Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 14 (1850)
- Issue
- Heft 26 (24.6.1850)
- Date
- 1850-06-24
- Page
- Seite 355 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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355 und 120 der in Berlin erscheinenden Neuen Prmß. Zeitung enthalten zwei Artikel, und zwar 1) die No. 119 in dem Berliner Zuschauer, auf der 3ten Kolumne der 2ten Seite, anfangend mit den Worten: „Die Constitutionelle Zeitung" 2) die No. 120, im Hauptblatt auf der 2ten Seite, mit der Ueberschrift: „Wo sind die Hauptträger", auf welche wir wegen ihres offenbar strafgesetzwidrigen Inhalts die Aufmerksamkeit Einer rc. Staatsanwaltschaft hinzulenken uns veranlaßt finden. Im ersten der genannten Artikel wird mit Beziehung auf die angebliche Thatigkeit einzelner Individuen jüdischen Glaubens in der Presse die allgemeine Bemerkung ausgesprochen: „Wir wissen aber auch was das ^eigentliche" Volk unter Judenemanzipation versteht, wir wiffen gegen wen der Haß der Handwerker und Arbeiter hauptsächlich und mit Recht gerichtet ist, und wir werden ferner keinen Anstand nehmen, dieser Erkenntniß ohne Sentimentalität Folge zu geben." In dem zweiten Aufsatze werden die Juden insgesammt, oder doch nur mit Ausnahme der sogenannten frommen und rechtgläubigen Personen, als Menschen dargestellt, welche die Stellung, die sie durch Untreue und Abfall verscherzt, durch Hochverrath und Gotteslästerung wieder ertrotzen wollen; es wird behauptet, daß die Leiter der gottlosen und hochverräterischen Presse mindestens zu zwei Dritteln aus den Reihen des „jüdischen Volkes" hervorgegangen sind, und gegenüber diesem Verhältnisse wird eine Judenverfolgung, dergleichen die Welt noch nimmer erlebt, als „gerechte Nothwehr der christlichen Völker" und „gerechtes Gericht Gottes" hingestellt. Zum Schlüsse heißt es „daß es nur eines Fingerzeiges bedarf, um den Haß und die Rache des Proletariats oder des eigentlichen Volks gegen diejenigen zu lenken, welche von jeher in den Traditionen der christlichen Völker bald mit Recht bald mit Unrecht als diejenigen gegolten haben, welche sich füllen mit dem Schweiß und den Thranen der bedürftigen Christen." Es liegt diesen beiden Artikeln zunächst das Bestreben ganz unverkennbar zu Grunde, die Bekenner des jüdischen Glaubens als Solche in der öffentlichen Meinung als Haupturheber aller verbrecherischen Ausschreitungen der Presse zu brandmarken und sie dem Hasse und der Verachtung, dem sie in den finstersten Zeiten der Barbarei ausgesetzt waren, aufs Neue Preis zu geben. Es wird das angebliche Uebergewicht der Betheiligung jüdischer Individuen an den extremen Bestrebungen der Presse unverkennbar aus der Glaubensrichtung der gegenwärtigen Juden, welche als „Untreue und Abfall", als ein „Leben ohne König, ohne Altar, ohne Vaterland, ohne Treue und ohne einen andern Gott, als das goldne Kalb", charakterisirt wird, hergeleitet, und so gleichsam ein innerer Zusammenhang zwischen den vorgeblichen Verbrechen der Individuen mit den Grundsätzen ihrer Glaubensgenossenschaft angedeutet, und auf diesen erdichteten Zusammenhang die moralische Mitschuld aller an den Thaten Einzelner gegründet. Hierdurch macht sich der Verfasser desjenigen Verbrechens schuldig, welches in §. 19 der Verordnung vom 30. Juni 1849 vorgesehen ist, H er sich über eine im Staate bestehende Religionsgesellschaft und ihre Lehren öffentlich in einer Weise auslaßt, welche dieselbe dem Hasse und der Verachtung aussetzt. Es werden aber auch in beiden Artikeln die Juden alseineKlasse der bürgerlichen Gesellschaft hingestellt, die von jeher, und zum Theil mit Recht der Ausplünderung des „eigentlichen" Volks, des Proletariats beschuldigt worden ist, und die sich von jeher mit dem Schweiße und den Thranen der bedürftigen Christen gefüllt hat, und es wird in dieser Beziehung der Haß und die Rache der Arbeiter und der Handwerker, des Proletariats oder des eigentlichen Volks als vollkommen gerechtfertigt dargestellt, und die vollends zu entflammen es nur eines „Fingerzeigs" bedarf. Die in Rede stehenden Artikel selbst sind aber offenbar schon mehr als ein bloßer Fingerzeig, da sie durch die unverhohlnen Anschuldigungen und Verdächtigungen die Gemüther der Besitzlosen gegen die Juden als angeblich besitzende Klasse aufreizen und erbittern müssen. In dieser Beziehung verstoßen die genannten Artikel auch gegen den §.17 der erwähnten Verordnung, indem sie den öffentlichen Frieden dadurch zu stören versuchen, daß sie die Angehörigen des Staats zum Hasse oder zur Verachtung gegen einander öffentlich anreizen. Wir als die Vertreter einer der größten israelitischen Gemeinden in Preußen, halten es für unsre Pflicht den Schutz der Gesetze gegen diese strafbaren Angriffe auf die Ehre und den Frieden der jüdischen Glaubensgesellschast und ihrer Angehörigen anzurufen, und wir haben zu der vaterländischen Rechtspflege das Vertrauen, daß sie das Ansehen und die ganze Strenge des Gesetzes gegen die wiederholten Ausschreitungen eines Organs, welches unter dem Vorgeben die Stütze der gesellschaftlichen Ordnung zu sein, die Grundlagen derselben wissentlich und