Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 15 (1851)
- Issue
- Heft 33 (11.8.1851)
- Date
- 1851-08-11
- Page
- Seite 386 (sequence 2)
- Language
- German
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386 bürgerliche Recht an keine Konfession, an keine äußerlichen Formeln der Konfession gebunden sei, daß, wahrend die Glaubensüberzeugung das Recht jedes Individuums, nicht minder das bürgerliche Recht ein Recht des Individuums sei. Man muß sich nun nicht einbilden, als ob die Mitglieder des Oberhauses nicht wüßten, daß im Volke dieses neue Prinzip lebe, aber sie halten es für ihren Beruf, demselben sich entgegenzustellen, und das Prinzip festzuhalten so lange sie es vermögen, auf welchem sie selbst bestehen. Früher erkannten sie allerdings nicht das christliche Prinzip an, sondern nur das anglikanisch-hochkirchliche, und deshalb stemmten sie sich mit aller Macht der Zulassung der Katholiken und Dissidenten entgegen, bis sie dem Nachdruck, den Volk und Ministerium diesen gaben, weichen mußten. Seitdem verwandelten sie das anglikanisch-hochkirchliche Prinzip in ein christliches, und stemmen sich nun der Zulassung der Juden entgegen. Dies ist die Stellung der Frage in England, und es kommt daher nur darauf an, daß das Volk durch seine Wahlen und das Ministerium der Frage einen viel großem Nachdruck geben als bis jetzt. Darum ist die Wahl eines zweiten Juden von ungeheurer Bedeutung Ln dieser Angelegenheit. Würde aber das Ministerium dieselbe mit der Lauheit verfolgen, welche es bis jetzt bethätigt hat, so laßt sich ein Ausgang noch nicht erblicken. Die demokratische Partei in England schlagt nun durch die Daily News den Juden eine enge Verbindung mit ihr vor, indem das genannte Blatt offen erklärt, daß die zwei Gewählten ihm durchaus nicht zuverlässig in dieser Beziehung erschienen. Allein dies ist Gewissenssache und beruht auf der Ueberzeugung jedes Einzelnen. Vom politischen Standpunkt ist dies nicht minder zweifelhaft, da dann schwerlich die Wigghs sich dafür interessiren würden. Wir glauben, es dürfe der eigentliche Boden dieser Frage, der Boden der Gewissensfreiheit, nicht verlassen werden. Unsere Frage ist keine eigentlich politische, sie ist eine Frage der Humanität, sie ist die Frage, ob ferner das bürgerliche Recht noch an die Konfession gebunden sein solle. Ob nun der zu wählen de Jude Tory, Wiggh oder Demokrat sei, das berührt unsere Frage nicht, das ist Sache der Wähler, wenn ein Kandidat vor sie tritt. Wer ist denn auch im Stande zu verbürgen, welcher politischen Partei ein jüdischer Kandidat angehöre, wenn die ganze Frage erst entschieden ist? Es handelt sich nicht um Rothschild und nicht um Salomens, es handelt sich um das Recht! Heber jüdische Erziehung. Von Uri. (Fortsetzung.) Warum aber denn, sagen die Altgläubigen in Israel, unsere Kinder gegen die Satzungen und Sitten der Väter erziehen? Haben diese nicht, wie man zugestehet, Jahrhunderte hindurch Trost und Beruhigung ihrer religiösen Pflichten gefunden? war bei ihnen nicht ein Schatz von Tugenden vorhanden, den man vergebens, wie man ja auch gestehet, bei den Neueren sucht? Führt die Verwerfung der religiösen Satzung zum Unglauben, zum Materialismus, warum diesen Unholden Thor und Thür öffnen? Ist es denn so bestimmt, daß die bisherigen religiösen Formen abgestorben, daß das Bedürfniß, diese Form in einer religiösen Häuslichkeit begründet zu halten, gar keine Geltung mehr hat? Wenn das Leben nachher Anderes fordert, warum nicht dem Leben die Ausgleichung überlassen? Mögen dann unsere Söhne mit der Welt fertig werden, nach ihrem Gewissen, wir haben keine Befugniß, unsere Erziehung danach zu ändern, wir thun unsere Schuldigkeit, wenn wir sie fromm israelitisch erziehen. Aber auch hier verweisen wir auf die Erfahrung, auf das praktische Leben. Es ist zuvörderst eine große Täuschung, wenn man glaubt seine Schuldigkeit gethan zu haben, die Erziehung nach der eignen Richtung zu behandeln, die Ausgleichung mit dem Leben dem Leben zu überlassen. Zwar ist es Keinem anders möglich, als nach seiner Ueberzeugung zu handeln, aber fragen muß man sich doch: wie hast du Konflikten vorzubeugen, wie dafür zu sorgen, daß Leben und Glauben in Harmonie bleibe, daß das Erstere immer der reine Ausfluß des Letztem sei? Es ist zu prüfen, ob die Lehre stichhaltig sei im Gewühle des Lebens. Für's Leben die Jugend zu rüsten mit Gottesglauben, das ist ja der Zweck der religiösen Erziehung. Nun sehen wir aber, daß gerade die Kinder derjenigen, welche am Strengsten an den alten Formen hatten, gewöhnlich am Frühesten und Ehesten abweichen. Der Geist, freier geworden durch die wahre Forschung des Bibelwortes, oder durch die Wissenschaft, oder durch das Alles zersetzende Leben, wirst dann auf einmal allen Ballast weg und — vergißt oder verhöhnt es, einen