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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1850-01-01 · Heft 1 (1.1.1850) · p. Seite 16

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
14 (1850)
Issue
Heft 1 (1.1.1850)
Date
1850-01-01
Page
Seite 16 (sequence 16)
Language
German
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16 darf der vorgängigen Genehmigung der Generalversammlung. Rechnungsablage. §. 94. Der Vorstand hat am Schluffe des Etatsjahrs der Repräsentation über die Verwaltung des gesammten Gemeindevermögens Rechnung abzulegen. Nach Seitens der Repräsentation erfolgter Revision und Decharge muß diese Rechnungslage acht Tage lang zur Einsicht der Beitragspflichtigen im Sitzungslokale der Repräsentation offen liegen. Ueberschreitungen des Budgets und Schulden. §. 95. Der Vorstand hat bei jedem Rechnungsschluffe für gemachte Ueberschreitungen der einzelnen Ansätze des Budgets, so wie für gemachte Schulden zu haften. Von den Ueberschreitungen der Ansätze kann ihn die Repräsentation, von den Schulden nur die Generalversammlung entbinden. Ausfälle. §. 96. Ausfälle sind zu Lasten des nächsten Budgets und findet hierauf der §.95 keine Anwendung. VIII. Allgemeine Bestimmungen. Gegenstände zum gottesdienstlichen Gebrauch in der Synagoge. §. 97. Wer Gegenstände zum gottesdienstlichen Gebrauch in der Synagoge hergiebt, macht sie durch dieses Hergeben der Gemeinde zum Geschenk. Der Vorstand hat diese Geschenke in ein eigens dazu bestimmtes Buch zum dauernden Andenken des frommen Sinnes der Geber einzutragen. Auswärtige Mitglieder. §. 98. Wenn Israeliten, welche nicht in der Oberbürgermeisterei Krefeld ihr Domizil haben, der Gemeinde beitreten wollen, haben dieselben sich deshalb schriftlich an den Vorstand zu wenden, welcher die Genehmigung der Repräsentation einzuholen hat. Solche Mitglieder haben gleiche Rechte und gleiche Pflichten mit den hiesigen Mitgliedern, sind jedoch zu keinem Ehrenamte wählbar. Austretende Mitglieder. §. 99. Wer aus der Gemeinde austritt, verliert alle Ansprüche an dieselbe, ohne der Verpflichtung enthoben zu sein, etwa noch rückständige Verbindlichkeiten zu erfüllen. (Schluß folgt.) Anzeiger. In demselben werden Annoncen aller Art gegen l1/* Ngr. (1 gGr.) Gebühren für die gespaltene Zeile aus Petitschrift oder deren Raum so wie literarische, merkantile u. a. Beilagen ausgenommen. Die Vertagshandlung. Nächstkommende Ostern wird bei unserer Synagogengemeinde die Stelle eines Lehrers, der zugleich auch Vorsänger und Schächter sein muß, vakant. Unverheirathete Reflektanten wollen sich zeitig beim Unterzeichneten in portofreien Briefen, wo sie das Nähere erfahren, melden. Osterode a. Harz, den 9. Dezember 1849. Joel Hevzer, Vorsteher. Ein junger verheiratheter Mann, der bereits mehrere Zahre als Kantor und Schächter fungirt und mit den besten Zeugnissen versehen ist, dessen Leistungen in der Zeitung des Judenthums gerühmt worden und gegenwärtig mit Chor und theilweise nach altem Ritus vorbetet, sucht zu Ostern auch später eine ihm angemessene Stelle. Bei Herrn Rabbiner Tiktin zu Breslau, Herrn I)r. Meisel zu Stettin und Kantor Schlesinger zu Anklam in Pommern das Nähere. Hauslehrergesuch. Der Unterzeichnete sucht einen Hauslehrer, der im Stande ist, außer in Religion und den ebräischen, auch in den deutschen Elementar- und Realfächern, so wie im Französischen und Klavierspiel Unterricht zu ertheilen, zu engagiren. Ein Salär von 75 Thlr. nebst freier Kost und Logis wird zugesichert. Der Eintritt wird wo möglich auf kommende Ostern gewünscht Willebadessen bei Paderborn, den 11. Dez. 1849. PH. Schönewald, Kaufmann. Anzeige. Herr B. S. Bereu dsohn Buchhändler in Hamburg ist, zu mehrerer Bequemlichkeit des betreffenden Publikums, von nns ermächtigt worden: Inserate für unsere Zeitschrift: „Zeitung des Judenthums," zur Beförderung, sowie deren Belauf, für uns anzunehmen. Leipzig, im Zanuaer 1850. Baumgartners Buchhandlung. Druck von I. B. Hirschfeld in Leipzig.

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