Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1851-09-29 · Heft 40 (29.9.1851) · p. Seite 470

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
15 (1851)
Issue
Heft 40 (29.9.1851)
Date
1851-09-29
Page
Seite 470 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3224737-3225714-3225755--11984-3242129
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

470 Schmach den schlechten Sitten, Kamen Aramiten, Juda zücht'gen sie. Joasch, gelt, sie achten Dich, von Deinen Knechten Bist erschlagen Du! Legen Dich, Verrather, Nicht in's Grab der Vater, Findst im Tod nicht Ruh. Harr' im stillen Hoffen, Denn sein Reich ist offen Frommen, die er ruft. Oberdorf im Ries. Zeitungsnaehrichten. Deutschland. Und Nebukadnezec Völker selbst versetzt er In ein fremdes Reich. 4) Spricht: „Wie Wolkenhöhen Dort wo Sterne stehen, Thron' ich göttergleich!" Will von Himmelszinnen Sich die Welt gewinnen Bis zur Mitternacht; Wolltest hoch regieren, Wurdest gleich den Stieren In den Wald gebracht. Von der Well verstoßen, Lernst Du erst den großen Gott in Deinem Schmerz. 5) Nach Ablauf der Tage, Als des Irrsinns Plage Wich von Deinem Herz — Schaust Du in die Höhe, Sprachst: mein Gott, ich flehe Dir und preis' dich laut. Die in fernen Zonen, Fürsten, die auf Thronen, Alles nach dir schaut. Herr der Himmelsheere, Wer gleicht dir und wehre Deinem Ruhm und Glanz? Nach Gebühr dich rühmen. Wem will es geziemen, Herr, wer kennt dich ganz? — Zittre Mensch, vermessen, Willst du Gott vergessen, Stürzt er dich zur Gruft. *) Jesaias 14. s) Daniel 4. Berlin, 20. September. Hier ist eine höchst wichtige Verfügung ergangen. Wir stellen den betreffenden Artikel der Voss. Ztg. hier ganz her: Der Vorstand der jüdischen Gemeinde hat gegen einige Mitglieder, welche die Zahlung ihrer Beiträge zu den Bedürfnissen der Gemeinde verweigerten, die Beitreibung derselben durch Administrativexekution innerhalb drei Tagen nachgesucht; diese ist verfügt worden und hat ihren Zweck erreicht. Gegen die Vollstreckung der Exekution hatte ein die Betroffenen vertretender bekannter hiesiger Rechtsanwalt unter Anführung mehrerer Gründe und vieler, seiner Ansicht nach dahin einschlagenden Reskripte, Beschwerde erhoben, auf welche gestern folgender Bescheid des königl. Polizeipräsidiums ergangen ist: „Der jüdischen Gemeinde zu Berlin stehen Korporationsrechte zu. Dieselbe ist als eine mit Korporationsrechten versehene Gemeinde stets, wenigstens seit Emanation des Gencral-Judenprivilcgii vom 17. April 1750, von den Aufsichtsbehörden, namentlich auch von dem königl. Polizeipräsidium behandelt worden. In gleicher Weise verhält es sich mit dem, von dem Vorstände der Gemeinde zur Beitreibung der zur Bestreitung der Gemeindckosten nothwendigen Beiträge, in Anspruch genommenen Exekutionsrechte. Dem Anträge in dem Gesuche vom 14. d. M. konnte daher nicht stattgegeben werden. Die in diesem Gesuche angezogenen Reskripte des königlichen Ministern des Innern, sind bei der Verschiedenheit der Rechtsverhältnisse der einzelnen jüdischen Gemeinden des Staats einflußlos bei Entscheidung der vorliegenden Frage. Berlin, den 15. September 1851." Berlin, 19. September. Folgender Artikel der berliner Blätter wird nicht überraschen: Bei unserm Kultusminister sind von verschiedenen Seiten Vorstellungen eingegangen, welche die Entfernung von Ju-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.