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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1851-02-03 · Heft 6 (3.2.1851) · p. Seite 62

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
15 (1851)
Issue
Heft 6 (3.2.1851)
Date
1851-02-03
Page
Seite 62 (sequence 2)
Language
German
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62 Ist ja auch darum bei den königl. Regierungen, wo es sich um Kultus- und Schulangelegenheiten handelt, jede der beiden christlichen Konfessionen besonders vertreten, damit das Interesse derselben gleich bewahrt werde. Allerdings wäre es zu wünschen, daß auch unsere Kultus- und Schulangelegenheiten durch einen jüdischen Schulmann und Geistlichen vertreten würden, was um so ausführbarer wäre, als in der Regel an jedem Regierungssitze auch ein Rabbiner sich befindet und wo dies der Fall nicht ist, sehr leicht und einfach bewerkstelligt werden könnte; so lange aber diese Einrichtung noch ein frommer Wunsch blos ist, sollten es sich wenigstens die Rabbiner, und in Ermangelung eines Solchen, die Gemeindevorsteher am Regierungssitze zur Aufgabe machen, über das Interesse des jüdischen Schul- und Kultuswesens des ganzen Regierungsbezirks zu wachen und wo es Noch thut bei den Regierungen wenigstens Fürsprache zu thun, was in vielen Fällen den Behörden gewiß willkommen sein müßte und würde. Einen Beweis für diese Behauptung liefert die am Schluffe beigefügte Zuschrift der königl. Regierung zu Trier an den wacker», für das Judenthum und seine Interessen wahrhaft begeisterten Oberrabbiner Herrn Kahn, der schon oft kund gethan, daß eine ernstliche Verwendung bei den Behörden niemals fruchtlos bleibt, insofern die Anträge und Forderungen gerecht und billig sind. Dieser würdige Geistliche wacht stets über das Interesse seines Sprengels, und wenn auch im Stillen, so hat er doch schon in vieler Beziehung Erfreuliches sowol für den Kultus als die Schule veranstaltet resp. bei den Behörden erwirkt. Allerdings sicht es auch in Bezug der Schule, besonders was die Stellung der Lehrer betrifft, auch in unserm Regierungsbezirk meistentheils noch sehr übel aus. Aus der folgenden Zuschrift der königl. Regierung ist nämlich ersichtlich, daß die meisten der in unserm Regierungsbezirke bestehenden jüdischen Schulen zu den Privatschulen gezählt werden, und wie es mit den Lehrern an solchen bestellt ist, das weiß Jeder. Aber wer trägt die Schuld daran? Die Gemeinden, die sich noch immer von dem alten Schlendrian, ihre Lehrer zu dingen, nicht losreißen können. Wahrend es der kleinsten christlichen Gemeinde nicht in den Sinn kömmt, eine Privatschule zu gründen, weigert sich noch immer die größte jüdische Gemeinde, ihre Schule als eine öffentliche erklären und ihre Lehrer von der Regierung ernennen zu lassen, um nur das Heft in der Hand zu behalten. Sie entbehrt lieber alle Vortheil«, die ihr gleich den übrigen Konfessionen für ihre Schulen zufließen müßten und würden, wenn dieselben als öffentliche beständen, um nur den Lehrer in Abhängigkeit von sich zu behalten. Die bestehenden Gesetze in dieser Beziehung enthalten, so viel mir bekannt, keine Ausnahme für uns. Vielmehr giebt es in unserm Regierungsbezirk einige öffentliche israelitische Schulen, die bereits schon, keineswegs zum Nachtheil und nur zum Vortheil der betreffenden jüdischen Gemeinden, über 25 Jahre bestehen, indem sie sich seit ihrem Bestehen sowol von Seiten des Staates als auch der Kommunen derselben Vortheile, wie die der übrigen Konfessionen zu erfreuen haben. Das neue Schulgesetz möge ausfallen wie es wolle, diese Schulen werden in ihrer Eigenschaft bestehen bleiben und erhalten werden und ihre Lehrer werden verfassungsmäßig alle die Rechte der öffentlichen Lehrer genießen. Hingegen werden die jüdischen Gemeinden, die bisher an ihren Privatschulen festhielten, dies schwer zu bereuen haben, indem voraussichtlich das neue Unterrichtsgesetz eine Norm der Schülerzahl festsetzen wird, die erforderlich sein wird, wenn eine Konfessionsgemeinde eine besondere öffentliche Schule gründen will. Es werden demnach viele jüdische Gemeinden, die das Minimum der Schülerzahl nicht ausbringen, zu den Gehältern der christlichen Lehrer beitragen und außerdem noch einen besondern jüdischen Lehrer besolden müssen, wenn sie ihre Privatschulen forterhalten wollen. Die mehrerwähnte Zuschrift der königl. Regierung an den Herrn Oberrabbiner Kahn auf dessen Verwendung bei derselben um Unterstützung für mehrere jüdische Lehrer seines Sprengels lautet wie folgt: „Trier, dm 22. Dezember 1850. B. m. dem Herrn Referenten mit der Erwiderung remittirt, daß die genannten Lehrer, weil sie blos Privatlchrer sind, einen rechtlichen Anspruch auf die Unterstützungsfonds nicht haben, wir aber auch israelitische Privatlehrer, wo es das Bedürfniß dringend erforderlich gemacht, aus Billigkeitsrücksichten mit Unterstützungen bedacht haben, und dieses auch ferner thun werden. Daher werden wir auch in Erwägung ziehen, ob es die Mittel erlauben, daß einem oder dem andern der drei gering dotirtenresp. in mißlichen Verhältnissen lebenden Lehrer N. rc. rc. eine Unterstützung bewilligt werden kann. Königl. Regierung.

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