Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 13 (1849)
- Issue
- Heft 17 (23.4.1849)
- Date
- 1849-04-23
- Page
- Seite 224 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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224 Anarchisten, dieser stellt jeden Fortschritt auf seinem Felde als Atheeismus dar; Beide betrachten die Freiheit als ihren gemeinschaftlichen Feind, Beide sind lichtscheu. Es ist hier freilich nicht der Ort, eine politische Polemik zu führen, allein um Ihnen einen schlagenden Beweis zu liefern, daß der politische Fortschritt nicht immer den religiösen fördert, mögen diese Zeilen der Oeffentlichkeit übergeben werden. Vor ungefähr zwei Jahren erbaute die hiesige Gemeinde eine neue Synagoge, schaffte viele unwesentliche Zeremonieen ab, wie das Schulrufen, das Verauktioniren der u. m. A., führte eine Synagogenordnung ein, welche vom Herrn vr. Gebhard als zeitgemäß empfohlen und von der königl. Regierung zu Bromberg bestätigt wurde. Wenn je Etwas geeignet wäre dem leider immer mehr überhandnehmenden Jndifferentismus Schranken zu setzen, so war es der mit Choralgesang geleitete Gottesdienst, welcher sich.nicht nur der allseitigsten Theilnahme erfreute, sondern auch den abgeschmackten Zustand unsers bisherigen Gottesdienstes in einen das Herz ergreifenden und das Gemüth veredelnden verwandelte. — Seit dieser Zeit hat sich nun Manches in unserer Gemeinde anders gestaltet. Der bisherige Vorstand, Herr L—n, welcher mit Energie und Gewandtheit die Angelegenheiten der Gemeinde verwaltete, dem wir es verdanken, daß wir, wenn auch auf kurze Zeit, in die Reihe der. intelligenten Gemeinden unserer Provinz cintraten — ist krankheitshalber zurückgetreten. Dieses benutzte der Fanatismus, dem der Chor schon lange ein Dorn im Auge war, die Eltern der Chorknaben dahin zu bewegen, daß sie ihren Kindern die fernere Mitwirkung im Chor untersagten. Jetzt wird dem alten Schlendrian freier Lauf gelassen, und nur einige Spuren zeigen noch, daß hier ein zeitgemäßer Gottesdienst statthatte. — Angesichts der Bestrebungen des gesammten deutschen Judenthums, mit dem Zeitgeiste sortzuschreiten, den Gottesdienst zu regeln, scheint man sich hier wohl zu behagen: hinter demselben zurückzubleiben. 6. Posen, 23. März. Aus Kurnick werden Exzesse gemeldet, welche die polnische Landwehr verübte, indem sie, von dienstwilligen Bürgern geführt, den Wohnungen der jüdischen Einwohner jeden möglichen Schaden zufügten. (Berl. N.) Berlin, 9. April. Die Verfassung vom 5. Dezember hat innerhalb der hiesigen Judengemeinde zu einer Umwälzung geführt, die in dieser an Mitgliederzahl, Kapazitäten und Geldmitteln sehr bedeutenden Körperschaft voraussichtlich Kämpfe heraufbeschwören wird, welche auch über die Grenzen der betheiligten Gemeinde hinaus die Aufmerksamkeit ansprechen dürften. Da die Verfassung jeder Religionsgesellschaft das Recht giebt, ihre Verwaltungsangelegenheiten selbst zu regeln, so haben die Aeltesten der Gemeinde die Wahl eines Vorstandes für die Verwaltung veranlaßt. Eine Kommission von 28 Mitgliedern hat ein Wahlregulativ nach dem Prinzipe der Urwahlen entworfen. Nach diesem sollen 21 Personen gewissermaßen als konstituirender Körper die betreffenden Bestimmungen festsetzen. Bis dies geschehen, verwalten 10 Mitglieder der Gemeinde das sehr beträchtliche Gemeindevermögen provisorisch. Berlin, 10. April. Die D. Z. schreibt von hier: Unter den vielen Konfirmationen, welche in diesen Ostertagen stattgehabt, heben wir besonders die der deutsch-katholischen Gemeinde und der jüdischen Reformgenoffenschaft hervor. Letztere hat 85 Zöglinge — 52 Knaben und 33 Mädchen — in den Grundsätzen der allgemeinen Religion von dem Prediger vr. Holdheim in ihrem Gotteshause öffentlich einsegnen lassen, nachdem sie früher bereits 223 andere Zöglinge in derselben allgemeinen Religionslehre ihr Glaubensbekenntniß hatte oblegen lassen. Lübbecke, 12. April. (Erklärung.) Von mehreren Kollegen wegen Ort und Zeit der nächsten Konferenz befragt sehe ich mich hierdurch zu der Erklärung veranlaßt, daß eine Konferenz vor Publikation der organischen Gesetze*) nach meiner Ansicht als unzweckmäßig erscheint, da eben diese Gesetze unseren künftigen Berathungen zur Richtschnur dienen und unseren Beschlüssen praktische Geltung verschaffen sollen. Ich gebe diese Erklärung dem Ermessen meiner Kollegen anheim und rechne auf ihre allseitige Zu- *) Die Publikation der organischen Gesetze in Betreff deS Schulwesens kann noch sehr lange anstehen. Eher würden wir anrathen, sobald die Gesetzentwürfe des Ministerums veröffentlicht worden, um sich über diese sofort eine Meinung zu bilden. Die Redaktion.