Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 13 (1849)
- Issue
- Heft 14 (2.4.1849)
- Date
- 1849-04-02
- Page
- Seite 186 (sequence 6)
- Language
- German
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186 b) Die Kosten der Synode werden durch freiwillige Beiträge aufgebracht. Wir behalten es uns für die spater zu erlassende Ansprache vor, auf den Beschluß b), resp. Bildung einer Synodalkasse zurückzukommen, und wollen hier nur bemerken, daß uns bereits von einigen Gemeinden unaufgefordert Geldbeiträge angeboten worden sind. Würden sich nun in verschiedenen Gemeinden einzelne Männer jetzt schon aufgefordert fühlen, Listen zu entwerfen und Einzeichnungen von eventuellen Beiträgen zu veranlassen, so würde das, wenn der rechte Moment erscheint, der Sache gewiß höchst förderlich werden. 7) Die Versammlung hat endlich beschlossen, einen ständigen Ausschuß am hiesigen Orte für die erste allgemeine israelitische Synode zu ernennen, und hat dazu die Unterzeichneten erwählt. Diesem Ausschüsse hat die Versammlung die Verpflichtung auserlegt, alle Vorarbeiten für die zu berufende Synode zu übernehmen. Wir werden uns nun, sobald der rechte Zeitpunkt eingetreten sein wird, mit Freude und mit aller Hingebung für die gute Sache jenen Arbeiten unterziehen, und den Moment nicht vorübergchen lassen, welcher zur Hervorrufung der Synode geeignet erscheint. Unsere Ansicht von der Sache hat sich nicht geändert. Heute wie früher erkennen wir kür das Judenthum das dringende Zeitbedürfniß einer freien und doch vereinigend enSynodalverfafsung. Nur um dieses Institut mit desto größerer Sicherheit in's Leben zu rufen, halten wir es für gut, den Zeitpunkt seiner Begründung nicht in Verhältnisse zu setzen, welche es so vielen Gemeinden des deutschen Vaterlandes noch nicht möglich machen, sich an dem gemeinsamen Werke zu betheiligen. Indessen sehen wir schon jetzt den Meinungsäußerungen sowol der hier versammelt gewesenen Männer, als Mer, die für die Aufrechterhaltung des israelitischen Gemeindelebens ein warmes Interesse fühlen, entweder in den öffentlichen Organen des Judenthums oder in unmittelbaren Zuschriften mit Verlangen entgegen. Möge der Gegenstand möglichst allseitig besprochen, in den Gemeinden erörtert, in Bezirksversammlungen zur Anregung gebracht werden, damit die Ansichten, Wünsche und Bedürfnisse sich zu erkennen geben, und wir darnach das ermessen können, was nach der ausgesprochenen öffentlichen Meinung und im Interesse des Ganzen in dieser wichtigen Angelegenheit ferner zu geschehen habe. Frankfurt am Main, im Februar 1849. Der ständige Ausschuß für die erste allgemeine israelitische Synode. vr. JakobAuerbach. LeopoldBeer. vr.Formstecher. Moses B. Goldschmidt, vr. I. M. Jost. Louis Lotmar. Rabbiner Stein, vr. Jakob Weil. Frankfurt am Main, 14. März. Der Verfassungsausschuß der frankfurter Konstituante (für den Freistaat Frankfurt) hat seinen Entwurf als Manuskript drucken lassen. Bezüglich des Kultus ist bestimmt, daß künftig keine Dotationen vom Staate für den Kultus geleistet werden (unbeschadet der bereits bestehenden), daß dem Staate kein Recht der Ernennung von Geistlichen und Religionslehrern zusteht, und daß in den Schulen der konfessionelle Religionsunterricht wegfallen und die reine Sittenlchr: an dessen Stelle treten soll. — Also auch hier soll die Minorität für den Kultus der Majorität steuern, ohne daß diese für jene Etwas thut, sicher ein ungerechter Grundsatz. Entweder es erhält kein Kultus in Zukunft Etwas aus Staatsmitteln, oder alle. Frankfurt, 18. März. Es ist bekannt, daß sich die hiesige israelitische Religionsgemeinde bisher in einem Ausnahmezustände befand, der ihr eine in vielfacher Hinsicht sehr eigcnthümliche Stellung anwies. Dieser Ausnahmezustand hat mit der Verkündigung der Grundrechte sein Ende erreicht, aber die Verhältnisse müssen im Einklänge mit den Grundrechten und unter Vorbehalt derjenigen Modifikationen, welche aus den in Aussicht gestellten organischen Gesetzen hervorgehen mögen, bestimmt und geordnet werden und so stellt sich vor allen Dingen eine neue Organisation der Gemeindeverwaltung und zwar nach einem neuen Wahlmodus als Bedürfniß dar, „damit — wie der Gemeindevorstand sich in schönen Worten ausspricht — ein neuer Verband gebildet werde, lose genug, um Männern der verschiedensten Ansichten über religiöse und andere Gegenstände zu genügen und doch fest genug, um die vielen nützlichen und wohlthätigen Institutionen in der Mitte der Gemeinden Allen zugänglich zu erhalten und nur das aufzulösen, was die Zeit verwirft, nicht, was Liebe und Treue verbindet." Vorstand und Ausschuß der Gemeinde haben deshalb, um den gegenwärtig in Folge des Einführungsgesetzes