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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1851-04-28 · Heft 18 (28.4.1851) · p. Seite 206

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
15 (1851)
Issue
Heft 18 (28.4.1851)
Date
1851-04-28
Page
Seite 206 (sequence 2)
Language
German
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206 Kapitol erscheinen, öffentlich dem Scheinsenate von Rem knieend ihre Huldigungen und Gaben darzubringen, um mit einem Fußtritte entlassen zu werden; jährlich wurden sie Ln eine Kirche getrieben, wo sie die bittersten Schmähungen auf ihre Religion anhören mußten, freilich ohne bekehrt zu werden. Aber noch jetzt sind sie eingeschlossen in das enge, winklige, tief gelegene, den Ueberschwemmungen der gelben Tiber ausgesetzte Ghetto, aber ausgeschlossen von allen Berührungen mit der bürgerlichen Gesellschaft; noch jetzt auf die niedrigsten Gewerbe beschrankt; noch jetzt einer Masse besonderer Abgaben und besonderer Gesetze unterworfen; noch jetzt verachtet und geschmäht von Allen, und der schmutzigste, faulste, bettelhafteste Römer dünkt sich erhaben über jedweden Sohn Juda's; noch jetzt wo sie sich blicken lassen Schmähungen und höhnischen Mißhandlungen ausgesetzt, und gezwungen, vor Allen sich zu beugen und zurückzuweicken. Fürwahr, es ist nicht ihre Schuld; denn wo sich in den verflossenen Jahren die Gelegenheit darbot, zeigten sie sich befähigt und bereit zu allen Opfern des Bluts und Guts für die allgemeine Sache; freudig wollten sie in die Civica treten, obgleich man ihre Jünglinge höhnisch zurückwies, gern brachten sie große Summen dem Vaterlande dar, wohl wissend, daß man es ihnen nicht Dank wußte; und so sind sie denn mit der Rückkehr der alten Verhältnisse zurückgekehrt in ihre alten Verhältnisse des Drucks und der Ausschließung,, außer den allgemeinen Uebeln noch die Uebel tragend, die ihnen eine lange alte Zeit aufgebürdet, und die neue Zeit nur um so fühlbarer gemacht hat- Wir wenden uns ab, wir durcheilen die schöne Halbinsel der Appeninen, wir steigen über die Alpen, wir gehen nach Paris. O, diese Seinestadt sah in früheren Zeiten nicht minder harte Verfolgungen der Juden; wiederholt wurden sie vertrieben, zugelassen und wieder vertrieben; und dann kamen Jahrhunderte, wo kein Fuß eines Juden die Straßen der riesenhaft wachsenden Stadt betrat. Merkwürdig, in den ersten Jahren der französischen Revolution wohnten nur ein Paar Juden Ln Paris, und jetzt, man schätzt die Zahl derselben über 12,000, so jung die Gemeinde, und doch so ungeheuer angeschwollen. Und nun durchwandre die Stadt, und frage in allen ihren Instituten an; seit drei Jahren bereits der dritte Jude Minister (Crörnieux, Goudcheaux, Fould); im Institut ein Jude (Franck); im Konsecvatoire de Musique ein Jude (Hatövy); in den Gerichtshöfen Juden als Staatsanwälte, Richter und Sachwalter; im Heere Juden Ln allen Graden; Ln der Presse, auf den Lehrstühlen, in Handel, Fabrik und allen technischen Gewerben und Künsten Juden; der Staat besoldet ihre geistlichen Beamten; der Staat baut an ihren Synagogen; der Staat zahlt zu ihren Schulen; wo es irgend ein öffentliches Institut betrifft, wird ihrem Kultus als gleichberechtigt seine Vertretung eingeraumt. Mag immerhin hie und da der Versuch gemacht werden, einem alten fanatischen Gelüste einmal zu fröhnen, wie bald wird ec vereitelt. ... Rom und Paris, welche Verschiedenheit! Gehören sie wirklich Einer Zeit, Einem Welttheile Beide an? Wer es nicht wüßte, sollte es kaum glauben! Aber auch andere Parallelen zeigen, daß es möglich ist. Wenden wir uns zu anderen Punkten. lFortsetzung folgt.) Zeituirgsnaehrichten. Deutschland. Aus dem Magdeburgifchen, im April. (Privatmitth.) Mit der Ertheilung und Erlangung von Aemtern für die Juden wird es allerdings noch eine Zeit hinhaben, bevor die Praxis der Theorie nachhinkt. Einen eigenthümlichen Fall will ich aber hier mittheilen. Bor 8 Jahren (1843) erkaufte ein Jude ein Lehnschulzengut in einem Dorfe, auf welchem also die Verpflichtung hastet, daß der jedesmalige Besitzer die unentgeldliche Verwaltung des Schulzenamtes auszuüben hat, oder im Behindcrungs- oder Nichtqualisikationsfalle gehalten ist, die Kosten der Stellvertretung zu tragen. Der Käufer konnte als Jude das Schulzenamt nach damaligen Gesetzen nicht ausüben und bezahlte einen Stellvertreter, was ihn aber auch wenig betraf, da er nicht im Dorfe wohnte. Jetzt aber ist er dahin gezogen, und will nun das Schulzenamt übernehmen. Er meldet dies dem königl. Landrathe; allein dieser weist ihn zurück, und auf wiederholtes Andringen läßt er sich dahin aus: „daß mit dem Schulzenamt eine polizeiliche Gewalt verbunden ist, zu solchen Aemtern aber nach dem durch die neueren Gesetze nicht aufgehobenen tz. 2 des Gesetzes vom 23. Juli 1847 über die Verhältnisse der Juden ein Jude nicht zugelassen werden kann." „Sollten Sie etwa diese Bestimmung," fährt der Landrath fort,

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