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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1849-04-16 · Heft 16 (16.4.1849) · p. Seite 220

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
13 (1849)
Issue
Heft 16 (16.4.1849)
Date
1849-04-16
Page
Seite 220 (sequence 12)
Language
German
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220 die jetzigen Juden zu blamiren wegen ihrer Gesetzesunkunde oder ihres Ungehorsams, sich nicht der kleinen Eskamotage bedient — aus „Opfern" „Essen" zu machen. Es heißt 3 Mos. 22, 24. 'iib wipn ab, d. h. „Kastrirtes rc. sollt ihr nicht darbringen dem Ewigen;" im folgenden Verse: „auch von der Hand eines Ausländers sollt ihr von allem Solchem nicht darbringen die Speise eures Gottes". Es ist also von Opfern die Rede, und nicht von dem Essen der Israeliten. Wenn nun hier geradezu blos vom Opfern die Rede ist, und bei den Speisegesetzen niemals das Essen kastrirter Thiere — die sie natürlich niemals selbst kastriren durften — verboten wird, sondern nur i-isnan tnbar. so ist offenbar, daß der Herr Pfarrer — einen Bock geschossen, oder hat schießen wollen. Denn so viel Gelehrsamkeit traue ich dem Herrn Pfarrer zu, daß er weiß, es war den Juden Vieles zu essen erlaubt, was zu opfern verboten war. Denn opfern durften sie nur Rindvieh, Schafe, Ziegen und Tauben — dagegen essen alle anderen reinen Thiere. Wo ihnen also blos das Opfern nur verboten war, da ist das Essen nicht verboten. (Bgl. 5 Mos. 12, 15.)*) Somit waren wir, wenn wir jetzt kastrirte Thiere essen, weder „Abgefallene", noch „Zwitter und Bastarde" — und der Herr Pfarrer kann seine Schimpfwörter ruhig wieder in die Tasche stecken. Desgleichen kann er seine Schlußmahnung zuvörderst an seine eigenen Glaubensgenossen richten; sie wird da auch nicht ganz am Unrechten Orte sein! *) Auch Michaelis rechnet das Verbot des Kastrirens nicht unter die Speisegesetze, sondern beantwortet nur die Frage, was die Israeliten mit den alten unverschnittenen Widdern gemacht hatten. S. K. 202—-206. Am Schlüsse tz. 206. zitirt er nur im Allgemeinen §. 168. Ebenso wenig denkt Winer an ein Speiseverbot der kastrirten Thiere, s. Bibl. Realwörterb. „Speisegesetze". 2te Ausl. S. 567 rc. Anzeiger. In demselben werden Annoncen aller Art gegen Ngr. (1 gGr.) Gebühren für die gespaltene Zeile aus Petitschrift oder deren Raum sowie literarische, merkantile u. a. Beilagen ausgenommen. Die Verlagshandlung. G5T Bei der israelitischen Gemeinde in Koblenz wird ein unvecheiratheter, wissenschaftlich gebildeter Mann, welcher den hohem Religionsunterricht zu leiten, und gleichzeitig das Vorbeteramt nach abgekürztem Ritus zu bekleiden, event. auch religiöse Vorträge zu halten im Stande ist; ferner ein unverheiratheter Mann, welcher den Unterricht in der untern Klaffe der Retigionsschule zu ertheilen befähigt und ein tüchtiger tarn« ist, vom 1. Juli d. I. ab zu engagiren gesucht. Hierauf Reflektirende belieben sich unter Einsendung ihrer Qualisikations- und Moralita tszeugniffe und unter Bemerkung ihrer Ansprüche in portofreien Briefen baldigst an Unterzeichnete Stelle zu wenden. Der Vorstand der israelitischen Gemeinde. Vakanz. Bei der hiesigen Synagogengemeinde wird die Stelle eines Vorsängers und Schächters zu VN HS d. I. vakant. Bewerber um diese Stelle wollen ihre Fähigkeits¬ und sonstigen Zeugnisse an den Unterzeichneten Vorstand franko einrcichen. Filehne, den 1. April 1849. Vorstand der Synagogengemeinde. Brodo. Lofser. Hirschberg. Berg. Für eine hiesige Taback- und Cigarrenfabrik mit Lotterickollekte verbunden, wird ein junger Mann als Gehilfe gesucht. Auf frankirle Anfragen ertheilt nähere Auskunft Barel a. d. Jade, im April 1849. C S. Leffmanns, Makler. Anzeige. Herr B.S. Berendsohn Buchhändler in Hamburg ist, zu mehrerer Bequemlichkeit des betreffenden Publikums, von uns ermächtigt worden: Inserate für unsere Zeitschrift: „Zeitung des Judenthums," zur Beförderung, sowie deren Belauf, für uns anzunehmen. Leipzig, im April 1849. Baumgärtners Buchhandlung. Druck von I. B. Hirschfeld in Leipzig.

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