Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 14 (1850)
- Issue
- Heft 9 (25.2.1850)
- Date
- 1850-02-25
- Page
- Seite 123 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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Anzeiger. In demselben werden Annoncen aller Art gegen l1/* Ngr. (1 gGr.) Gebühren für die gespaltene Zeile aus Petitschrift oder deren Raum so wie literarische, merkantile u. a. Beilagen ausgenommen. Die Verlagshandlung. Die Stelle eines Kantors bei dem hiesigen israelitischen Brüdervereine, mit welcher ein festes Jahresgehalt von 250 Thlr. verbunden ist, wird am 1. Juli e. vakant. Erforderlich ist eine gründlich musikalische Bildung, die Fähigkeit zur Ausbildung und Leitung eines Sängerchors, so wie ein sittlich religiöser Lebenswandel. Geeignete Bewerber wollen ihre Anmeldungen, unter Beifügung der Qualifikationsatteste, portofrei und baldigst zugehen lassen. Posen, dm 27. Januar 1850. Das Kornitö des israel. Brüdervereins. Gf' Die hiesige israelitische Gemeinde beabsichtigt von Johanni e. ab einen wissenschaftlich gebildeten Religionstehrer, welcher auch befähigt ist, religiöse Vortrage in deutscher Sprache allwöchentlich zu halten und zugleich die Qualifikation besitzt, als Kantor zu fungiren, mit einem fixirten Gehalte von jährlich 300 Thlr. anzustellen. Hierauf Reflektirende wollen ihre desfallsigen, ihre Qualifikationen glaubwürdig beurkundenden Meldungen an den Vorstand baldigst portofrei einsenden. Hirschberg in Schlesien, im Februar 1850. Bei der israelitischen Gemeinde zu Dargum in Mecklenburg-Schwerin wird zum 13. April d. I. die Stelle eines Religionslehrers, der zugleich als Vorbeter und Schächter fungiren muß, vakant. Das Einkommen dieses Engagements beläuft sich, außer freier Station, auf circa 140 Rthlr. pr. Krt. Solchen Bewerbern, die außer den sonst erforderlichen Kenntnissen so viel musikalische Bildung besitzen, um bei dem Gottesdiensie den Choralgesang leiten zu können, wird der Vorzug gegeben. Frankirte Anmeldungen nimmt entgegen Der Vorstand. Zum 15. April d. I. wird die hiesige Stelle als Vorbeter, Schächter und.Religionslehrer vakant. Qualisizirende wollen sich unter portofreien Briefen bei dem Vorstand der israelitischen Gemeinde melden, und die habenden Atteste einsenden. Der Vorbeter muß einen Hilfslehrer zum Religionsunterricht halten. Das jährliche Geholt ist ohne das bekannte Nebeneinkommen auf 250 Thlr. bestimmt, so wie freie Wohnung für Beide. Anklarn, 16. Februar 1850. Der Vorstand der israelitischen Gemeinde. Bei der israelktischen Gemeinde hierselbst ist die Stelle eines Vorsängers und Schächters sofort zu besetzen; dabei wird verlangt, daß derselbe in der jüdischen Religion Kindern einen gründlichen und zeitgemäßen Unterricht ertheilen kann. Unverheirathete, welche hierauf reflektiren, und im Stande sind über obiges Verlangen gute Atteste beizubringen, mögen diese recht bald unter der Adresse „an den Vorstand der israelitischen Gemeinde zu Zerbsts einsenden, um des Nähern gewärtig zu sein. Zerbst, den 12. Februar 1850. Der Vorstand der israelitischen Gemeinde. —... — ......... Cy Den Herren Bewerbern um die in No. 8 dieses Blattes angezeigte Stelle in Hessen-Kassel zur Nachricht, daß dieselbe bereits besetzt ist. Zur gefälligen Beachtung. Daß die in No. 8 dieser Zeitung offerirte Religionslehrecstelle zu Hägenheim (Oberelsaß) bereits wieder besetzt ist, wird hierdurch bekannt gemacht. Moses Nordmann, Rabbiner in Hägenheim. Diejenigen Mädchen, welche auf die Salomon Oettingersche Brautausstattungs-Unterstützung durch ihre Verwandtschaft mit dem Stifter, oder mit dessen Wittwe Mathilde gebornen Detelbach Anspruch zu haben glauben und sich noch nicht gemeldet haben, werden zur Anmeldung in portofreien Briefen hiermit aufgefordert. Zugleich wird bemerkt, daß die Zutheilung des Stiftungvlegats einzig und allein nach den Bestimmungen des Testaments geschieht und daher alle Begünstigungsgesuche fruchtlos sind. Gailin gen (im Großherzogthum Baden), im Februar 1850. Der israelitische Stistungsvorstaud: I. Löwenstein, Bezirksrabbiner. B. Kaufmann, Synagogenrathsvorsteher. Ein israelitischer Jüngling, der eine gute Erziehung genossen und die nöthigen Schulkenntnisse besitzt, kann zu Mai d. I. in meinem Schreibuns Zeichenmaterialien-, Antiquar- und Zigarrengeschaft, wie auch für meine Leihbibliothek als Lehrling placirt werden. Hierauf Reflektirende wollen sich in frankicten Briefen an mich wenden. Oldenburg (Großherzogthum). S. L. Landsberg.