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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1850-01-21 · Heft 4 (21.1.1850) · p. Seite 52

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
14 (1850)
Issue
Heft 4 (21.1.1850)
Date
1850-01-21
Page
Seite 52 (sequence 12)
Language
German
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gelobt sei.. und sie drangen auf ihn ein und ergriffen ihn. „Wie!" schrie er, „gelobt sei ... nein, verflucht sei. . Dies hatte der Unglückliche ausgerufen, als ihm schon eine Faust in's Gesicht fuhr, daß ihm das Blut strömte. „Gotteslästerung! Gotteslästerung!" schrie der Haufe. Man warf ihn nieder, holte einen Strick, band ihn, und führte ihn zum Strafgericht, wo man ihn der Gotteslästerung beschuldigte. Ein tiefer, feuchter Kerker nahm ihn auf. Es wurde ihm der peinliche Prozeß gemacht, und nachdem man ein halbes Jahr ihn im Gefangniß hatte schmachten lassen, wurde er, trotzdem er behauptete, er habe ausgerufen „verflucht sei, nämlich der Rothharige, der ihn zwingen wolle, seine Religion zu verlassen" — nach dem damaligen Gesetze verurtheilt: als Gotteslästerer solle ihm die Zunge ausgerissen, und er dann über die Grenze (!) gebracht werden. (Fortsetzung folgt.) Anzeiger. In demselben werden Annoncen aller Art gegen l1/* Ngr. (1 gGr.) Gebühren für die gespaltene Zeile aus Petitschrift oder deren Raum so wie literarische, merkantile u. a. Beilagen ausgenommen. Die Verlagshandlung. CV" Ein israelitischer Lehrer, der in den hebräischen und deutschen Elementarfächern, so wie in der französischen Sprache gründlichen Unterricht zu ertheilen vermag, kann sofort an der Elementarschule zu Goch eine sehr einträgliche Anstellung erbalten. Die Zeugnisse wolle man gefälligst dem Unterzeichneten in portofreien Briefen übersenden. Krefeld, den 16. Januar 1850. Der Konsistorial-Oberrabbirrer, L. Bodenheimer. Zwei Familien in Malchin in Mecklenburg wünschen zu Ostern d. I. einen, über seine Befähigung mit guten Zeugnissen versehenen Hauslehrer mosaischen Glaubens für ihre Kinder zu engagiren, welcher, außer in den gewöhnlichen Gegenständen, auch in der deutschen, französischen und englischen Sprache gründlichen Unterrichtzu ertheilen versteht. Hierauf Reflektirenden ertheilt auf frankirte Anfragen die erforderliche Auskunft der Kaufmann K. D. Alexander in Malchin. Zur gefälligen Beachtung. Unterzeichneter, der seit einer langen Reihe von Jahren, als Lehrer und Erzieher gewirkt, von Ostern d. I. an und weiter aber seinen Wohnsitz von Osterode nach Linden vor Hannover verlegt und — seines hohen Berufes sich bewußt, unter andern allda eine Pensionsanstalt für Knaben wohlhabender Ettern zu etabliren beabsichtigt, ihnen da außer der sorgsamsten körperlichen Pflege und Wahrung auch die gewissenhafteste Aufsicht und Ueberwachung angedeihen zu lassen verspricht, wird die desfallsigen Bedingungen auf's Allecbilligste und nach Verhältniß der Umstände stellen. Für gute Behandlung, hinlängliche und gesunde Kost wird garantirt, nicht minder für nützliche Beschäftigung der Knaben. Die Annahme derselben erfordert mindestens ein Lebensalter von 9 Jahren. Anmeldungen dieser Art nimmt in portofreien Briefen entgegen I. M. Holländer. CST" Ein gebildetes jüdisches Frauenzimmer, gesetzten Alters, wird zur Führung der Haushaltung, und Ueberwachung der Kinder, gegen gutes Honorar in einer Stadt Rheinpreußens gesucht. Näheres zu erfragen bei SOiofcS Marcus in Kreuznach. Verlobungsauzeige. Die heute vollzogene Verlobung meiner Tochter Fanny mit dem Herrn Samuel May aus Mühlhausen in Thüringen zeige ich hierdurch fernen Verwandten und Freunden statt besonderer Meldung ergebenst an: Rosenberg a/S., den 10. Januar 1850. Wittwe S. Breslauer» Gastwirlhin. Als Verlobte empfehlen sich Fanny Breslauer Samuel May. Rosenberg a/S.' Mühlhausen. In Baumgärtners Buchhandlung zu Leipzig ist erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen: Kleiner Katechismus der Geschichte Israels (bis zu unsrer Zeit), der Bibelkunde, der Landeskunde des alten Palästina und der jüdischen Liturgik. Von vr. Ludwig Philip p so n, Rabbiner. In 8. roh 4 Ngr. (3 gGr.) geb. 5'/2 Ngr. (4»/a gGr.) Druck von I. B. Hirfchfeld in Leipzig.

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