man die Pfade des Lebens. Ich hatte auf dem Baume einen Fußpfad nach dem Flecken bemerkt, den ich rasch einschlug und bald ankam. Aber hier war eine bedeutende Aufregung in der ganzen Gemeinde. Die Buben waren nach Hause gekommen und hatten erzählt, daß ich am Sabbat und Festtag einen Baum erklettert, Buchnüsse gepflückt und gar zuletzt ein Christenlied gesungen hätte. Das waren keine kleinen Sünden und wie ein Wetterstrahl war die Kunde von Haus zu Haus geflogen. Der Strutzberger war außer sich und wollte einen solchen Knaben nicht mehr an seinem Tische haben; mein Vater war in großer Verlegenheit. Er frug mich aus, ich sagte ihm offen, daß der Herrli nie nach solchen Ausflügen und Thaten gefragt hatte, ich erzählte ihm auch, daß ich zu Weinbach in der Kirche gewesen und dort den Gesang gehört hatte. Auch er schien sehr betrübt und das that mir weh, obgleich ich es nicht ganz begreifen konnte. Ich mußte die Laubhütte meiden und bei der Magd in der Küche speisen. Am dritten Tage machten wir uns auf den Weg nach der Heimath. Vater war noch immer still, der Regen goß in Strömen herab, so daß wir mühsam vorwärts kamen, meine Locken wurden naß und zerstört, meine Glieder schmerzten, in mir tönte es aber doch noch immer: „Weg' hast du allerwegen!" (Fortsetzung folgt.) Anzeiger, In demselben werden Annoncen aller Art gegen 1*/* Ngr. (1 gGr.) Gebühren für die gespaltene Zeile aus Petitschrift oder deren Raum so wie literarische, merkantile u. a. Beilagen ausgenommen. Die Verlagshandlung. Zur Besetzung des vakanten Oberrabbinats im Synagogal-Reffort des Herzogtums Limburg, Königreich der Niederlanden, belieben die Kandidaten, welche auf diese Stelle reflektiren, durch frankirte Briese vor dem 1. Dezember nächstens an den Vorstand der israelitischen Gemeinde zu Maestricht sich wenden zu wollen. Mit diesem Posten ist eine jährliche Landeszulage von Fl. 600 nebst Fl. 200 bis Fl. 250 vom Sprenget verbunden. Die Verpflichtungen sind solche, welche gewöhnlich zu den Attributen eines Oberrabbiners gehören. Maestricht, den 27. Oktober 1851. Der Präsident des hiesigen israelitischen Vorstandes, B. Arenz. Cif" An der hiesigen Haupt-Synagoge soll ein Kantor angestellt werden. Erfordernisse sind: eine schöne Stimme, musikalische und sonstige Bildung, die Fähigkeit, Gebete in hebräischer und deutscher Sprache gehörig vorzutragen, so wie vor allen Dingen sittlicher Charakter und unbescholtener Ruf. Hierauf Reflekrirende wollen sich in postfreien Briefen an die Unterzeichnete Stelle wenden und ihre Zeugnisse beilegen. Frankfurt a. M., den 24. Oktober 1851. Die Kultussektion des Vorstandes der israel. Gemeinde. Cif Die hiesige Kantor- und Schachterstelle, welche ein jährliches Einkommen zwischen 4 und 500 Thlr gewahrt, wird zu^ VWh ANN «jäI vakant. Amtsbewerber, die nächst einer angenehmen Sangerstkmme, genügende hebräische, deutsche und wo möglich musikalische Kenntnisse besitzen, belieben sich portofrei an uns zu wenden. Graudenz, den 22. Oktober 1851. Der Gemeindevorftand. Moritz Hertenberg. A. Friedländer. Meyer Kubisch. Offener Kantor- und Lehrerposten. Bei der israelitischen Gemeinde in Namslau, Provinz Schlesien, ist der Posten eines Kantors und Religionslehrers, mit einem festen Gehalt von 250 Thaler jährlich, vakant. Hierzu qualifizirte Subjekte, verheirathet, die außerdem noch Knaben bis Tertia für das Gymnasium vorbereiten können und sich um diese Stelle bewerben, wollen ihre Zeugnisse an den Unterzeichneten Vorstand franko einsenden, worauf ihnen nach genauer Prüfung derselben der Bescheid mitgetheilt, so wie auch die Zeugnisse retournirt werden wird. Namslau, den 26. Oktober 1851. Der Vorstande der israel. Gemeinde. G5r* Konkurse. Cif In der hiesigen israelitischen Gemeinde ist von den nächsten Osterfeiertagen anfangend die Stelle eines Kantors, der gründlich musikalische Kenntnisse und die Fähigkeit zum Gesangsunterrichte haben, endlich den Chor förmlich abrichten und leiten müßte, mit einem jährlichen Gehalt von Fl. 450 bis Fl. 500 in Konventionsmünze, nebst freier Wohnung und Stolagebühren bei allen Funktionen, zu besetzen. Ferner ist ebendaselbst die Stelle eines Bassisten, der ledig sein und nebst feinen musikalischen Kenntnissen, nötigenfalls den Kantor substituiren müßte, mit einem jährlichen Gehalte von Fl. 300 in Konventionsmünze nebst freier Wohnung zu besetzen. Wünschenswerth ist's, wenn sowol der Kantor,

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