Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 14 (1850)
- Issue
- Heft 35 (26.8.1850)
- Date
- 1850-08-26
- Page
- Seite 495 (sequence 15)
- Language
- German
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495 sich drei TheLle des Gehirns in den ganzen Körper, auf diese und jene Seite. So umgeben sie ihn von allen Seiten und verbreiten sich nach allen seinen Theilen." Wie deutlich sind hier nicht in dieser Darstellung sowol die drei Hauptorgane bezeichnet, aus denen die Schadelhöhle und die vorzüglichsten Haute des Gehirns bestehen, als auch die 32 Nervenpaare, welche von denselben in symmetrischer Ordnung ausgehen, um dem gesammten animalischen Organismus Leben und Empfindung mitzutheilen. Auch wird schon im Talmud (Tr. Ehulin) von den Fehlern des Gehirns, so wie des Rückenmarks, — auf welche wir später in den Abschnitten von der Medizin und der Anatomie noch ausführlich zurückkommen, — mit vieler Umsicht gehandelt. Deshalb wurde zu dieser Zeit auch die medizinische Praxis der Israeliten mehr als je gefördert, und selbst die frommsten und gelehrtesten Talmudisten nahmen keinen Anstand, sich als praktische Aerzte auszuzeichen; und wenn hier und da zuweilen auch noch ein Skrupel gegen diese Praxis auftauchte, so wußte man ihn, selbst aus biblisch-talmudischem Standpunkte gründlich zu beseitigen. So wird z. B. der im Talmud Tr. Berachot von Rab ausgestellte Grundsatz m«B*ib VN8 *^2 biö pn ,n?aa •jnawYi.... «btt „Es komme von Rechtswegen nur Gott allein, keineswegs aber dem Menschen zu, Krankheiten zu heilen", — von Abbaji völlig bekämpft; indem derselbe Ersterem daselbst die maßgebende Autorität des N2n ba*»«' entgegenstellt, wo es heißt: «dt «D'-n masnb &£>*nb mizn ‘jrr’3iö „Ec soll ihn heilen lassen" (2. B. Mos. 21, 19.), daraus wird entnommen, daß dem Arzte die Heilung der Krankheiten rechtmäßig erlaubt ist. (Tr. Berachot 60 a. Baba-kamma 85 a.) — Auch heißt es (ibid. 45): ppb 2^82"! fcpoa!rP2 brb 82'82 „Wer nur irgend einen Schmerz fühlt, mag zum Arzte gehen." — Ferner erlaubt der Talmud sogar auch solche Heilmittel zu gebrauchen, die der Schöpfung. Von dem Urpunkte an bis zur letzten aller Stufen bildet stets Eines die Hülle des Andern." Hier wie dort bei der Allegorie des menschlichen Hauptes ist also ohne Zweifel nichts Anderes, als die Manifestation Gottes (NdiwttPN rmpi oder Pro der Kabbalisten) symbolisirt. So wie hier der geistige Kern durch die Umgebung der harten und dünnen Nußschale symbolistrt wird (bis *stD f. 31 erklärt diese hier angeführte SoharsteUe wörtlich durch P2 nwp rp'n), so auch dort das Gehirn durch eine harte und dünne Haut. selbst von Heiden mit Erfolg ausgeübt worden sind, indem. es heißt: 12 i2i b2 'tdh bitt» „Alles, welches als Heilmittel dient, darf ungeachtet seines etwaigen heidnischen Gebrauches, in der Präzis angewandt werden. (Bergl. Tr. Sabbat 67 a. Chlllin 77 b.) — Anzeiger. Sr« demselben werden Annoncen aller Art gegen l1/* Ngr. (1 gGr.) Geboren für die gespaltene Seile aus Petitschrift oder deren Raum so rvrie literarische, merkantile u. a. Beilagen ausgenommen. Die Vertagshandtung. Die hiesige jüdische Gemeinde braucht zu kommende Ostnil einen Vorbeter, der zugleich das Amt als Schächter «rid Lehrer versehen kann. Derselbe erhalt an fixem Gel^lt 100 Thlr., freie Wohnung und circa 50 Thlr. bringt die nsrrnö ein. Reflektirende wollen sich in portofreien Briefen wenden an den Vorsteher der israelitischen Gemeinde zu Sanbekleben. A. Frank. Bis zum nächsten Michaelis ist in der israelitischen Gemeinde zu Penzlin (Mecklenburg-Schwerin) die mit freie« Station und einer fixen Besoldung von 115 Thlr. Koii«. verbundene Stelle eines Religionslehrers, Vorsängers und Schächters zu besetzen. Hieraus Reflektirende wollen ihre Zeugnisse ungesäumt portofrei einsenden an den Landesrabbiner Dr. Einhorn. Schwerin, 9. August 1850. Mit dem 1. Oktober d. I. wird die Vorsänger- und Schochterstelle bei der hiesigen israelitischen Gemeinde besetzt. Die Bezüge berechnen sich jährlich auf einen Geldwerth von 350 Fl. Befähigte Bewerber haben ihre mit Zeuzniffen belegten Gesuche längstens bis zum 20. September a. c. bei der unterfertigten Kultusverwaltung portofrei einzureichen. Diejenigen Bewerber, deren Zeugnisse der Gemeinde Zusagen, werden sodann persönlich vor^laden, und ihnen die nähern Bedingnisse bekannt genicicht. Feuchtwangen in Mlttelfranken (K. Baiern), den 11. August 1850. Die israelitische Kultusverwaltnng. Meier I. Holzinger, Vorstand. ey Ein jüdischer Lehrer sucht eine Stelle. Adresse ist bei der Redaktion d. Bkrttes zu erfragen.