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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1850-08-19 · Heft 34 (19.8.1850) · p. Seite 468

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
14 (1850)
Issue
Heft 34 (19.8.1850)
Date
1850-08-19
Page
Seite 468 (sequence 4)
Language
German
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468 einigen Paragraphen ist ein vorläufiges Statut entworfen, das zur ersten Grundlage dienen kann. Ihr wisset, hat der Wind erst einen kleinen Ballen Schnee zum Fallen gebracht, so wächst er bald zur Lauwine. Die Hauptschwierigkeit ist immer, ich möchte sagen, der erste Flocken. Noch einmal: die Konstellation ist günstig — möchtet Ihr sie nicht vorübergehen lassen. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Hamburg, im Juli. (Privatmitth.) Nach langer Zeit muß ich doch wol einmal wieder einen Bericht abstatten, der freilich im Wesentlichen darin besteht, daß Nichts zu berichten ist; doch nicht verfehlen darf ich hinzuzufügen, daß die Zeit nah ist, wo Vieles zu berichten sein dürfte. Bekanntlich sind bei der vor 15 Monaten erfolgten bürgerlichen Gleichstellung der Israeliten nicht nur die Kommunal-, sondern auch die privatrechtlichen Verhältnisse der Juden, Erb- und Ehesachen, provisorisch beim Alten geblieben und so ist auch die Basis unsers Kultus- und Finanzwesens: der einheitliche Gemeindeverband noch unberührt. Dem steht nun eine Aenderung bevor und so wie es dem Juden hier nicht mehr freigestellt bleiben kann, nach Belieben bei Eröffnung seines Gewerbes Bürger zu werden oder nicht, ebenso kann man auch nicht länger den Juden, die von jeher alle öffentlichen Lasten mitgctragen haben, noch die besondere Last ihrer eigenen Armen aufladen. Es ist freilich in der letzten Zeit Mehreres vorgefallcn, was den Freidenkenden das fernere Zusammenhalten nicht wenig verleiden möchte: ein Ehehinderniß wegen der Cohenschaft, ein anderes wegen mangelnder Chaliza, dann eine heimliche Ehescheidung, wieder ein Mamser-Zweifel, Alles von den widerwärtigsten Umständen begleitet. Dazu kommt, daß nach aller Wahrscheinlichkeit die allgemeine Einführung der Zivilehe nicht bevorsteht und es also wegen giltiger jüdischer Kopulationen hier zweierlei Schulchan Aruchs geben wird. Gegenwärtig ist hier ein „provisorisches Gesetz wegen der Ehe zwischen Juden und Christen" in legislatorischer Arbeit. Für diese Ehen soll allerdings ausnahmsweise Zivilehe stattfinden, die Eltern haben eine Erklärung über die religiöse Erziehung der Kinder abzugeben, die sie jederzeit gemeinschaftlich wieder abändern können, die aber bei eingetretener Vormundschaft Richtschnur bleiben muß. Der Gesetzgeber geht also davon aus, daß jeder Mensch hier entweder Jude oder Christ sein müsse, tertium non datur. Noch einige Schwierigkeiten bleiben noch, nämlich die Beerdigung christlicher Gatten jüdischer Gemeindegliedrr und die Eintragung von als Juden erklärten Kindern christlicher Mütter in die jüdischen Geburtsregister. Wegen Ersterer wird es — und das haben die um ihr Gutachten angegangenen Gemeindevorsteher auch angemerkt — nicht nöthig sein, eine Bestimmung in das Gesetz zu bringen, denn bei eintretenden Fällen wird guter Wille noch Rath schaffen und eine Gemeinde zwingen, wider ihren Willen Genossen anderer Religionen aus ihrem Friedhof zu beerdigen, das fällt wol Niemanden ein. Anders ist es aber wegen des Geburtsregisters. Der Entwurf verlangt da von den christlichen Kindern eine positiv kirchliche Handlung, die Taufe, für die im Judenthum verbleibenden Kinder soll aber die bloße elterliche Erklärung genügen, ohne daß die jüdischen Ritualien gefordert werden. Unerläßlich als Solche werden allgemein betrachtet, die jüdische Taufe für beide Geschlechter und die Beschneidung für Knaben, nämlich bei Kindern einer nichtjüdischen Mutter, nachdem der Satz, daß Kinder jüdischer Mütter nicht erst durch die Beschneidung Juden werden, nicht mehr bestritten wird. Dieser Satz scheint allerdings schief gestellt zu sein und wird vcrmuthlich bei der Schlußabfassung seine Korrektur finden. Mittlerweile große Bewegung unter den Juden. Eine Supplik mit 800 Unterschriften gegen diese Bestimmung, eine andere mit 200 Unterschriften dafür, eine dritte gegen die Verwaltung der Kultusverhältnisse überhaupt sind bisher bereits von Stapel gelaufen, und möglicherweise kann die Folge eine raschere Zersetzung unserer Gemeinde sein als sonst unausbleiblich erfolgt wäre. Gegen das Prinzip der gemischten Ehe, insofern sie keine jüdisch-kirchliche Geltung beanspruchen, ist jedoch Niemand aufgetreten. Vor einigen Wochen hat der gewesene Rabbiner von Kollin in Böhmen, vr. Jllowy, auf seiner Durchreise nach England mit vielem Beifall im hiesigen Tempel über einen Text aus Abot gepredigt. Unsere hiesigen Orthodoxen können nicht begreifen, wie nur ein der altgläubigen Meinung angehörender Rabbiner

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