Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 14 (1850)
- Issue
- Heft 16 (15.4.1850)
- Date
- 1850-04-15
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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XIV. Jahrgang, No. 16. Allgemeine Zeitung -cs Zudenthums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Redakteur Dr. Ludwig Philippson, Rabbiner zu Magdeburg. Verlag von Baumgärtners Buchhandlung zu Leipzig. Leipzig, den 15. April 1850. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Montags, und wird jährlich 96 Bogen in Quart inkl. des Titels, Registers u. s. w. umfassen. In Gemäßheit des Zweckes derselben die allgemeinste Verbreitung zu geben, ist der Preis äußerst niedrig: mit 3 Thlr. für den Jahrgang; — r Thlr. 15 Ngr. (1 Thlr. 12 gGr.) für sechs Monate — 22'/r Ngr. (18 gGr.) für das Vierteljahr angesetzt worden. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungs-Expeditionen nehmen Bestellungen an; der Hauptspedition für beide Letztere hat sich die königl. sachs. Zeitungs-Expedition allhier unterzogen. Inhalt. Zeitungsnachrichten: Deutschland: Berlin, Stadtberge, Kassel. Oesterreichisch er Kaiserstaat: Wien, aus Ungarn, Prag. Frankreich: Paris. Rußland: Petersburg. Moldau und Wall ach ei: aus der Moldau. Afrika: aus Marokko. Abhandlungen verschiedenen Inhalts: Die amerikanische Expedition zur Untersuchung des Jordans und des Todten Meeres. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Berlin, 5. April. Unserer Gemeinde droht eine Krise, die jedoch abermals abgewendet werden dürfte, wenigstens zum Theil. In der am 30. v. M. stattgehabten Generalversammlung der Genossenschaft für Reform im Judenthum, wurden folgende Anträge, nachdem eine beantragte Tagesordnung verworfen war, mit einer an Einstimmigkeit grenzenden Majorität zum Beschluß erhoben: 1) „In Erwägung der gegenwärtigen Gemeindeverhältniffe und gestützt auf die betreffenden Bestimmungen der Verfassung, beschließt die Genossenschaft für Reform im Judenthum zu Berlin, eine selbstständige jüdische Gemeinde zu bilden. — Mit dieser Bildung einer selbstständigen Gemeinde scheiden die Mitglieder der Genossenschaft unter Vorbehalt ihrer Rechte aus dem bisherigen Gemeindeverbande aus." 2) „Die Genossenschaft beauftragt die Bevollmächtigten, die zur Ausführung dieses Beschlusses, wie auch insbesondere zur Wahrung der Rechte der Genossenschaftsmitglieder an dem Vermögen und den Humanitätsanstalten der Gemeinde erforderlichen Verhandlungen mit den betreffenden Behörden anzuknüpfen, und v«i diesen Schritten den Vorstand der hiesigen jüdischen Gemeinde in Kenntniß zu setzen." Es käme mit diesem Beschlüsse zur Ausführung, womit mehre der Leiter der Reformgenoffenschast schon seit Jahren umgingen, und es wiederholte sich hier abermals, was schon in viel größerm Maßstabe früher geschehen: daß die Tochter die Mutter in Bedrängniß bringt. Jndeß konnte es vielen der Unparteiischen und Eigennutzlosen auch in der Reformgenoffenschast nicht entgehen, daß ein solcher Beschluß in der jetzigen Zeit der Krise die Reorganisation der Gemeinde höchst gefährden hieße; es entstand daher bereits im Schooße der Reformgenossenschaft selbst eine Spaltung, indem ein Theil diesen Schritt für zu weit gehend und als Solchen erachtet, der sogar eine Auflösung der jüdischen Gemeinde nach sich ziehen könnte. —. Am 31. Marz, Vormittags halb zehn Uhr, fand die Beerdigung des am 28. verstorbenen Geheimen Kommerzienraths Wilhelm Beer statt. Es war eine der umfassendsten Begräbnißfeierlichkeiten, die in den letzten Jahren vorgekommen sind; ein Beweis nach wie vielen Richtungen die Lebensthätigkeit des Dahingeschiedenen sich ausgedehnt und ehrende