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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1849-11-19 · Heft 47 (19.11.1849) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
13 (1849)
Issue
Heft 47 (19.11.1849)
Date
1849-11-19
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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xiii. Jahrgang. Allgemeine No. 47. Zeitung des Zudenthums. Ein unparteiisches Drgan für alles jüdische Zuteresse. Redakteur Verlag von Dr. Ludwig Philipps»«, Baumgärtners Buchhandlung Rabbiner zu Magdeburg. ZU Leipzig. Leipzig, den 19. November 1849. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Montags, und wird jährlich 96 Bogen in Quart inkl. des Titels, Registers u. s. w. umfassen. In Gemäßheit des Zweckes derselben die allgemeinste Verbreitung zu geben, ist der Preis äußerst niedrig: mit 3 Thlr. für den Jahrgang; — 1 Thlr. 15 Ngr. (1 Thlr. 12 gGr.) für sechs Monate — 22^ Ngr. (18 gGr.) für das Vierteljahr angesetzt worden. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungs-Expeditionen nehmen Bestellungen an; der Hauptspedition für beide Letztere hat sich die königl. sachs. Zeitungs-Expedition allhier unterzogen. Inhalt. Zeiturigsnachricklenr Deutschland: aus Mecklenburg- Schwerin, Krefeld, Posen, Magdeburg, Berlin. Oesterreichischer Kaiserstaat: Wien. Italien: Rom. Frankreich: Paris. Abhandlungen verschiedenen Inhalts r Ein sehr schwieriger Psalm (Schluß). Belletristisches r Prag vor hundert Jahren. Erzählung von Dr. Samuel Mayer. (Fortsetzung.) Zeitungsnachrichten. Deutschland. Aus Mecklenburg-Schwerin, 31. Oktober. (Privatmitth.) Die eigentliche und vollständige Emanzipation der Israeliten unsers Großherzogthums ist nunmehr durch die am 15. Oktober publizirte Verfassung in's Leben getreten. Krefeld, 7. November. (Privatmitth.) Der Oberrabbiner Herr Bodenheimer hat aufseine, in diesen Blättern mitgetheilte Eingabe folgendes Ministerialschreiben erhalten: Auf die Eingabe rc., von dem königlichen Staatsministerium, als zu meinem Ressort gehörig, unter dem 6. d. M. an mich abgegeben, das israelitische Schulwesen betreffend, eröffne ich Ihnen Folgendes: Schon aus den in der ersten Kammer stattgefundenen Verhandlungen über Kirchen- und Schulangelegenheiten läßt sich ersehen, wie das Bestreben vorhanden ist, auch bei Einrichtung der Schulen dem konfessionellen Element die gebührende Berücksichtigung zu gewähren. Sobald der in den Beschlüssen der ersten Kammer liegende diesfällige Grundsatz auch durch die anderen gesetzgebenden Gewalten zur Anerkennung gelangt ist, wird derselbe auch auf die Gestaltung der israelitischen Schulen die erforderliche und zulässige Anwendung finden. Die von Ew. Wohlgcboren dieserhalb vorgetragenen Wünsche müssen indessen ihre Ausführung durch das Unterrichtsgesetz erwarten. Im Uebrigen versteht es sich von selbst, daß die Grundsätze der Verfassungsurkunde auch auf israelitische Schule, sobald dieselben öffentliche Gemeindeschulen sind, ihre unbedingte Anwendung finden. Berlin, den 29. Oktober 1849. Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten, gez. Ladenberg. An den Oberrabbiner Herrn Bodenheimer Wohlgeboren zu Krefeld. Pofen, 5. November. (Privatmitth.) Während von so vielen Seiten über den in unserer Zeit herrschenden Jndifferentismus gegen Fortschritt und Religion laute Klagen erhoben werden, freue ich mich, Ihnen von einem Institute berichten zu können, das mit dem Zeitgeiste vorwärts schreitet auf der Bahn

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