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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1850-04-22 · Heft 17 (22.4.1850) · p. Seite 226

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
14 (1850)
Issue
Heft 17 (22.4.1850)
Date
1850-04-22
Page
Seite 226 (sequence 6)
Language
German
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226 Spaltungen in der Gemeinde Vorschub geleistet und die Wirkungen der Verblendung und des Hasses permanent gemacht zu haben. Wie sein Andenken hier gesegnet wird, kann sich Jedermann denken. Stellt man diese Thatsache mit dem, in der oben genannten Mittheilung, dem Greiffenhagen gespendeten Lobe zusammen, so wird man ein Bild bekommen von dem was der Schreiber desselben „tiefe Sittlichkeit" und „Huldigung des vernünftigen Fortschrittes" nennt, wenn er einer grundsatzlos-orthodoxen Partei seine Kräfte widmet. Schließlich erklären wir nur noch, daß es unser Wille nicht gewesen, den Herrn Greiffenhagen in der öffentlichen Meinung zu verdächtigen, obgleich seine Handlungsweise längst den allgemeinen Unwillen erzeugt hat. Jetzt aber, da er so dringend als Seelsorger empfohlen wird, glaubten wir uns dieses Zeugnisses nicht enthalten zu dürfen, denn — der Wahrheit gebühret vor Allem die Ehre, um so mehr da, wo cs sich vielleicht um das Wohl oder Wehe einer Gemeinde handelt! Mehrere Freunde der Wahrheit. Aus Pommer«, im April. (Privatmitth.) Ehe ich Pommern verlasse, will ich Ihnen noch einmal schreiben, und zwar nicht über Gemeinde- und Schulvcrhältnisse, die jetzt leider trauriger denn je — sondern über die in Stettin obschwebcnde Angelegenheit in Betreff der dortigen „freien christlichen" Gemeinde. Das Faktum selbst wird Ihnen und den geehrten Lesern zwar schon aus den öffentlichen Blättern bekannt sein; aber dennoch dürste wenigstens ein kurzes Referat in der Allgemeinen Zeitung des Judenthums nicht fehlen; ich will nun ein Solches nach der darüber erschienenen Broschüre*) und nach den mir anderweitig gewordenen Nachrichten in Nachstehendem zu liefern suchen. Die freie christliche Gemeinde zu Stettin ersuchte den Vorstand der jüdischen, in einer in einem schönen brüderlichen Tone abgesaßten Adresse, datirt vom 18. Februar, ihr die Synagoge, wenigstens eine Stunde in der Woche, zum Gottesdienst einzuräumen. Auf die durch den Rabbiner Di'. Mei- *) „Die jüdische Synagoge und die freie christliche Gemeinde. Eine Beleuchtung ihrer Verhältnisse zu einander von llr. Meisel, Rabbiner. Stettin, 1850, bei Fr. Nagel. sel darauf veranlaßt Anfrage des Vorstandes der jüdischen Gemeinde, zu welchen Tendenzen, Dogmen u. s. w. sich die frei christliche bekennen, erwiderte dieselbe unterm 12. März, die Grundbedingung ihrer Vereinigung sei das Streben nach eigener religiössittlicher Bildung in naturgemäßer und vernünftiger Unabhängigkeit; ihre Wege: vernünftiges Denken und Prüfen, und die Aneignung der letzten Resultate aller menschlichen Wissenschaft und Erfahrung u. s. w. „Wir schöpfen," heißt es weiter, „die religiöse Wahrheit sowol aus den ehrwürdigen Urkunden des Allerthums, aus der Bibel, als aus den Bekenntnissen aller Konfessionen. Da wir uns jedoch von einer jeden Vormundschaft des Priesterthums für immer losgcsagt haben, so ist es natürlich, daß wir uns zu den herrschenden, positiven evangelischen und katholischen Kirchen in negativer Opposition befinden, u. s. w." Nachdem nun Herr Dr. Meisel in der erwähnten Broschüre den Mitgliedern seiner Gemeinde klar und offen die nachtheiligen Folgen dargelegt, die die Genehmigung des Gesuches der freien Gemeinde haben würde, wurde dasselbe in einer Generalversammlung mit einer, freilich nur geringen, Majorität abgelehnt. In Betreff der Gründe für die Ablehnung des Antrages der freien Gemeinde muß ich den Leser auf die Schrift des Herrn Meisel verweisen; ich kann's mir aber dennoch nicht versagen, hier einige Stellen daraus auszüglich mitzutheilen. „Das Judenthum hält das Anstreben einer religiös-sittlichen Bildung in vernünftiger Unabhängigkeit allein und die Aneignung blos der letzten Resultate aller menschlichen Wissenschaft für unzureichend und gefährlich. Es stellt die Thätigkeit des Geistes, die es überall gut heißt, ja fordert, unter die Oberleitung unfehlbarer Autoritäten, die in ihrem Komplex unter Offenbarung begriffen sind. Gott selbst wird ihm nur durch die Offenbarung ein gewußter; es beargwöhnt das nur durch die Vernunft Gegebene, wenn ihm die Kaution des Gotteswillens fehlt; es desavouirt diejenigen Religionen, deren Ursprung lediglich in der Selbstthätigkeit des Geistes beruht." — Nachdem nun so angedeutet, welche Kluft zwischen dem positivenJudcnthum und der freien Gemeinde und wie die freie Gemeinde sich auch zu dem Judenthum in negativer Opposition befindet, wird auf die Nachtheile und Gefahren hingewiesen, die die Einwilligung herbeiführen könnte. „Ein Theil unserer Gemeinde,"

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