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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1850-05-06 · Heft 19 (6.5.1850) · p. Seite 263

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
14 (1850)
Issue
Heft 19 (6.5.1850)
Date
1850-05-06
Page
Seite 263 (sequence 15)
Language
German
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263 wandern kannst, bis dahin übe des Guten, was Du zu thun vermagst, und wenn Du auch Manches zu übertreten genöthigt sein solltest, so darf Dir doch auch das Kleinste nicht als unbedeutend erscheinen, denn jedes Gebot hat seinen selbstständigen Werth. „Der Entschluß, den ich mir, Freunden und Unfragenden empfehle, ist demnach, diese Gegenden zu verlassen und sich nach einem Orte zu wenden, wo man seine Religion ohne Verfolgung beobachten kann, keine Rücksicht auf Gefahren, auf Haus und Kinder darf von der Ausführung dieses Entschlusses abhalten; die göttliche Lehre steht dem Einsichtigen höher denn alle Zufälligkeiten, diese vergehn und jene besteht." Selbst bei zwei Gegenden, die Beide von Juden bewohnt werden, deren eine aber frömmere und wohlgesittetere Einwohner einschließt als die andere, ist es Pflicht, diese zu verlassen und jene aufzusuchen, wie viel mehr wenn eine Gefährdung der Glaubensfreiheit von Nichtjuden verhängt wird. Ist jedoch gar die Verfolgung der Art, daß die Dränger verlangen, ihre Gebräuche nachzumachen, dann ziehe man alsbald weg, verlasse allen Besitz und wandere Tag und Nacht nach einem freien Orte; ist ja die Welt groß und weit! Die Entschuldigung mit der Rücksicht auf Haus und Kinder kann nicht genügen; wer am Orte des Religionszwanges bleibt, wird fast ein muthwilliger Religionsverächter. Da bereden sich Einige, sie harrten aus, bis der Messias nach dem Magreb komme, mit diesem wollten sie dann nach Jerusalem ziehen. Eitle Vorspiegelungen! Wann der Messias kommen werde, sei nicht bestimmt, von seinem Erscheinen hange die Verpflichtung zur Erfüllung der Gebote nicht ab, die Pflicht bleibe immer, lasse uns Gott dann den Messias erschauen, so sei dies gar gut, geschehe es nicht, nun so sei der Lohn des Guten doch immer sicher. Ein Dahingehenlassen, bis der Messias erscheinen werde, ist Verachtung der Vernunft und des Glaubens. Fünftens habe man sich selbst, so lange man unter dem Zwange leben müsse, als einen Religionsverächter zu betrachten, dennoch müsse man aber in der Hoffnung leben, daß jedes Gute, welches man in solchem Zustande übe, doch seinen Lohn bei Gott finde, ja seinen doppelten, da es unter Gefahren und wahrlich nicht um der Anerkennung bei den Menschen willen geübt werde. Darum lasse man sich aber nicht im Entschlüsse der Auswanderung wankend machen, sei aber nachsichtig gegen Gesetzesübertreter und suche sie in Freundlichkeit der Pflichterfüllung zuzuführen/' (Schluß folgt.) Kuriosum. Die Geschichte der Juden. Streit zwischen einem Sergeanten und einem Korporal. Unter diesem Titel erzählt der „Droit" vom 21. März eine sehr sonderbare Begebenheit, wie folgt: Zu Orleans in der Jnfanteriekaserne entstand zwischen einem Korporal und einem Sergeanten vom 27. Linienregiment ein Streit die Geschichte der Juden betreffend. Der Korporal Mendez, jüdischer Religion, vertheidigte sehr lebhaft den Glauben seiner Väter. Der Unteroffizier Fongy, im Alter von fünfundfünszig Jahren, mit dem Kreuze der Ehrenlegion geschmückt und das Orakel der Kompagnie, bot dem jungen Korporal die Spitze und zog gewisse Gebräuche des jüdischen Volkes ins Lächerliche. Leset die Geschichte, sagte ec zu seinen Untergebenen, und Ihr werdet sehen, daß ich Recht habe so zu sprechen. — Die Geschichte, erwiderte der Korporal Mendez, kennet Ihr denn die, Ihr seid ein viel zu großer Esel dazu! Bei dieser Anrede wurde der Unteroffizier Fongy wüthend gegen den Korporal und drohete ihm, ihn aus der Gesellschaft zu verweisen, indem er ihn bei den Schultern packte. Der Korporal Mendez wendete sich lebhaft zu seinem Vorgesetzten um, und seine Hand an den Degengriff legend, machte er Miene sich seiner Waffe zu bedienen, als der Sergeant ihm zuvor kam, die Waffe aus der Scheide zog und seinem Gegner einen Hieb versetzte, der ihn ernstlich am Ohr verwundete. Diese Geschichte führte heute den Sergeant Fongy vordas Kriegsgericht, vor den Präsidenten Obristen von Exna, vom 25. Linienregimente. Der Vorerwähnte erschien in Uniform, geschmückt mit drei Treffen und dem Kreuze der Ehrenlegion am Knopflochs seines Oberrocks. Der Präsident: Zu welcher Zeit seid Ihr in Dienst getreten? Der Angeklagte: Im Jahre 1813, mein Obrist, das sind siebenunddreißig Jahre. Die zum Verhör geladenen Zeugen bestätigten die Thatsachen, die dem Säbelhiebe vorangegangen. Man war in der Kaserne, mein Obrist, sagte ein Sergeant vom Regiment, man schwatzte über die Religionen, und hauptsächlich über die Juden. Der Sergeant Fongy sing scherzend an: Es sind noch keine fünfzig Jahre her, daß die Juden noch wie die Schweine (mit Ihrer Erlaubniß) auf allen Vieren gingen.

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