Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 15 (1851)
- Issue
- Heft 16 (14.4.1851)
- Date
- 1851-04-14
- Page
- Seite 192 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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192 ‘pfcb 1*« vorgefallen ist. Die von den Stufen des Tabernakels Hinabgemaßregelten wendeten sich ungej säumt an die Staatsanwaltschaft, Beschwerde führend ob der Insulte, die ihnen wiederfahren. Der Staatsanwalt aber, welcher die Sache genauer untersuchte, fand in derselben keinen Grund zur Anklage gegen den Diener der Justiz, wol aber mehr als einen zur Anklage gegen den Gemeindevorstand Herrn P., als denjenigen, durch welchen allein die Störung des Gottesdienstes veranlaßt worden war. Bei dieser Gelegenheit geschah es nun, daß Herr Rabbiner Dr. G. aufgefordert wurde, sich gutachtlich darüber zu äußern, ob das 710s zum wesentlichen Gottesdienste gehöre oder nicht? Und als Herr Rabbinervr. G. auf diese Frage bejahend geantwortet hatte, that der Staatsanwalt was seine Pflicht war und erhob die Anklage wegen „veranlaßter Störung des öffentlichen Gottesdienstes". Am 9. Januar d. I. kam dieser Gegenstand (wie bereits in No. 6 dieser Zeitung anderweitig berichtet worden) bei dem Kreisgerichte zu G. zur öffentlichen Verhandlung. Das in der That Kitzliche, was in dieser Sache liegt, hatte nicht verfehlt, eine große Zuschauermenge herbeizulocken, und das Proszenium des Gerichtssaales war an dem genannten Tage gedrängt voll. Unter den Zeugen waren auch der Rabbiner Dr. G., der Kantor W. und der Schächter M. vorgeladen. Der Vorstand P. erscheint auf der Anklagebank, die Anklage wird vorgetragen, die Zeugenschaft vernommen, die Bertheidigung ebenfalls gehört — der Gerichtshof zieht sich zurück — das Publikum harrt in Spannung — die Richter erscheinen wieder, und der Präsident verkündigt das Erkenntniß, welches den Angeklagten wegen „veranlaßter Störung des öffentlichen Gottesdienstes" zu mehrwöchentlicher Freiheitsstrafen verurtheilt. Das Schauspiel ist zu Ende, das Publikum geht heim und macht Reflexionen über das, was es gehört und gesehen.-Wahrlich! eine gute Lehre für alle diejenigen, welche dem Rade des Zeitgeistes hemmend in den Weg treten wollen. Aber wird in G. diese Lehre beachtet? Nichts weniger als das. Nehmen die Parteistreitigkelten ein Ende? Denkt man daran, sich auszusöhnen mit dem gekrankten Fortschritte? Keinesweges. Im Gegentheil, der Kampf der Parteien wird darob noch heftiger, die gegenseitige Erbitterung immer größer, das Edlere und Beffere wird verhöhnt, der Fortschritt mit Füßen getreten, seine Träger müssen Schimpf und Schmach erleiden, und — wer weiß wie lange dieser arge Zustand noch dauern wird, wer weiß, wann der Vorhang einmal fallen wird vor diesem traurigen Drama und wir werden sagen können: „Der Parteienstceit in der Gemeinde zu G. hat das Zeitliche gesegnet — eö ist Frieden! Anzeigen In demselben werden Annoncen aller Art gegen l1/* Ngr. (1 gGr.) Gebühren für die gespaltene Zeile aus PetitschrifL oder deren Raum so wie literarische, merkantile u. a. Beilagen ausgenommen. Oie Vertagshandlung. Für die hiesige jüdische Gemeinde wird zur sofortigen Anstellung ein unverheiratheter Vorbeter gesucht, der auch im Stande ist selbstständig einen Chor einzuüben und zu leiten. Befähigte Personen, welche auf diese Stelle reflektiren, werden ersucht ihre desfallsigen Atteste ber uns ungesäumt franko einzureichen, um die näheren Bedingungen zu erfahren. Landsberg a. d. Warthe, den 25. Marz 1851. Der Vorstand. Zum ersten Mai c. wünsche ich einen Lehrer zu engagiren, der 10 Kinder in Religion, den Elementen, Französisch und Englisch unterrichte. Bei freier Station gebe ich 100 — 120 Thlr. Pr. Krt. Bewerber bitte ich ihre Fähigkeitsatteste unverweilt an den Landesrabbinec Herrn Dr. Einhorn in Schwerin (Mecklenburg) einzusenden. Malchow, 4. April 1851. E. S. Jacobson. Für eine Manufaktur- und Wollenwaarenhandlung en detail in Kuxhaven, im Hamburger Amte Ritzebüttel, wird ein Sohn rechtlicher Eltern als Lehrling gesucht. Reflekticende wollen sich gefälligst franko wenden an H. Freudenburg daselbst. Ein junges, gebildetes Mädchen jüdischen Glaubens, im Haushalte wie in allen weiblichen Arbeiten sehr erfahren und auch im Laden als Verkäuferin tüchtig, sucht auf Johanni e. eine angemessene Stelle. Es wird mehr auf gute Behandlung als hohen Gehalt gesehen und ertheilt nähere Auskunft auf frankirte Briefe L. Gutkind in Braunschweig. Druck von I. B. Hirschfeld in Leipzig.