Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 13 (1849)
- Issue
- Heft 39 (24.9.1849)
- Date
- 1849-09-24
- Page
- Seite 555 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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555 ist den verschiedenen religiösen Parteien Gelegenheit geboten, ein und dasselbe Gotteshaus — Ln verschiedenen Stunden — zur Abhaltung eines ihren religiösen Bedürfnissen entsprechenden Gottesdienstes zu benutzen, und somit das Haupthinderniß der Einigung gehoben, indem für die wenigen Tage des Neujahrs- und Versöhnungssestes, welche eine solche gemeinsame Benutzung nicht zulassen, auf dem Standpunkte der Synagogenordnung von 1843 der alte Ritus beibehalten ist, und auch die, lediglich den sabbatlichen Gottesdienst berührende Einrichtung des dreijährigen Zyklus keinen Grund zur Spaltung abgeben kann, dahingegen, wo mehrere Mitglieder das neue Gebetbuch eingeführt wünschen, ohne erhebliche Schwierigkeiten von dem einen oder andern Theile ein Betlokal auf gemeinsame Kosten wird gemiethet werden können. (Fortsetzung folgt.) Anzeiger. In demselben werden Annoncen aller Art gegen l'/sNgr. (1 gGr.) Gebühren für die gespaltene Zeile aus Petitschrift oder deren Raum sowie Literarische, merkantile u. a. Beilagen ausgenommen. Die Verlagshandlung. Ein mit guten Zeugnissen versehener Kandidat der Realwissenschaften, der seine Ausbildung auf einer polytechnischen Lehranstalt und einer deutschen Universität erlangt hat, wünscht einen seinen Kenntnissen angemessenen Wirkungskreis. Derselbe vermag sowol in den gewöhnlichen Realien, Mathematik, Physik, Naturgeschichte, Chemie re., als auch in der französischen, englischen und hebräischen Sprache, sowie in den kaufmännischen Wissenschaften und im Zeichnen Unterricht zu ertheilen. Zu seiner praktischen Ausbildung hat derselbe bereits ein Jahr lang in obigen Fächern an einer Privatlehranstalt unterrichtet. Reflektanten belieben sich unter der Chiffre I. E. portofrei an die Appel'sche Buch- und Kunsthandlung zu Hessen-Kassel zu wenden. Der Hierselbst verstorbene Kaufmann Herr Jsanc Zuller Cohn legirte ein Kapital von 10,000 Thlr., welches beziehungsweise auf 12,000 Thlr. erhöht wird, dessen Zinsen nebst freier Amtswohnung einem jüdischen Gelehrten gewährt werden sollen, der das 40ste Lebensjahr schon erreicht und seine Rabbinatsfähigkeit vor drei Rabbinatsgerichten (öe86in, mit denen wir wirklich fungirende Rabbiner gleich stellen zu können glauben) bescheinigt beizubringen im Stande ist. Die Auswahl steht dem Unterzeichneten Gemeindevorstande und 6 von demselben bereits erwählten Mitgliedern, nebst den beiden im Testamente benannten Erben zu. Es wird daher vorbehaltlich der bereits nachgesuchten landesherrlichen Genehmigung zu dieser Rabbinatsstiftung der Wahltermin auf Montag de» IO. Dezember d. I. B. M. 9 Uhr hierorts im Gemeinde-Sesfions-Zimmer anberaumt, bis wohin Befähigte in frankirter Auschrist an den Gemeindevorstand Hieselbst unter Beifügung der nöthigen Beweisstücke sich ju melden haben, bei welchem auch die sonst darauf bezüglichen testamentarischen Bestimmungen zu erfragen sind. So geschehen Glogan den 9. September 1849. Der Vorsteher und die Aeltesten der hiesigen jüdischen Gemeinde. Levysohn. Lehfeldt. Ludwig Michaelis. R L. Dstertag. Hermann Levy. Jüdisches Pensionat zu Hannover. Der Unterzeichnete glaubt einem vielfach gefühlten Bedürfnisse abzuhelfen, wenn er sich erbietet, zu Michaeli d. I. am hiesigen Orte ein Pensionat, und zwar zunächst für Knaben, zu gründen. Wie sich Hannover durch seine trefflichen Lehranstalten ganz besonders zur Gründung eines solchen Instituts eignet, so hofft der Unterzeichnete für seine Tüchtigkeit zur Leitung desselben in seiner vierjährigen Wirksamkeit als Pädagoge die sicherste Bürgschaft zu geben und verspricht er, für das körperliche wie für das geistige Gedeihen der ihm anzuverttauenden Zöglinge nach besten Kräften Sorge zu tragen, Die Schularbeiten sollen von ihm inspizirt und, wo es gewünscht wird, in sprachlichen wie in anderen Wissenschaften noch Privatunterricht ertheilt werden. In Betreff der näheren Bedingungen ertheilt auf portofreie Anfragen gern Bescheid Hannover, September 1849. irr. M Wiener, Oberlehrer an der Religionsschule der hiesigen israelitischen Gemeinde. C5T Lehrlingsgesuch. Ein Sohn rechtlicher Eltern, mosaischen Glaubens, kann sofort in meinem Geschäfte, welches am Sonnabend geschloffen, als Lehrling placirt werden. Auf srankirte Anfragen ertheilt nähere Nachricht E. Seckel, Goldarbeiter in Walsrode bei Celle.