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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1851-04-28 · Heft 18 (28.4.1851) · p. Seite 212

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
15 (1851)
Issue
Heft 18 (28.4.1851)
Date
1851-04-28
Page
Seite 212 (sequence 8)
Language
German
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212 die Zöglinge entfalteten eineKenntniß der hebräischen Sprache, die alle Sachkenner in Erstaunen setzte. Und die hin und wieder eingestreuten Fragen von Rapaport und Kämpf und anderen berufenen Anwesenden überzeugten die Zuhörer gar bald, daß hier nicht mechanisch Eingelerntes ausgekramt werde — exempla sunt odiosa — sondern daß das Vorgetragene aus dem innersten Bewußtsein der Zöglinge hervorkommt. Denken Sie sich, Knaben von 10 Jahren wurden beliebige deutsche Satze aufgegeben, die sie ohne Weiteres in'sH eb räisch e übersetzten und zwar in den meisten Fällen auch syntaktisch richtig! Die höheren Klaffen kommentirten mehrere schwierige Psalmen und gaben Ucbersichten über den Inhalt der biblischen Bücher, was Nichts zu wünschen übrig ließ. Die Prüfung in den Grundsätzen der israelitischen Religion zeigte von einem systematischen Unterricht, der alle Anerkennung verdient. Zum Schluffe übersetzten einige der älteren Knaben aus dem Neuhebräischen, und zwar aus einem unpunktirten Texte in der s. g. Raschischrift. — Ucbrigens haben die Anwesenden die Ueberzeugung gewonnen — wenn es für den Einsichtsvollen hierzu erst dieses Aktes bedurfte — daß öffentliche Examina auch unter den Auspizien jüdischer Geistlichen in bester Ordnung vor sich gehen. ES wäre zu wünschen, daß die herrliche und so augenscheinlich segensreich wirkende Anstalt des Herrn Martinoves von Seiten unserer Glaubensgenossen auf's Kräftigste unterstützt würde! Ehe wir an die Gründung neuer, noch unbewährter Institute gehen, sollten wir uns bestreben, das schon bestehende, das so glänzend sich bewährt, zu stärken und zu kräftigen, um seinen Fortbestand'zu sichern. Prass, Ende März. (Privatmitth.) Die israelitische Synode in Prag. Sitzung vom 27. Januar. (Es fehlen: Kampf, Eisler, Bischützky und Pollak.) Der Sektionsrath Klingler hat wiederum zur Rechten des Präsidenten Platz genommen. §. 64 wird verlesen: „Der Schulvorstand hat über die Aufrechthaltung der Schulordnung zu wachen, das Lehrpersonal zu beaufsichtigen, überhaupt für alle Erfordernisse der Schule bestens zu sorgen." Kreisrabbiner Elbogen fürchtet, der Vorstand könnte unter der Aegide des letzten Passus dieses §. Maßregeln ergreifen, die die Kräfte der Gemeinde übersteigen. Der Redner schlägt den Zusatz vor: „nach dem Bedürfnisse und den Kräften derGemeinde." Landau findet dieses Mißtrauen gegen den Vorstand nicht gerechtfertigt, da dieser aus der freien Wahl der Gemeinde hervorgehe. Sektionsrath Klingler spricht für den §.; nur möchte er für „Erfordernisse" lieber „Bedürfnisse" gesetzt wissen. §. 64 wird mit diesem Amendement angenommen. — §. 65: „Zu Ende jedes Semesters findet eine öffentliche Prüfung statt, wovon die Kultusgemeinde jedesmal rechtzeitig in Kenntniß zu setzen ist." Hamburger spricht gegen die Semestralprüfungen, weil die Vorbereitung dazu zu viel Zeit absorbire. Landau meint, eine öffentliche Schulprüfung sei mehr als ein bloßer Paradcakt; er stimme für den §. Der Präsident äußert, daß außer den Semestralprüfungen noch Klassenprüfungen gehalten werden können. Rabbiner K o h n bemerkt gegen Hamburger, daß der Zweck der öffentlichen Prüfung ein zweifacher sei: 1) den Lehrer anzuspornen, da das Resultat der Prüfung sein Lohn ist, indem seine Leistungen andurch an den Tag kommen; 2) den Eifer der Kinder zu wecken und ihren Fleiß zu vermehren. Dann dienen die Semestralprüfungcn zugleich auch den betreffenden Eltern als Kontrolle über den Fortschritt ihrer Kinder. Für Beibehaltung des tz. sprechen noch Wessely, Wehli und Kreisrabbiner Pick. Endlich erklärt sich Sektionsrath Klingler im Prinzip mit §. 65 einverstanden; doch rücksichtlich der Lehr- und Lernfreiheit solle der §. dahin modisizirt werden: „An jeder Religionsschule sind öffentliche Prüfungen, am zweckmäßigsten semestralw ei sc, abzuhalten. Angenommen. Es entspann sich nun eine Debatte über die Frage, welche Unterrichtsgegenstände für obligat betrachtet werden sollen und demgemäß bei der Prüfung Vorkommen müssen; namentlich wird heftig darüber gestritten, ob Hebräisch zu den obligaten Gegenständen gehören solle. Rapaport spricht sehr warm dafür; er wird vielfach unterstützt. Dagegen sprechen hauptsächlich Wessely, die Rabbiner Elbogen undKohn. Landau sucht zu vermitteln; er formulirt folgenden Zusatz zu §. 61: „Sämmtliche Gegenstände sind für die Jugend männlichen Geschlechts obligat, mit Ausnahme der Kenntniß der liturgischen Gebräuche. Für Mädchen jedoch sind die Bibel in der Ursprache und die Anfangsgründe im Hebräischen nicht obligat." Angenommen. — §. 66: „Die Bemessung und Ein-

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