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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1851-06-30 · Heft 27 (30.6.1851) · p. Seite 319

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
15 (1851)
Issue
Heft 27 (30.6.1851)
Date
1851-06-30
Page
Seite 319 (sequence 11)
Language
German
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319 mischen Senate eine Denkmünze zueekannt ward, mit der Inschrift: Judaea capta; wie später Rabbi Chia für den Unterricht gesorgt und einst gesagt *), daß er die fünf Bücher Moses sogar für fünf und die sechs Bücher der Mischna für sechs Kinder schreiben lassen würde; wie der Talmud überhaupt häufig das Schulwesen bespricht und gelegenllich die Frage aufwirft *), ob der Lehrer, welcher beim Unterricht mehr auf die Quantität, oder derjenige, der mehr auf die Qualität achtet, vorzuziehen sei, wobei dem Letzter» der Vorzug eingeräumt und als Beispiel, wie nothwendig die Gründlichkeit, angegeben wird, daß Joab <1. B. der Könige, 11.) die Frauen von Edom nur deshalb verschont, weil er durch falschen Unterricht NHi für "ßj gelesen; und endlich wie man auch in den späteren Perioden dem Jugendunterrichte besondere Aufmerksamkeit geschenkt, wobei er die Bemerkung Abrawanels zitirte^), daß man schon Kindern von drei Jahren die Kenntniß der Buchstaben beibringen könne. Hieran reihte der Redner eine Betrachtung der Gegenwart. Wenn das Schulwesen sich schon in der alten Zeit einer besondern Pflege zu erfreuen gehabt, um wie viel mehr verdiene es diese in unserer Zeit. Die Schule sei das bedeutsamste Institut für Israels Gegenwart undZukunft. Das Synagogenleben, das Familienleben, die Emanzipation hangen mehr und minder von der Gestaltung und Hebung des Schulwesens ab. Solle das Schulwesen aber gehoben werden, so müssen die Leiter desselben mit tüchtigen Kenntnissen begabt in ihren Wirkungskreis treten, aber auch eine unabhängigere, *) Diese Stelle findet sich Talmud: a ,ap mawa, dort heißt es: toaviai 'pi-n ßpa m mb“! «nab «sp^boi «n-'ttb «*vr>o s-nöffl ■p'anai ^pm Kiaanb 'finm msan id^ni "panb “j'-nß -an« 'b -na« -mi in bab «pi:' .«^n ’iyya Dibna naa ß-i na«i J) S. «’b ,«ana «aa, wo es also heißt: ößa «bi )3ama *ia« «ynma 'aß an NDw ß («' « Dßba) aßan br> bsa yna «nwawi aat ba nßan a» b«aia-’ bai a«r vuraw' a'ivnn nnay «a*a '«a mb na« im N'apb «r« ß äß«a «iNl b"s pbarr nar r« Pinar a->naa "*>b na« ßpi .•pßp« aat «5« b'be ‘pßp aaT -p« 3) Im Jore Dea §. 245 findet sich folgende Notiz Abrawanels: nmi« im« paaba mabffl varv 'a p 'i-i'w -na bKsaaas) mnna nßpb lass b'am'iB ßa nninn .(ma«b 'ßa ihrem Berufe angemessene Stellung genießen. Das zu erlangen, war der Zweck der Konferenzen, und haben sie das Ziel auch nicht erreicht, so sei doch das Streben schon anerkennungswerth. Diese Anerkennung verdiene auch die Nachbarkonferenz in Weslphalen, deren Präsident sich unter den Versammelten befinde. Und so wie die Konferenz mit Zufriedenheit auf die Vergangenheit blicken, so könne sie auch mit Zuversicht auf die Zukunft schauen, besonders da nun die Kräfte beider Konferenzen zu einem Ziele hinsteuern. Dies Ziel sei vor Allem: dem Lehrer eine definitive Stellung zu verschaffen; in der Rheinprovinz ein jüdisches Seminar zu gründen, und, damit die Schulen Rheinlands und Westphalens fortan Zusammenwirken, einen allgemeinen Lehrplan auszuarbeiten. Ueber diese Gegenstände, schloß der Redner, wollen wir berathen, Beschlüsse fassen, und diese auszuführen suchen. Die Hilfe des Allmächtigen wird uns gewiß nahe sein; er wird seinen Segen dem Lehrer nicht entziehen, der die Menschheit zu ihm leitet. Unter diesem Segenswunsche hieß er die Versammlung nochmals herzlich willkommen und erklärte die Sitzung für eröffnet. Nachdem hierauf Herr Bodenheimer zum Präsidenten und Schreiber dieses zum Sekretär erwählt worden, nahmen die Verhandlungen ihren Anfang. (Fortsetzung folgt.) Anzeiger. In demselben werden Annoncen aller Art gegen l1/* Ngr. (1 gGr.) Gebühren für die gespaltene Zeile aus Petitschrift oder deren Raum so wie literarische, merkantile u. a. Beilagen ausgenommen. Die Verlagshandlung. Behufs der Wicderbesetzung einer hkeselbst erledigten Vorsängerstelle wird hiermit eine öffentliche Konkurrenz ausgeschrieben. Bewerbungen sind an das Unterzeichnete Kollegium spätestens bis zum 15. Juli zu richten und mit ausführlichen Nachweisen und Zeugnissen in Betreff folgender Punkte zu begleiten: 1) Kenntniß der eigentlichen Kantoratsregeln (nam) und aller zum Synagogendienste gehörigen gangbaren Oinim und Minhagim. Kenntniß der ebraischen Grammatik und der Sprache, Behufs hinlänglichen Verständnisses der Texte und korrekten sinngemäßen Vortrages. Musikalische und sonstige Bildung. Leistungen im gottesdienstlichen Gesang und in der Toravoclesung. 2) Religiosität und Moralität. Alter, Staatsangehörigkeit, Familien-, Vermögens- und Gesundheitsstand. Bisherige und gegenwärtige Beschäftigung. Ferner:

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