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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1851-11-10 · Heft 46 (10.11.1851) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
15 (1851)
Issue
Heft 46 (10.11.1851)
Date
1851-11-10
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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XV. Jahrgang. No. 46. Allgemeine Zeitung des Zudcnthums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Redaktion: l)r. Ludwig Philippson, l>r. V Meyer, Rabbiner zu Magdeburg. verantwortlicher Redakteur. Leipzig, den 10. November 1851. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Montags, und wird jährlich 78 Bogen in Quart inkl. des Titels, Registers u. f. w. umfassen. Zn Gemäßheit des Zweckes derselben die allgemeinste Verbreitung zu geben, ist der Preis äußerst niedrtgr mit 3 Thlr. für den Jahrgang; — 1 Thlr. 15 Ngr. (1 Thlr. 12 gGr.) für sechs Monate — 22 */2 Ngr. (18 gGr.) für das Vierteljahr angesetzt worden. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungs-Expeditionen nehmen Bestellungen an; der Hauptspedition für beide Letztere Hat sich die königl. sachs. Zeitungs-Expedition allhier unterzogen. Inhalt. Leitender Artikel r Die deutschen freien Reichsstädte. Zeitungsnachrichten: Deutschland: Berlin, aus der Provinz Posen, aus Mecklenburg, München, aus Baiern, Frankfurt am Main. Oesterreichischer Kaiserstaat: Wien, Prag, Ofen. Frankreich: Paris, Straßburg. Großbritanien: London. Belletristisches: Der unbekannte Rabbi. Eine Novelle. (Fortsetzung.) Leitender Artikel. Magdeburg, 2. November. Die deutschen freien Reichsstädte. Neben den größeren deutschen Staaten, in welchen unsere Glaubensgenossen wieder auf den ftühern Standpunkt der Beschränkungen und Ausnahmsgesetze gebracht werden sollen, erregen unsre Aufmerksamkeit gegenwärtig die deutschen „Freistädte". In Frankfurt am Main hat man schon offen bei dem deutschen Bundestage aus „Entrechtung" der Juden Petitionen eingegeben, nicht minder in Lübeck, um die Juden wieder nach dem Dorfe Moisling zu schaffen, und auch in Hamburg regt sich eine kleine Partei, welche die vormärzliche Verfassung wiederhergestellt wissen will, womit die Ausnahmsgesetze, welche die Juden betreffen, wieder giltig würden. Ist dies ein neues Schauspiel? Durchaus nicht. Im Jahre 1810 wurden in Frankfurt die Juden mit der „Gleichheit der Rechte" gegen die Erlegung einer Ablösungssumme von 440,000 Ft. beschenkt. Der größte Theil der Summe war bezahlt, als mit dem Jahre 1816 zwar nicht das Geld — wol aber die Ungleichheit wiederkehrte, und alle möglichen Protestationen.und Verwahrungen und Unterhandlungen — halfen zu Nichts. Im Jahre 1810 wurde in Lübeck jeder Religionsunterschied aufgehoben, und den im lübeckischen Dorfe Moisling wohnhaften Juden, welche bis 1806 Leibzoll bezahlen mußten, wenn sie in die Stadt wollten, die Thore Lübecks geöffnet, — aber 1818 wurden mit Gewalt und Strafen, wie sie in zivilistrten Staaten nur Verbrecher treffen, die rechtmäßig ansässig gewordenen Juden wieder auf die Dörfer geschafft. In Hamburg waren 1811 unter der französischen Regierung die Juden mit allen bürgerlichen Rechten versehen worden, aber mit jener schwanden diese wieder, und 1815 sahen sie sich wieder von allen politischen Rechten ausgeschlossen und in vielen gewerblichen Beziehungen beschränkt. Warum sollten nun die Gegner nicht hoffen können, daß was 1815 gelang, 1851 noch einmal gelingen sollte? Als 1816 die Juden in Frankfurt am Main ihrer Rechte wieder beraubt werden sollten, da haben sie mit wahrer Energie, mit unerschütterlicher Ausdauer alle gesetzlichen Mittel angewendet, um das, was sie als ihr Recht ansehen mußten, zu wahren, und ihre Bemühungen konnten als rühmlich in die Annalm des

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