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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1851-08-04 · Heft 32 (4.8.1851) · p. Seite 383

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
15 (1851)
Issue
Heft 32 (4.8.1851)
Date
1851-08-04
Page
Seite 383 (sequence 11)
Language
German
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383 und weist auf die Willkür hin, die in Betreff der Ferien, der Schulversäumnisse und der Aufnahme der Schüler herrsche; er halte ein Statut für sehr nolhwendig; in Betreff des Schulplanes wünsche er, daß ganz besonders die Klasseneintheilung berücksichtigt werde. Liffgens spricht in demselben Sinne; Lehrplan und Statut seien nothwendig. Ersterer ordne den Unterricht, Letzterer die äußeren Schulverhaltnisse. Ein „Ziel" lasse sich feststellen, wenigstens annäherungsweise. Derselben Meinung sind auch die Herren Goldstein und Cohn. Endlich spricht noch der Präsident seine Ansichten aus und erklär« die Debatte für geschlossen. Bei der Abstimmung wird dessen Antrag, die Ausarbeitung eines Lehrplans und eines Schulstatuts betreffend, angenommen und die Kommission erwählt, die außer dem Präs, aus den Herren Wolff, Leeser und LiffgenS besteht. Leeser legte nun zur Empfehlung vor das deutsche Lesebuch für mittlere Schulklassen von A. Ho rwitz, was zu einer interessanten Debatte Anlaß gab. Leeser empfiehlt das Buch, weil es sehr trefflich gewählte Lesestück« und dabei nichts Antijüdisches enthalte. Bodenhcimer meint, an derartigen Werken fehle es gerade nicht; ein Lesebuch für jüdische Schulen müsse «inen konfessionellen Charakter haben, das sei höchst nothwendig; es genüge nicht, daß der Herausgeber ein Jude sei. Wedelt. Für die Unterklasse gebe er dies zu; in der Oberklasse sei ihm die ästhetische Seite die wichtigere; das Lesebuch sei ihm der zusammengedrängte Literaturschatz der Jugend; und eben weil die derartigen Werke christlicher Autoren (z. B. das Lesebuch von Wackernagel) zu theuer sind und oft antijüdischer Tendenz, finde er das Buch von Horwitz sehr empfehlenswerth. Wilmersdorf ist mit dem Borredner ganz einverstanden, ebenso Herr Cramer. Blumenfeld meint, ein solches Lesebuch müsse die Realien enthalten und auch einen vorherrschend religiösen Charakter haben; er pflichte dem Präsidenten bei. Wolff theilt diese Ansicht nicht; er meint nicht nur das Aesthetische, sondern auch das Sprachliche sei bei einem derartigen Werke das Beachtenswertheste. Das Lesebuch soll das Kind in den deutschen Literaturkreis cinführcn. Nach einigen Bemerkungen des Herrn Vorsitzenden einigte man sich endlich dahin, daß das Lesebuch von Horwitz für die Oberklassen jüdischer Schulen empfehlenswerlh, daß aber das Bedürfniß nach einem Lefebuche, das auch dem Konfessionellen Rechnung trage, noch immer nicht ganz befriedigt sei. Hiermit wurde die Sitzung geschlossen. - '* (Schluß folgt.) Anzeiger. In demselben werden Annoncen aller Art gegen l1/* Ngr. (1 gGr.) Gebühren für die gespaltene Ieile aus Petitschrift oder deren Raum so wie literarisch^ merkantile u. a. Beilagen ausgenommen. Die Verlagshandtung. Bei der hiesigen israelitischen Korporation wird mit dem 1. September d. I. die Stelle eines Kantors und Schächters, die ein jährliches Einkommen von circa 400 Thlr. gewährt, vakant. Quatifizirte Bewerber, welche gleichzeitig den Gesangunterricht in der Elementarschule zu ertheilen und den Choral in der Synagoge zu leiten fähig sind, wollen sich persönlich bei dem Unterzeichneten Vorstande unter Vorlegung ihrer Qualifikationsatteste melden. Reisekosten werden nicht erstattet. Birnbaum, den 15. Juli 1851. Der Korporationsvorstand. Salowon Pinrrer. Lefser Brasch. Die hiesige israelitische Gemeinde wünscht sofort oder spätestens bis zu ynBrnTa riS einen Kantor, Schächter und pNL m?3, welcher befähigt ist deutsche Vorträge zu halten gegen ein Fixum von 200 Thlr. nebst Nebenakzidenzien und möglichst freier Wohnung zu engagiren. Hierauf Reflektirende wollen sich nur persönlich beim Unterzeichneten melden. Reisekosten werden nicht vergütigt. Strelno, den 22. Juli 1851. Der Borstand. A. MalachoIvski. Die Tochter eines wohlhabenden hiesigen israelitischen Kaufmannes, welche in einer der besten hiesigen Erziehungsanstalten einen vollständigen Schulkursus durchgemacht hat, in der englischen und französischen Sprache, so wie in Musik und den Elementarwissenschasten gründlichen Unterricht zu ertheilen versteht, wünscht aus reiner Lust zum Erziehungsfache in einer gebildeten israel. Familie als Erzieherin angestellt zu werden. Ihre Fähigkeit rc. kann sie durch beglaubigte Zeugnisse darlegen, und kann sie außerdem von dem Landesrabbinen Herrn Vr. Einhorn und dem Religionslehrer Herrn Stern hieselbst aufs Nachdrücklichste empfohlen werden, an welche Herren man sich adresstren kann. Schwerin (Mecklenburg), im Juli 1851.

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