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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1851-06-30 · Heft 27 (30.6.1851) · p. Seite 314

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
15 (1851)
Issue
Heft 27 (30.6.1851)
Date
1851-06-30
Page
Seite 314 (sequence 6)
Language
German
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314 lichen Schulen obliegen"; aber ein in Folge eines Gesuches der israelitischen Gemeinde zu Gemündcn „einen verhältnißmäßigen Theil der Besoldung des jüdischen Lehrer auf die dortige Kommunalkaffe zu legen", erlaffenes Schreiben königl. Regierung zu Koblenz d. d. 1. Februar 1840, scheint nicht so ganz dieser Ansicht zu sein. In diesem Schreiben heißt es nämlich unter Anderm also: „Es dürfte die Frage, ob sie (die Juden) gleiche Berechtigung mit den Christen an den Gemeindekassen haben, im Allgemeinen zu bejahen sein. In Beziehung auf die Beisteuer zu den Schullasten sind indessen drei Fälle zu unterscheiden: 1) Es steht ihnen frei, ihre schulpflichtigen Kinder in christliche Schulen zu schicken und sie thun es auch. In diesem Falle zahlen sie das Schulgeld in gleichem Maaße wie die christlichen Eltern. 2) Es steht ihnen frei, ihre Kinder in christliche Schulen zu schicken; sie thun es aber nicht, sondern ziehen es vor, einen eigenen Lehrer zu halten. In diesem Falle können sie unsers Bedünkcns keinen Anspruch an die Gemeindekaffe machen. Sie sind alsdann in gleichem Falle mit christlichen Eltern, welche ihren Kindern Hausunterricht ertheilen lassen, ohne von der Kommune dazu eine Unterstützung zu erhalten. 3) Sie sind bereit, ihre Kinder den christlichen Schulen des Ortes zu übergeben, diese können sie aber aus Mangel an Raum, oder wegen zu großer Anzahl christlicher Kinder nicht aufnehmen. In diesem Falle ist unsers Erachtens die betreffende Gemeinde verpflichtet, ihnen zur Erhaltung einer eigenen Schule, da sie dieselbe zu errichten gezwungen sind, nach Verhältniß der Bevölkerung, die gleichen Rechte mit den christlichen Konfessionen und folglich gleiche Ansprüche hat, eine verhältnißmäßige Unterstützung aus Kommunalmitteln angedeihen zu lassen." Hierauf schrieb das Ministerium unterm 28. Marz 1840 <s. Minist.-Bl. Jahrg. 1840. S. 97): „Das Unterzeichnete Ministerium kann sich mit den im Berichte entwickelten Ansichten nur einverstanden erklären. Was nun die jüdische Schule in Gemünden betrifft, so beansprucht dieselbe mit Recht eine Unterstützung aus Kommunalmitteln und überhaupt gleiche Rechte mit den christlichen Schulen des Orts*), da sie nach dem Berichte der königl. Regierung als eine öffentliche betrachtet werden muß, insofern sie lediglich im Interesse der beiden christlichen Schulen, welche zur Aufnahme der jüdischen Kinder nicht den erforderlichen Raum darbicten, als ausschließlich jüdische Schule organisirt ist." Hiernach würden also die Zivilgemeinden nicht so unbedingt verpflichtet sein, die von den jüdischen Gemeinden errichteten Schulen zu unterstützen., Und dennoch dürften auch die Konsequenzen der vorsteh enden Bestimmungen für diejenigen Gemeinden wichtig sein, bei denen das unter 3) gegebene Verhältnis stattfindet. Deren giebt es namentlich in Westpreußen viele. Ich nenne nur Flatow, Krojanke (mit circa 150 schulpflichtigen Kindern), Zempelburg (mit 250), Jastrow, Schochau, Könitz, Stargard (mit mehr als 50). In diesen Gemeinden tragen die Juden (wenn auch indirekt) zur Unterstützung der christlichen Schulen bei (in I. beträgt dieser Beitrag circa 200 Lhlr. jährlich), während die jüdischen Kinder in besonderen Schulen unterrichtet werden, zu denen die betreffenden Zivilgemeinden nicht einen Grosch en geben. — Man wünscht schon lange eine Aenderung der Dinge; aber man thut Nichts dafür; der Eine sagt: was geht's mir an; der Andere: was geht's mich an. Sapienli sat. W Linz a. Rh., 2. Juni. In den Lagen vom 30. und 31. Mai und 1. Juni a. c. war unser freundliches Städtchen in Folge der Einweihung der neuen Synagoge freudig belebt. Bon den Schiffsmasten und Brücken, von Lhürmen und den am Rhein gelegenen Besitzungen der hiesigen Israeliten sowol als von ihren Wohnhäusern in der Stadt, grüßten Flaggen, Blumen und Laubgewinde freundlich die in großer Zahl zur Theilnahme ankommenden fernen Glaubensgenossen, sie auf das gastfreundlichste einladend und ihnen nach alter Sitte herzliches Willkommen verheißend, zugleich aber auch die Freude wegen der Einweihung ihres Gotteshauses bekundend, welches, im würdigen Stile erbaut, eine ebenso würdige Ausschmückung erhielt. Die Festreden hielt der Rabbiner Ben Israel aus Koblenz. München, 2. Juni. Die Kammer der Abgeaus dem Rcgierungsschrelben zu ersehen, nur 22 jüdische Familien; die Schülerzahl kann also nicht sehr groß gewesen sein. *) Die Gemeinde zu Gemünden zahlte damals, wie

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