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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1850-03-18 · Heft 12 (18.3.1850) · p. Seite 154

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
14 (1850)
Issue
Heft 12 (18.3.1850)
Date
1850-03-18
Page
Seite 154 (sequence 2)
Language
German
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154 Zeitungsnachrichten. Deutschland. Aus Kurh offen, 4. März. (Privatmitth.) Die Stände (f. No. 8) haben entschieden — die israelitischen Lehrer bekommen Nichts! sie waren, sind und werden sein — Stiefkinder. Folgendes ist der Bericht der Kaff. A. Z. über die Sitzung am 1. März. (Bcrathung über das Gesuch mehrerer israelitischer Lehrer des Verwaltungsbezirks Ziegenhain um Gleichstellung mit ihren christlichen Kollegen.) Vier israelitische Lehrer haben sich an die Ständeversammlung mit der Bitte gewendet, sich dafür zu verwenden, daß die Gehaltsverbesserung der kurhessischen Vvlksschullehrer aus Staatsmitteln sich auch auf die öffentlichen israelitischen Lehrer des Landes zu erstrecken habe, und daß dieselben namentlich an den von der Ständeversammlung im Jahre 1849 zur weitern Verbesserung des Diensteinkommens der Bolksschullehrer verwilligten 38,900 Thalern zu partizipiren haben. Der Ausschuß ist nach einer eingeholten Auskunft des Ministeriums des Innern der Ansicht, daß die israelitischen Schulen nicht als Volksschulen im rechtlichen Sinne, vielmehr nur als konfessionelle Unterrichtsanstalten zu betrachten seien, und daß deren Lehrer daher so wenig als die aller anderen Religionsgesellschasten ein Anrecht auf Ergänzung ihres Gehaltes aus der Staatskasse haben. Er beantragt deshalb Zurückweisung des Gesuchs. — Herr Bayrhoffer stellt folgenden Gegenantrag: „In Betracht der nunmehr gesetzlich bestehenden Gleichheit aller Konfessionen in bürgerlicher und politischer Hinsicht, so wie in Betracht, daß es sich hier um vom dem Staate anerkannte vollständige öffentliche Schulen für die Jugend der Israeliten handelt, welche als Solche allerdings ein integrirender Theil des Volksschulwesens sind; in Betracht endlich, daß die allgemeine konfessionslose Volksschule noch nicht verwirklicht ist, und bis dahin wenigstens die Gleichstellung der besonderen Konfessionen hinsichtlich ihrer bereits bestehenden und anerkannten öffentlichen Schulen eintreten muß, — beschließt die Sländeversammlung, der Regierung das Gesuch dahin zu empfehlen, daß die Lehrer der öffentlichen israelitischen Schulen bei der Gehallsoerbesserung der kurhcssischen Volksschullehrer aus den Mitteln der Staatskasse gleichzeitig berücksichtigt werden." Er wisse recht wohl, daß diese Lehrer keinen Rechtsanspruch haben, weil die israelitischen Gemeinden ihre Lehrer selbst zu besolden haben. So lange aber das Prinzip der konfessionellen Gleichheit nicht dahin durchgeführt sei, daß es nur konfessionslose Volksschulen gebe, müsse man wenigstens das Besondere gleich behandeln. — Herr Weinzierl ist derselben Ansicht. So lange die Volksschulen noch einen konfessionellen Charakter haben, würden die«Jsraeliten um so mehr im Nachtheil stehen, als sie ja auch zu den christlichen Schulen beisteuern. Der Staat sei hier ebenso zu Zuschüssen verpflichtet, als er andere öffentliche Anstalten, wie Krankenhäuser k. unterstütze. Er beabsichtigt bei derdemnächstigen Vorlage eines Schulgesetzes einen entsprechenden Antrag, will aber — da unter den gegenwärtigen Verhältnissen diese Vorlage nicht zu erwarten sei, — sich dem Anträge des Herrn Bayrhoffer anschließen. Eventuell beantragt er: „die Regierung zu ersuchen, denjenigen israelitischen Schulen, welche sich als Bedürfniß Herausstellen, eine Unterstützung zu gewähren." — Herr Gräfe ist ebenfalls gegen den Ausschußantrag. Die israelitischen Schulen seien allerdings Volksschulen. Der Begriff der Letzteren stehe juristisch noch nicht fest. Auch die christlichen Gemeinden seien verpflichtet, die Kosten ihrer Schule zu bestreiten, und würden doch vom Staate unterstützt, weil das ganze Verhältniß auf Billigkeit beruhe. Alle Schulen seien nach den bisherigen Verhältnissen Konfessionsschulen, und dieser Charakter derselben sei seither stets begünstigt und festgehalten worden. Es sei unmöglich, die israelitischen Lehrer in ihrem Nothstand zu belassen und ihren Amtsbrüdern nachzusetzen. Wolle man keine israelitischen Schulen, so dürfe man dieses nicht durch Aushungerung ihrer Lehrer zu erreichen suchen. Einzelne Lehrer erhielten jetzt gar keinen Gehalt mehr. Die israelitischen Lehrer ständen ihren Amtsbrüdern völlig gleich; es würden an sie. gleiche Anforderungen bei der Prüfung gemacht, sie würden auf gleiche Weise angestellt und seien denselben Inspektoren unterworfen. Man solle die Eingabe der Regierung zur Berücksichtigung mittheilen und dieselbe ersuchen, mit Rücksicht auf den faktischen Zustand denjenigen israelitischen Schullehrern, deren Schulen mindestens 20 Schüler enthalten, ohne Recht für ihre Nachfolger eine Unterstützung aus dem öffentlichen Fonds zu gewähren. - Herr Hahndorf (Israelit!!!)

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